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29. April 2010 Rede, Barbara Borchardt

Keine Veränderungen im Justizbereich zulasten der Gerichte und der Bürgerinnen und Bürger

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

 

ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, um mich nochmals genauer mit den Gesetzentwürfen auseinanderzusetzen.

Als ich die Begründungen der Gesetzentwürfe las, ging es immer nur um Geld.

So heißt es in dem Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare, dass „strukturelle Reformen im Bereich der Justiz angesichts knapper personeller und finanzieller Ressourcen erforderlich…“ sind.

Beziehungsweise kann man in der Gesetzesbegründung zum Prozeßkostenhilfebegrenzungsgesetz lesen, dass „dem weiteren Anstieg der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe Einhalt geboten werden muss.“

Alles geht ums Geld.

Zunächst sollte es bei der Justiz nicht vordergründig um Geld gehen, sondern darum für jeden Bürger den Justizgewährungsanspruch zu sichern, so wie er im Grundgesetz niedergeschrieben ist.

Zweitens sind die finanziellen Argumente nur Alibi.

Denn schaue ich mir beispielsweise die Kosten der Prozesskostenhilfe hier in Mecklenburg-Vorpommern an, so hatte ich vorhin ausgeführt, dass die Kosten im Jahr 2006 ihren Höhepunkt hatten und seitdem, mit Ausnahme der Sozialgerichtsbarkeit, wieder sinken. Und im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit muss man dann überlegen, weshalb die Kosten hier so hoch sind und wie die Rückflüsse optimiert werden können.

Oder hinsichtlich des Gesetzentwurfes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare. Auch hier hatte ich vorhin deutlich gemacht, dass dies ein Bereich ist, wo kostendeckend gearbeitet wird. Trotzdessen finden sich in dem Gesetzentwurf die wirtschaftlichen Interessen. Und auch ein Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung e.V. führte aus, dass der postulierte Sparzwang nicht bestehe und zum anderen ,wenn man den nicht zum Kernbereich der Justiz gehörenden Strafvollzug ausklammere, sich die Justiz zum größten Teil selbst finanziere.

Neben den finanziellen Gesichtspunkten, findet man auch Begründungen, wie das die Gerichte so nachhaltig entlastet werden können.

Und da frage ich mich, warum müssen den die Gerichte entlastet werden?

Ja genau, weil der Wille, mehr Geld und Personal im Bereich der Justiz einzusetzen, fehlen. Wenn weiterhin nicht die Bereitschaft besteht, die Justiz mit erforderlichem Personal auszustatten, wird bestimmt auch noch über mehr Auslagerung diskutiert werden. Und hier kann ich mich nur der Meinung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des deutschen Anwaltsvereins, anschließen, der wissen wird über was er redet, indem er sagt: „Die Anwälte, die Richter und die Staatsanwälte dienen gemeinsam dem Zweck, dem Bürger seinen Justizgewährungsanspruch zu erfüllen. Allen Versuchen der Politik, hier den Rotstift durch Änderung des Prozessrechts oder auf sonstigem Weg zu beschneiden, muss Einhalt geboten werden.“

Und wenn dann selbst die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in ihrer Amtszeit sich Forderungen nach Privatisierung skeptisch sieht, sollten auch wir das. Den ihr Credo lautet, dass es bei den Forderungen nach Privatisierung, und eine solche haben wir hier, nicht in erster Linie um Qualität ginge. „Es geht stattdessen um Kürzung öffentlicher Ausgaben und die Maximierung privater Gewinne“, so Frau Zypries. Und genau sie kommt auf den Punkt, es muss bei Auslagerung immer um Qualität gehen. Doch ich habe es Ihnen gezeigt, dass tut es nicht.

Und dann frage ich mich, zu wessen Lasten geht dies? Natürlich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und zu Lasten unserer Justiz. Den die Justiz hat die Schwachen zu schützen, indem sie sicherstellt, dass Macht nicht vor Recht geht.

Doch wie soll sie das weiterhin leisten können, wenn sie nicht mit ausreichendem Maß ausgestattet wird. Und anstatt die Ausstattung neu zu überdenken, werden andere Wege gegangen, so wie an diesen Bundesratsinitiativen. Deshalb bedeuten diese Gesetzentwürfe für mich nicht eine Entlastung der Gerichte, sondern eine Schwächung der Justiz!

Und auch ein weiteres Argument in dem Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vermag mich nicht zu überzeugen. Es heißt darin: „Eine Übertragung gerichtlicher Aufgaben auf die Notare leistet daher auch einen Beitrag zu mehr Bürgernähe.“ Allerdings finden sich Amtsstellen der Notare in den allermeisten Fällen in den Orten, in denen es auch ein Amtsgericht gibt. Nur selten haben die Notare ihren Sitz außerhalb. Auch hinsichtlich der Öffnungszeiten sind Gerichte bürgernäher. Die Gerichte haben tägliche Öffnungszeiten, eine Terminvereinbarung während dieser Zeiten ist nicht erforderlich. Anders stellt es sich bei den Notaren dar. Dort sind die Öffnungszeiten beschränkter und es bedarf häufig einer Terminvereinbarung.

Wie gesagt, alle Begründung vermögen mich nicht zu überzeugen.

Und kommen wir noch zum Prozeßkostenhilfebegrenzungsgesetz. Hier möchte ich ebenfalls noch einmal aus einer Stellungnahme von Wilfried Hamm, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht und Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung e.V. zitieren: „Die ….rein kosten- und haushaltsmäßige Betrachtungsweise der Justiz und Justizgewährung zeigt in zynischer Weise den geringen Stellenwert, den die Länder der Justiz und der Justizgewährung beimessen.“ Ich glaube hierzu gibt es nicht weiter zu sagen.

Und auch von europäischer Ebene wurde am 30. September 2009 in einer Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Deutschland die Forderung gerichtet, „mehr Mittel für die Rechtsberatung/ Prozesskostenhilfe zur Verfügung zu stellen.“ Und was machen wir in Deutschland. Wir gehen den entgegengesetzten Weg. Statt mehr Mittel in die Prozesskostenhilfe zu geben, verringern wir sie noch. Wie dreist. Von daher kann ich uns nur ersuchen, uns im Rahmen unserer Möglichkeiten gegen diese Bundesratsinitiativen zu stellen.