„Fast in jeder Landtagssitzung betonen SPD und CDU, dass auf die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren nicht verzichtet werden könne“, sagte Frau Müller, „aber eine gesetzliche Grundlage zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren ist bis heute nicht zustande gekommen. Eine untergesetzliche Regelung, wie von der CDU gefordert, reicht eben nicht!“
Die Ablehnung des Gesetzentwurfes richte sich gegen das berechtigte Interesse der Seniorinnen und Senioren sowie die Forderung des Altenparlaments von 2007, eine gesetzliche Grundlage zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben zu schaffen. „Demokratie lebt von Partizipation, von der Teilhabe und der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger – auch der älteren“, betonte Frau Müller.