Im Januar 2006 unterzeichneten das Land MV, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Wehrbereichsverwaltung Nord und die von Konversion betroffenen Standortgemeinden eine Konversionspartnerschaft. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:
„Mit dieser bundesweit in dieser Art einzigartigen Partnerschaft wurden die Verfahren zur gemeinsamen Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und kommunalen Folgen der Truppenreduzierungen und Standortschließungen vertraglich geregelt. Im Zuge der Bundeswehrstrukturreformen von 2001 und 2004 standen und stehen 65 militärisch genutzte Objekte mit einer Gesamtfläche von 5 300 ha in 32 Kommunen zur Freigabe. Auf Initiative der damaligen PDS-Fraktion wurde Konversion als ein Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung vorangetrieben und besondere Förderprogramme für die betroffenen Kommunen entwickelt. Nach dem Regierungswechsel 2006 wurde es um die Konversion zunächst ruhiger, doch vor allem dank des beharrlichen Forderns der Standortkommunen nahm die Konversionspolitik wieder Fahrt auf.
Durch die Standortschließungen geraten die betroffenen Kommunen in eine nicht selbst verschuldete besondere Lage und bedürfen einer besonderen Förderung. Angesichts einer erneut angekündigten Strukturreform der Bundeswehr muss nun sichergestellt werden, dass die seit 2001 begonnenen Konversionsprojekte erfolgreich zu Ende geführt werden können. Konversion ist ein langfristiger Prozess und bedarf daher Verlässlichkeit und Kontinuität. Das Land muss sich auch auf die Herausforderungen der neuen Strukturreform einstellen und die Landesleitlinien anpassen. Dazu ist notwendig, dass das Bundesverteidigungsministerium endlich die Karten auf den Tisch legt und Klarheit für mögliche betroffene Standorte schafft. Die Landesregierung muss hier mit mehr Nachdruck gegenüber dem Bund auftreten. Die großspurig angekündigten ständigen Gespräche mit dem Bund sind bislang wohl eher dürftig. Auch dürfen diese besonderen Herausforderungen bei dem ständigen Gerede über eine Schuldenbremse nicht aus dem Blickwinkel geraten. Bei den Gesprächen mit dem Bund muss auch klar gemacht werden, dass die Bundesregierung endlich ihrer Verantwortung, auch durch spezielle Förderprogramme, nachkommen muss. Der Bund ist Verursacher der Probleme, steht daher in der Pflicht und muss dafür in Haftung genommen werden.“