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29. September 2010 Pressemeldungen, Helmut Holter

Hartz-IV-Korrektur ist keine Wohltat, sondern höchstrichterlicher Auftrag

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Linksfraktion, Helmut Holter, ist die Lobhudelei und Dankbarkeit des CDU-Fraktionsvorsitzenden Harry Glawe bezüglich der geplanten Sachleistungen für Kinder in Hartz-IV-Familien sachlich und fachlich völlig unangebracht. „Die Korrekturen, die an den Hartz-IV-Sätzen erforderlich werden, sind keine Wohltaten der Bundesregierung, sie müssen vielmehr auf höchstrichterliche Weisung vorgenommen werden“, erklärte Holter am Mittwoch. Das Bundesverfassungsgericht habe klar gefordert, dass zu einem menschenwürdigen Existenzminimum auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehört und bis Ende des Jahres entsprechende klare nachvollziehbare Regelungen geschaffen werden müssen.

Nach Ansicht von Holter verdienen weder die 5 Euro mehr für Erwachsene noch der stagnierende Hartz-IV-Satz für Kinder Lob und Dankbarkeit. „Von bedarfsgerecht und nachvollziehbar kann in beiden Fällen keine Rede sein“, so Holter. Auch die nebulöse Wundertüte Bildungschip für arme Kinder sei eher kritikwürdig denn lobenswert, noch sei völlig unklar, wie das funktionieren soll. „Anstatt arme Kinder mit Chipkarten zu stigmatisieren muss der Regelsatz bedarfsgerecht erhöht werden. Freizeit- und Sportangebote sowie ein kostenloses Mittagessen für alle Kinder müssten in einer reichen Gesellschaft wie der deutschen selbstverständlich sein“, betonte Holter. Die Sachleistungen damit zu begründen, dass man Missbrauch ausschließen wolle, diskriminiere darüber hinaus alle hilfebedürftigen Eltern.   

Die Linksfraktion wird auf der kommenden Landtagssitzung beantragen, diese Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze durch die Bundesregierung abzulehnen. Die Regelsätze müssten bedarfsgerecht und gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermittelt werden. „Zugleich soll die Landesregierung eine Klage gegen diese Festlegung der Regelsätze prüfen“, so Holter.