Die auf Bundesebene geplante Änderung beim Bau gewerblicher Tierhaltungsanlagen, wonach große Anlagen nicht mehr ohne Bebauungsplan im Außenbereich gebaut werden können, geht nach Ansicht des Vorsitzenden und wirtschaftspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Helmut Holter, nicht weit genug und greift zu spät. „Ein Bebauungsplan müsste bereits ab 2000 Mastschweinen und 40 000 Hennenplätzen vorgeschaltet werden und nicht erst ab 3000 Mastschweinen und 60 000 Hennen“, erklärte Holter am Montag. Damit würde die Mitbestimmung in den betroffenen Gemeinden gestärkt. „Für laufende Genehmigungsverfahren kommt die Änderung zu spät, sie soll erst ab Frühjahr 2013 greifen.“
Eine Förderung der ländlichen Räume setzt nach Ansicht Holters in erster Linie Mitbestimmung der Gemeinden voraus. „Sie müssen in der Lage sein, zu entscheiden, wohin sie sich entwickeln, Tierhaltung, dezentrale Energieerzeugung, sanfter Tourismus und Gesundheitswirtschaft müssen nebeneinander machbar sein und sich zum gegenseitigen Vorteil ergänzen“, so Holter. Damit die Gemeinden ihren Entscheidungsspielraum optimal nutzen können, brauchen sie die erforderlichen Finanzmittel. „Elementar ist deshalb eine aufgabengerechte Finanzausstattung.“
Ziel der Raumordnung und Landesplanung sei die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land. „Dazu gehört auch, dass die ländlichen Räume nicht vom öffentlichen Nahverkehr abgehängt werden dürfen. Streckenstilllegungen und Senkung der Taktfrequenzen für Bus und Bahn sind der völlig falsche Weg“, betonte Holter.