Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
nach den Ausführungen der Finanzministerin zu dem doch recht trockenen Gesetzentwurf möchte ich nur einige wenige Anmerkungen machen.
Bislang werden finanzwirksame Entscheidungen aus Brüssel von Bund und Ländern gemeinsam getragen.
Dafür gibt es den Artikel 104a Absatz 6 Satz 1im Grundgesetz.
Offen ist aber die Frage der finanziellen Verantwortung im Verhältnis des Landes zu den Kommunen – also die ganz praktische Frage:
Wie gehen wir mit Pflichtverletzungen der Kommunen und eventuellen finanziellen Folgen um?
Diskussionswürdig sind in diesem Zusammenhang für mich folgende Fragen:
Erstens:
Reicht hier eine ausschließlich einfach gesetzliche Änderung oder ist eine Änderung der Landesverfassung angezeigt, zumal Niedersachsen seine Verfassung entsprechend anpassen will.
Zweitens.
Die Landesregierung sagt, Mecklenburg-Vorpommern stünde mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf nicht allein da, auch in
Sachsen und Niedersachsen hat es schon parlamentarische Befassungen gegeben.
Was ist mit den anderen Bundesländern?
Mit scheint, ein aktueller Handlungsbedarf besteht zumindest nicht – auch wenn das Gesetz rückwirkend zum 01. Januar in Kraft gesetzt werden soll.
Drittens: möchte ich an die Debatte zum Finanzausgleichsgesetz erinnern.
Sollte es zu Strafzahlungen aufgrund des Maastrichter Vertrages kommen, sei es geboten, dass sich die Kommunen beteiligen, betonte die Landesregierung damals und führte mit dem FAG Sanktionsleistungen ein.
Die Kommunale Familie hat das klar abgelehnt.
Die entsprechende Regelung im Grundgesetz, Artikel 109 Abs. 5, so war ihre Argumentation, hätte sie nicht beschlossen und damit auch nicht zu verantworten.
Aus diesem Grunde könnten die Kommunen auch nicht für Vertragsverletzungen des Bundes haftbar gemacht werden.
DIE LINKE sah das damals auch so.
Gegen diese Bedenken setzte die Koalition die Sanktionsleistung durch.
Die gleiche Argumentation dürfte auch für die hier einschlägige Verfassungsregelung, nämlich Artikel 104a Absatz 6 Satz 1 Grundgesetz, gelten.
Viertens:
Hat dieser Gesetzentwurf eigentlich Auswirkungen auf die von der Koalition geplante Reform der Verwaltung?
Ich erinnere mich gut im Zusammenhang mit dem letzten Verwaltungsmodernisierungsgesetz wurde u. a. heiß diskutiert, dass eine Aufgabenübertragung an die Kommunen mit allen Konsequenzen insbesondere im Agrarbereich nicht sinnvoll wäre - gerade wegen offener Haftungsfragen und möglicher Anlastungen in diesem stark europarechtlich geprägtem Politikbereich.
Wenn nunmehr eine gesetzliche Regelung geschaffen werden soll, frage ich mich, wie es denn nun mit weiteren Kommunalisierungen im Aufgabenübertragungsgesetz bestellt ist?
Herr Minister Dr. Backhaus, was sagen Sie dazu?
Und fünftens: frage ich mich, warum nicht wenigstens ein Satz im Gesetzentwurf enthalten ist, der die Position der Kommunalen Spitzenverbände beschreibt. Denn sie sind unmittelbar betroffen und müssen von Anfang an die Debatte einbezogen werden.
Meine Damen und Herren,
soweit meine kurzen grundlegenden Anmerkungen, aus denen Sie entnehmen können, dass wir durchaus noch Klärungsbedarf haben.
Das gilt, denke ich, insbesondere für die Kollegen aus dem Europa- und Rechtsausschuss sowie dem Innenausschuss.