Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
es ist ein Novum, dass der Bürgerbeauftragte seinen Tätigkeitsbericht
dem Parlament vorstellt und ihn mit den Abgeordneten diskutiert, bevor er zur vertiefenden Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wird.
Diese Vorgehensweise entspricht einer Bitte des Bürgerbeauftragten, wie er sie anlässlich seines Tätigkeitsberichtes 2008 gegenüber dem Petitionsausschuss vorgetragen hat
und ich finde sie gut.
Das gibt uns die Möglichkeit, bereits heute unser Augenmerk auf verschiedene Schwerpunkte
des Tätigkeitsberichtes zu lenken und auf diese Weise auch die Beratungen in den Fachausschüssen vorzubereiten.
Dadurch, dass heute bereits der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2009 beraten worden ist und mit der von uns beschlossenen Sammelübersicht eine Reihe von Petitionen abgeschlossen worden sind, liegt ein Schwerpunkt der heutigen Plenartagung
auf dem Petitionswesen in unserem Land.
Wenn wir die drei Drucksachen nebeneinander legen wird deutlich, dass sich viele Menschen
mit den unterschiedlichsten Fragen an die von ihnen gewählten Volksvertreter bzw. an
den parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten wenden, wenn sie bei der Lösung eines Problems unserer Hilfe bedürfen.
Ich werte das als Zeichen dafür, dass die Bürger den von Ihnen gewählten Vertretern die Lösung der vor ihnen liegenden Probleme zutrauen.
Bei der Pressekonferenz, während der ich den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vorgestellt habe, bin ich von einem Journalisten gefragt worden,
ob das eine oder andere Problem nicht zu unbedeutend ist, als dass sich der Petitionsausschuss des Landtages damit befassen müsse.
Ich antwortete mit einem deutlichen Nein. Im Gegenteil wir haben die Pflicht jedes Problem,
das an uns herangetragen wird, ernst zunehmen.
Für einen Außenstehenden mag das eine oder andere Problem unwichtig sein,
für den Bürger ist es das, was ihn im Moment so stark bewegt.
Es bewegt ihn so stark, dass er sich die Mühe macht an uns einen Brief zu schreiben
oder den Bürgerbeauftragten aufzusuchen, um sein Problem mündlich
vorzutragen.
Mit dem Einreichen einer Petition - beim Bürgerbeauftragten oder beim Petitionsausschuss –nehmen die Bürger eines ihrer Grund und Menschenrechtrechte wahr.
Insbesondere angesichts der des Öfteren kritisierten Politikverdrossenheit kommt der Arbeit dieser beiden Gremien eine besondere Bedeutung zu. Indem sich die Abgeordneten im Petitionsausschuss oder der Bürgerbeauftragte die Zeit nehmen, um sich die Sorgen und Nöte der Betroffenen anzuhören und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen, demonstrieren sie den Bürgern, dass die Anliegen des so genannten „Kleinen Mannes“ den gewählten Vertretern eben nicht egal sind.
Und dass uns diesbezüglich viel gelungen ist, zeigen die Ergebnisse.
Insbesondere bei den Ortsbesichtigungen stelle ich immer wieder fest,
dass den Betroffenen schon damit geholfen wird, wenn sie erkennen, dass wir ihnen zuhören,
das Problem erkennen und ernst nehmen.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, es ist eine ganz große Errungenschaft, dass das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz die Möglichkeit einräumt, beim Bürgerbeauftragten seine Anliegen auch mündlich vorzutragen.
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Petitionsausschuss.
Das zeigt auch der Bericht, denn Immerhin 73 % der vorliegenden Petitionen wurden
mündlich vorgetragen.
Ich will ausdrücklich feststellen, ich sehe es als ein Vorteil an,
dass wir uns heute unter verschiedenen Aspekten
mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen.
Aus meiner Sicht macht die Debatte zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten unter der Überschrift „Petitionen“ deutlich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern ein gut
entwickeltes Petitionswesen haben, auf das wir stolz sein können.
Es macht aber auch deutlich, dass wir uns zum Teil mit den gleichen Problemen befassen.
Der Bürgerbeauftragte hat in seinem Bericht als Schwerpunkte u. a. benannt die Sozialen Fragen, kommunale Fragen wie z. B. die Frage der Zeitwohnungssteuer,
oder Fragen der Bildung. Schauen wir uns den Jahresbericht des Petitionsausschusses an, werden wir ähnliche Schwerpunkte feststellen.
Und auch das will ich an dieser Stelle sagen, die Legislativpetitionen sprechen eine eigene Sprache.
Und auch daran möchte ich erinnern, die Petitionen, die an den Ministerpräsidenten in seiner Sprechstunde herangetragen werden, sind, wenn man den Berichten der Presse glauben schenken darf inhaltlich ähnlich gelagert.
Meine Damen und Herren,
mit der Übergabe des Berichts an das Parlament übernehmen wir eine große Verantwortung.
Wir sollten uns nicht nur als so genannte Klagemauer verstehen, sondern die aufgeführten Probleme als wertvolle Rückmeldungen über die politische und soziale Wirklichkeit im Land begreifen.
Das Petitionswesen ist, davon bin ich fest überzeugt, ein soziales Frühwarnsystem.
Wir die Abgeordneten erhalten Kenntnis von Vollzugsdefiziten und Missständen in der Regierung, der Verwaltung oder der Justiz.
Es ergänzt in diesem Sinne auch das Kontrollrecht des Parlaments.
In diesem Bewusstsein sollten wir auch die anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen angehen.
Wir sollten den Bericht des Bürgerbeauftragten unter dem Gesichtspunkt lesen,
in welchen Fällen das Parlament gefragt ist, wo wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
tätig werden können.
Ich freue mich auf die Debatte in den Fachausschüssen.
In diesem Sinne bitte ich um Überweisung des Tätigkeitsberichtes in die vorgeschlagenen Ausschüsse.