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28. Januar 2010 Rede, Birgit Schwebs

Mehr Sicherheit in Bussen und Bahnen

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

wieder einmal liegt uns ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor,

der ganz offensichtlich in die Kategorie „Koalitionsarithmetik“ einzuordnen ist.

Anders ist das nicht erklärbar, denn objektive oder schwerwiegende Gründe für die hier aufgemachte Forderung nach mehr Sicherheit in Bus und Bahn sind nicht ersichtlich.

Jedenfalls nicht so, wie es der Antrag suggeriert-

was auch ein Blick in die Kriminalitätsstatistik beweisen würde. 

Die sagt nämlich eindeutig: das öffentliche Sicherheitsempfinden steht im Widerspruch zur objektiven Sicherheitslage in Bussen und Bahnen. Die Kriminalität ist dort eher gering.

Dass wir aber, meine Damen und Herren,

mehr Sicherheit wenigstens bei der Bahn brauchen,

zeigen die Zustände bei der Berliner S-Bahn im letzten halben Jahr oder die absurden Ausfälle des ICE zu Beginn der Frostperiode

im Dezember.

Sicherheit an dieser Stelle ist mit mehr Videoüberwachung

oder Sicherheitspersonal nicht zu erreichen. 

Da wären in allererster Linie der Verzicht auf den Börsengang und Profitmaximierung notwendig um endlich Mittel für Investitionen und Personal im Schienenpersonennah- und -fernverkehr freizusetzen.

Aber der Inhalt des Koalitionsantrages zielt ja eher auf das Subjektive der Nutzer, auf ihre gefühlte Sicherheitslage bzw. auf die gefühlte Sicherheitslage der veröffentlichten Meinung.

Diese gefühlte Unsicherheit bedient dieser Antrag, suggeriert,

dass mit mehr Videoüberwachung mehr Sicherheit zu erreichen ist.

Folgt man hier Umfragen und Untersuchungen,

dann ist das subjektive Sicherheitsempfinden auf Bahnhöfen und

in Verkehrsmitteln durchaus differenziert zu bewerten. 

Tagsüber fühlen sich Männer und Frauen relativ sicher,

haben weniger Angst. Dies ändert sich in den Abend- und Nachtstunden bei Frauen und auch bei Senioren gravierend –

jetzt fühlen sie sich schon verunsichert an bestimmten Stellen,

z.B. in schlecht ausgeleuchteten Tunneln oder Haltestellen,

auf Bahnhofsvorplätzen oder wenn sie lange und allein an einer Haltestelle auf das gewünschte Verkehrsmittel warten müssen.

Und natürlich, meine Damen und Herren,

das Unsicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln kann durchaus ein für die Unzufriedenheit mit dem ÖPNV sein und

könnte zur Folge haben, dass die Nutzer auf die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten und auf den PKW umsteigen.

Aber verschiedene Umfragen unter den Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel zeigen auch dass andere Kriterien bei der Beurteilung des öffentlichen Verkehrs vor dem subjektiven Sicherheitsempfinden rangieren.

Und das sind Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Tarife und Platzangebot – in Großstädten wurde das angegeben, aber auch in Umfragen im ländlichen Raum.

Als Ursachen für ein aufkommendes Unsicherheitsgefühl werden neben mangelnder Beleuchtung, ungepflegten und unsauberen Fahrzeugen auch die Anwesenheit von bestimmten Personen oder Personengruppen benannt. 

Diese verunsichern in der Regel durch ihr Verhalten,

das von den allgemeinen gesellschaftlichen  Normen oder der

öffentlichen Ordnung abweicht.

Fasst man all diese Erkenntnisse zusammen,

so kann man leicht zu der Schlussfolgerung gelangen,

dass weder der verstärkte Einsatz von Sicherheitspersonal

noch ein Videoüberwachung das subjektive Sicherheitsempfinden stärken werden. 

Denn ungereinigte Züge oder Busse, zu wenig Beleuchtung,

zu wenige Mitfahrer oder die generelle Angst vor Überfällen lassen sich damit nicht wegzaubern. 

Das wissen die Verkehrsunternehmen und haben die Steigerung des Sicherheitsgefühls der Kunden als wichtiges Handlungsfeld ihrer Arbeit erkannt, und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Dazu gehören u. a. bauliche Veränderungen, technische Sicherheitseinrichtungen wie Notrufsäulen und Kameras.

Allerdings ist der einzige wirksame Faktor für die Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Nutzer die Anwesenheit von Personal. 

Deshalb hatte meine Fraktion bereits im Mai 2008 den Antrag gestellt, Sozial- und Qualitätsstandards bei Vergabeverfahren von

SPNV-Leistungen festzuschreiben. 

Damals klärte mich u. a. Herr Liskow darüber auf, dass die von uns geforderten Kriterien bereits in den Vergabekriterien des Landes enthalten seien, bezeichnete die Einführung von Qualitätsstandards gar als eine nicht notwendige Bevormundung (Protokoll 42. Sitzung am 04.Juni 2008) und natürlich bedurften die Koalitionsfraktionen unseres Antrages nicht und lehnten ihn ab. Nun ja. 

Die Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens,

meine Damen und Herren, rechtfertigt möglicherweise den Einsatz von Videokameras an bestimmten Orten. 

Meine Fraktion ist sich aber darüber im Klaren, dass die objektive Sicherheit dabei keinesfalls verbessert wird. 

Und, meine Damen und Herren,

lassen Sie mich noch 2 Sätze zum FDP-Antrag sagen.

In Bayern und in Niedersachsen dürfen uniformierte Polizisten

die Bahn und einige öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zum Dienst bzw. im Dienst bereits kostenlos nutzen und erledigen damit quasi ganz nebenbei eine wichtige Aufgabe.

Allerdings - wenn wir das auf Mecklenburg-Vorpommern übertragen wollen, stellen sich doch gleich einige Fragen:

  • werden die Abfahrtzeiten der Schulbusse auf dem flachen Land mit dem Dienstbeginn der Polizisten abgestimmt? 

Denn in manchen Dörfern fahren ja nur noch die Schulbusse den ÖPNV.

  • Oder wird die Nutzung des ÖPNV bzw. SPNV den Polizisten alternativ befohlen, wenn die geleasten Dienstwagen ihre Kilometerbegrenzung erreicht haben?


  • Oder ist es jetzt aus Sicherheitsaspekten besser eine Monatskarte für den ÖPNV zu finanzieren oder doch besser für das Fitnessstudio?


Alles in allem scheint mir das auch eher eine Notlösung als ein Patentrezept zu sein- da es aber sinnvoll erscheint, würden wir dem Änderungsantrag zustimmen.