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29. April 2010 Rede, Torsten Koplin

Neuaufteilung der Theater- und Orchesterfinanzierung per Erlass unverzüglich regeln

1.            Erlass missachtet Rechtsnormen

a)      -    Theater und Orchester sind nach § 68 (2) KV nicht wirtschaftliche Unternehmen

-                     behandelt werden sie wie Wirtschaftsunternehmen, wie ein Sägewerk oder Autohaus

b)                  -     § 19 Abs. 2 FAG verlangt Verteilung der Mittel entsprechend dem Bedarf und unter Berücksichtigung der überörtlichen Bedeutung

-          sie verteilen keinesfalls entsprechend dem Bedarf, sondern nach einem Konstrukt, bei dem am Ende alles auf die Zielsumme von 35,8 Mio. hingerechnet wird

 

  1. Erlass missachtet das Eckpunktepapier

-          im Eckpunktepapier wurde angekündigt, dass bereits vollzogene Kooperationen und Fusionen berücksichtigt werden

-          für HST/HWI/Puttbus hätte das der Fall sein müssen

-          der Erlass nimmt darauf keine Rücksicht

 

 

  1. Erlass entstellt den Gedanken, von Kultur als freiwilliger kommunaler Aufgabe

-          nach 45 wurde Kultur zur freiwilligen Aufgabe der Kommunen, weil man nach 12 Jahren Nazi-Diktatur und kulturpolitischer Gleichschaltung Kultur als freiwilliger Aufgabe als Akt der freiheitlich demokratischen Ordnung verstanden sehen wollte






-          heute wird diese freiwillige Aufgabe nur fiskalisch interpretiert

-          Kommunen in Verschuldungsfalle haben ausweislich des Erlasses des Innenministeriums im sozialen und kulturellen Bereich zu streichen

-          die gleichen Kommunen haben ausweislich des Erlasses des Bildungsministeriums mindestens 2 Mio. auf den Tisch zu legen um überhaupt die vollständige Fördersumme zu bekommen

 

  1. Erlass benachteiligt einwohner- und einkommensschwache Regionen

-          Fördermittelzuweisung erfolgt zum beträchtlichen Teil nach dem Kriterium „Einwohner“

-          Theaterstandorte in einwohnerschwachen Regionen, die es mit zwingender Logik schwerer haben, die Häuser „voll“ zu bekommen, erhalten nach Erlass noch dazu weniger Geld

-          was für ein Verständnis von Landesentwicklung, Kulturpolitik und der gleichwertigen Lebensverhältnissen (i. Ü. ein Verfassungsgrundsatz)

 

  1. Erlass ermöglicht willkürliches Handeln

-          Erlass arbeitet mit Begriffen, die nicht hinreichend definiert sind

-          ob eine Kooperation oder Fusion von Theatern „tragfähig“ ist, liegt zukünftig in Gutdünken des Bildungsministeriums

-          wie das läuft wird gerade am Beispiel Parchim demonstriert: Parchim hat mit Rostock kooperiert, so wie im Eckpunktepapier und im Erlass gefordert. Nun wird aber verlangt ausschließlich zu fusionieren. Wenn nicht wird Geld gestrichen. 

 

  1. Erlass hat keine ausreichende Anreiz- und Steuerungsfunktion

-          ein Teil der Zuwendungen für die Theater und Orchester wird auf Basis rückwirkender Geschäftsjahre ausgereicht

-          da rückwirkend Daten- und. Faktenlagen nicht geändert werden können, fehlt die Steuerungsmöglichkeit

-          überhaupt wird Oberlehrerhaft mit Sanktionen gearbeitet

-          Innovationen bspw. „Schweriner Theater- und Thekennacht“ werden nicht ausreichend befördert

 

  1. Erlass ist Dokument des Zweifels am Erfolg des eigenen Regierungskonzepts

-          fusionsbedingte Mehrkosten erhält ein Theater nur ersetzt, wenn an anderen Stellen im Land Gelder nicht ausgezahlt werden, weil das Konzept der Landesregierung nicht umgesetzt wird

-          Was heißt das?

a)       LR geht von vornherein davon aus, dass das Konzept der LR in Teilen fehlschlägt?

oder

b)      wenn alle das Konzept der LR umsetzen, haben alle einen finanziellen Schaden

-          was für eine Logik

 

Wir halten unseren Antrag aufrecht. Der Erlass muss unverzüglich und deutlich verändert kommen.