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17. Januar 2012 Pressemeldungen, Torsten Koplin

Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte ist ungenügend

Nach Ansicht des gesundheitspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Torsten Koplin, bleibt der gestern vorgelegte Entwurf eines Patientenrechtegesetzes der Bundesregierung weit hinter den Erwartungen zurück.

„In dem Gesetzentwurf werden lediglich über verschiedene Gesetzesbücher verstreute Paragraphen gebündelt und die praktizierte Rechtsprechung der Gerichte anerkannt“, erklärte Koplin am Dienstag. Die geschädigte Patientin und der geschädigte Patient müssten weiterhin einen Behandlungsfehler beweisen. „Nur bei einem groben Behandlungsfehler soll ihm die Beweisführung erleichtert werden, ein solcher ist aber in dem Entwurf nicht definiert“, so Koplin.

„Mit diesem Entwurf hat die Bundesregierung die Möglichkeit vertan, die immer wieder geforderte Stärkung der Patientenrechte endlich vorzunehmen“, sagte Koplin. So müsste die Beweisführung bei Behandlungsfehlern  zu Lasten der Ärzte umgekehrt oder zumindest die Beweisführung für alle geschädigte Patienten erleichtert werden. Auch die von Patientenvertretungen vorgeschlagene Einrichtung eines Fonds für geschädigte Patienten sei nicht vorgesehen. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Entwurf im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird, damit die Rechte von Patientinnen und Patienten tatsächlich gestärkt werden“, so Koplin.