am 24. Februar 2010 hat der Bund eine Kommission eingesetzt, deren Aufgabe darin besteht, Vorschläge zu unterbreiten,
wie eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung aussehen kann. Damit gesteht die Bundesregierung zumindest ein,
dass viele Kommunen Finanzprobleme haben, die ihre Handlungsspielräume einengen.
Womit soll sich diese Kommission befassen?
Sie soll prüfen, welche Entlastungen auf der Ausgabenseite möglich sind. Im Fokus liegt hier die Flexibilisierung von Standards; auf gut Deutsch: es geht um den Abbau sozialer und ökologischer Standards vor Ort, nicht im globalen Nirwana, sondern in den Städten und Gemeinden.
Also genau dort, wo die Menschen leben und die Aufgaben der Daseinsvorsorge erledigt werden müssen.
Des Weiteren soll die Kommission über einen Ersatz
für die Gewerbesteuer nachdenken.
Geprüft werden sollen u. a. ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer sowie ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer.
Dieses soll allerdings aufkommensneutral passieren,
also ohne zusätzliche Belastung.
Die Frage ist nur: für wen aufkommensneutral,
denn ein Mehr auf der einen Seite bedingt
ein Weniger auf der anderen.
Daneben soll sich die Kommission auch damit beschäftigen, welchen Einfluss die EU-Rechtsetzung auf die Gemeinden und deren Finanzsituation hat und sie soll Vorschläge unterbreiten, wie kommunale Interessen in diesem Zusammenhang besser berücksichtigt werden können.
Und die Kommission soll Handlungsempfehlungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erarbeiten.
Auf all die Vorschläge, die da kommen sollen,
bin ich sehr gespannt.
Ob die Kommission, die das Wort „Gemeindefinanzierung“ und nicht „Gewerbesteuer“ im Namen trägt, die Erwartungen der kommunalen Familie wirklich erfüllen kann, wird sich zeigen.
Wir sind da skeptisch.
Denn größer als diese Erwartungen ist unsere Befürchtung, dass die Gewerbesteuer abgeschafft wird. Mit diesen Bedenken stehen wir nicht allein da, auch der DGB sieht diese Gefahr. Denn dies ist eine Forderung, die seit Jahrzehnten von der FDP erhoben wird.
Auch die Zusammensetzung der Kommission,
meine Damen und Herren, ist bezeichnend:
Den Vorsitz führt Finanzminister Schäuble.
Neben ihm sitzen drei Minister sowie eine Reihe
weiterer Vertreter der Bundesregierung in der Kommission.
Die Kommunen sind mit drei Vertretern, wie so,
oft völlig unterrepräsentiert, haben nicht die Chance
auf Augenhöhe mit den anderen Kommissionsmitgliedern
zu verhandeln.
Das beweist auch der letzte Satz des Protokolls der konstituierenden Sitzung dieser Kommission vom 04.03.2010:
Zitat: “Es könnte befürchtet werden, dass der Bund bereits einen Entwurf des Abschlussberichts verfasst,
während sich die Länder- und Kommunalvertreter
in den Arbeitsgruppen abarbeiten.” Zitatende
Das lässt tief blicken. Und es lässt mich vermuten,
dass diese Kommission dazu dienen soll, die Proteste von Bürgerinnen und Bürgern und ihrer kommunalpolitischen Interessenvertreter ruhig zu stellen.
Angesichts der Zusammensetzung und des Arbeitsauftrages drängen sich Zweifel auf, ob es überhaupt vorgesehen ist,
über wirkliche Veränderungen zu diskutieren.
Aber, meine Damen und Herren,
wirkliche Veränderungen sind dringend erforderlich –
das wissen wir alle, unabhängig davon,
ob wir hier als Regierungs- oder Oppositionspolitiker sitzen.
Viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sehen bereits die Einhaltung des Artikels 28 des Grundgesetzes
in höchstem Maße gefährdet.
Dieser besagt, dass das Recht der Gemeinden
ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln, gewährleistet sein muss.
Verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker, unabhängig von der Parteizugehörigkeit fragen sich allerdings schon länger,
ob Bund und Länder, die Verfassung in dieser Hinsicht nicht schon längst verletzen.
Denn es ist insbesondere der Bund,
der die Verantwortung dafür trägt,
dass die kommunalen Einnahmen sinken
und die Ausgaben steigen.
Die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise
ist alarmierend. Und so deutlich muss man es sagen:
das Recht auf kommunale Selbstbestimmung wird ausgehöhlt, wenn die Finanzausstattung der Kommunen nicht grundlegend geändert wird.
Angesichts der milliardenschweren Bankenrettung
durch Bundesmittel ist es blanker Hohn, dass die Bundesregierung nicht die leisesten Anstrengungen unternimmt, die Schlaglöcher in den kommunalen Haushalten zu beseitigen!
Wichtigste Ursache für die prekäre Lage der Kommunalfinanzen ist die Steuersenkungspolitik zu Lasten
der Kommunen, die unter Rot-Grün begann und sich über
Rot-Schwarz bis hin zu Schwarz-Gelb fortsetzt.
Und das seit nunmehr 10 Jahren.
Die öffentlichen Haushalte haben seitdem Milliarden
an Einnahmen verloren.
Gleichzeitig wälzen Bund und Länder immer mehr Aufgaben und Lasten auf die Kommunen ab.
Die Steuergeschenke der schwarz-gelben Regierungen werden zu einem erheblichen Teil die Kommunen aufbringen müssen, denen schon jetzt die Luft zum Atmen fehlt.
In diesem Jahr befürchten die Kommunen in Deutschland
ein Rekorddefizit von 12 Milliarden Euro.
Auch in den Jahren 2011 bis 2013 werden zweistellige Milliardendefizite erwartet.
2009 sind die kommunalen Einnahmen um etwa
3,6 Milliarden Euro auf 171,3 Milliarden zurückgegangen.
Die Ausgaben stiegen um 8,5 Milliarden auf 175,75 Milliarden. Dass hier etwas nicht stimmt, kann sogar ein Grundschüler ausrechnen.
Durch die Steuergesetzgebung der letzten Bundesregierung – und insbesondere durch zwischen November 2008 und
Juli 2009 vorgenommene Änderungen –
verlieren die Kommunen in MV in diesem Jahr durch die bisherigen Steuerrechtsänderungen allein 8 Mio. Euro,
2014 liegen die Verluste bei fast 14 Mio. Euro.
Deshalb fordern wir, die Kommunalfinanzen endlich
deutlich zu stabilisieren und zu stärken.
Dazu bedarf es sowohl einer Steuerreform,
die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt als auch eine Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Das Steueraufkommen zwischen diesen Ebenen muss grundlegend anders verteilt werden und der Anteil
der Kommunen am Steueraufkommen muss deutlich erhöht werden.
Meine Damen und Herren,
allein der Begriff „Gemeindefinanzreform“ weist
schon einen starken politischen Konjunkturverlauf auf,
schon seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland streiten sich Politiker über eine angemessene Finanzausstattung der Gemeinden.
Dabei sind die Steuereinnahmen regelmäßig Anlass
zur Auseinandersetzung, die Gewerbesteuer ist ein Paradebeispiel dafür:
im Laufe vieler Reformen hat sie immer mehr
Federn lassen müssen.
Heute ist sie eine Steuerquelle mit nur noch schmaler Bemessungsgrundlage und starker Konjunkturabhängigkeit.
Das muss sich dringend ändern. Sie muss sie endlich hin
zu Gemeindewirtschaftsteuer entwickelt werden,
mit einer breiteren Bemessungsgrundlage und
der Einbeziehung aller wirtschaftlich Tätigen,
bei entsprechend angemessenen Freibeträgen.
Alle Schuldzinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren sollten künftig
in voller Höhe bei der Ermittlung der Steuerbasis berücksichtigt werden und Gewinne und Verluste dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich anfallen.
Damit werden Steuerschlupflöcher verhindert.
Um kleinere Gewerbetreibende nicht zu stark zu belasten, könnte der Freibetrag für Freiberufler, kleine Unternehmen
und Existenzgründer von derzeit 24 500 Euro auf 30 000 Euro erhöht werden.
Außerdem soll nach unseren Vorstellungen
die Gewerbesteuerumlage der Kommunen an den Bund
und die Länder schrittweise abgesenkt werden.
Diese Vorschläge, meine Damen und Herren,
wären durchaus angebracht, damit Kommunen die ihnen übertragenen Aufgaben in eigener Entscheidung –
ohne finanzielle Zwänge erledigen können.
Da, wo die Kommunen einsparen sollen,
brauchen wir eine neue Debatte über die Frage,
was in Zukunft eigentlich Pflichtaufgabe und
was freiwillige Leistung sein soll.
Nur eine Flexibilisierung durch den Bund,
in dem die Pflichtaufgaben einfach zu freiwilligen Aufgaben umdefiniert werden, lehnen wir kategorisch ab.
Aus eigener Kraft, und damit meine ich die eigene Kraft
von Land und Kommunen, werden diese grundlegenden strukturellen Finanzprobleme nicht zu bewältigen sein.
Ohne eine umfassende Gemeindefinanzreform
gibt es keinen Ausweg.
Unser gemeinsames Ziel muss es sein,
auf eine aufgabengerechte Stabilisierung der Gemeindefinanzen hinzuwirken.
Jeder Vorschlag ist letztlich daran zu messen,
dass für die Kommunen nicht Weniger, sondern Mehr,
und das vor allem verlässlicher als bisher, herauskommt.
In dem Sinne, bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.