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27. Januar 2010 Rede, Barbara Borchardt

Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 5. Wahlperiode

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

auf Drucksache 5/3200 liegen uns der Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses zur Änderung unserer Geschäftsordnung vor. Wie Sie sicherlich wahrgenommen haben, empfiehlt der Fachausschuss drei Änderungen und im Übrigen die unveränderte Annahme des Antrages, welchen wir, die demokratischen Fraktionen gemeinsam, in den Landtag eingebracht haben.

Die umfangreichste Änderung betrifft gemäß Ziffer 2 der Beschlussempfehlung die Grundsätze zur Behandlung von Eingaben an den Landtag – mithin die Anlage 3 unserer Geschäftsordnung. Im Rahmen dieser gänzlichen Überarbeitung der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses werden nicht nur rein redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Vielmehr erfolgt eine klarere Abgrenzung zwischen Sammel- und Massenpetitionen sowie die organisatorische Regelung des in diesem Zusammenhang erforderlichen Verfahrens. Auch werden zwei weitere Alternativen für eine mögliche abschließende Erledigung der Petition ergänzt.

Seitens der Mitglieder des Petitionsausschusses wurde in den Beratungen zu möglichen Änderungen der Verfahrensgrundsätze stets betont, das oberste Ziel muss im Interesse der Petenten eine Verkürzung der Bearbeitungsfristen sein. Vor diesem Hintergrund wird künftig nur noch eine Mahnung an die um Stellungnahme gebetenen Stellen ergehen. Aber auch die Mitglieder des Ausschusses sind sich ihrer Verantwortung bewusst, was sich in der gänzlichen Neugestaltung des Verfahrens zur abschließenden Bearbeitung widerspiegelt.  

So wird die Bearbeitungsfrist der Ausschussmitglieder von sechs auf vier Wochen verkürzt und die Akten zudem zeitgleich und nicht, wie bisher, nacheinander an die Ausschussmitglieder verteilt. Dies führt insgesamt zu einer deutlichen Zeitersparnis.

Die wohl wesentlichste Neuerung ist die Einführung der E-Mail-Petition. Nach den bisherigen Regelungen konnten sich die Bürgerinnen und Bürger nur schriftlich auf dem Postweg an den Petitionsausschuss mit ihren Anliegen wenden. Seitens der Ausschussmitglieder wurde jedoch fraktionsübergreifend gefordert, die rechtlichen Grundlagen den tatsächlichen technischen Verhältnissen anzupassen. Auch ist davon auszugehen, dass wir mit dieser bürgerfreundlichen Erweiterung der Möglichkeiten zur Wahrnehmung des Petitionsgrundrechtes künftig noch mehr junge Menschen, die eher eine E-Mail als einen Brief schreiben, dazu ermutigen werden, sich an uns zu wenden.  

Die genaue technische Umsetzung einer den heutigen insbesondere datenschutzrechtlichen Sicherheitsstandards entsprechenden Möglichkeit zum Einreichen einer E-Mail-Petition wird derzeit seitens der Verwaltung geprüft und vorbereitet. Da eine hundertprozentige Lösung verständlicherweise nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, werden wir zunächst versuchen, mittels einer Übergangslösung den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Petitionsausschuss via Internet schnellst möglich zu ermöglichen.

Ich denke, wir können zu Recht behaupten, mit dieser Änderung unserer Geschäftsordnung sehr viel im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht zu haben. Vor diesem Hintergrund wird meine Fraktion der Änderung der Geschäftsordnung zustimmen.

Frau Präsidentin,  
meine Damen und Herren,

das ganze Jahr 2009 stand im Zeichen der Finanz- und Wirtschaftskrise, und niemand kann wirklich überrascht sein, dass uns in den kommenden Jahren beträchtliche Einnahmen fehlen.  

Völlig unverantwortlich ist es, in dieser Situation den Ländern und Kommunen durch Steuersenkungen weitere Lasten aufzubürden. Neben dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz drohen mit weiteren geplanten Steuerrechtsänderungen von Union und FDP riesige Steuerausfälle.

Dabei streut die „Tigerenten“- Koalition im Bund den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen, wenn sie nicht müde wird zu erklären, ihre Steuerpolitik finanziere sich über zusätzliches Wachstum selbst. Wer rechnen kann, weiß:

die Haushaltslöcher, die durch die Steuersenkungen in die Kassen gerissen werden, müssen entweder durch Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.  

Alle Kürzungen bei öffentlichen Leistungen treffen immer Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner, treffen die vielen Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen, die auf kommunale und staatliche Leistungen angewiesen sind.

Es gehört zur Wahrheit dazu, dass dieses Gesetz nahtlos an die Fehler der Vorgängerregierungen anknüpft. Nämlich Steuerverzicht und Steuersenkungen für Unternehmen und Spitzenverdiener. Damit wird eine Wirtschaftstheorie, die die Ursachen der Krise erklärt und damit auch, wie wir aus ihr herauskommen können, ersetzt durch eine Regengottideologie: Das heißt: In der Dürre den Göttern opfern, sie versöhnen! Dann wächst wieder alles! Diese Mystik soll die Erbschaftssteuerreform im Unternehmensbereich und die anderen Steuergeschenke an die Unternehmen rechtfertigen.  

Wer profitiert denn von den Steuersenkungen, die die neue Bundesregierung für Januar 2010 in Aussicht stellt?
 
Zunächst werden Unternehmen mit mindestens 2,4 Milliarden Euro jährlich entlastet - und zwar dauerhaft! Der höhere Kinderfreibetrag bringt nur denjenigen etwas, die hohe Einkommen haben. Das haben wir bereits gesagt.

Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld sind – so der Gesetzentwurf – „Ausdruck einer besonderen Wertschätzung der Gesellschaft und sollen die (…) Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern als Keimzelle derselben weiter stärken.“

Wer also Hartz IV bekommt oder zu wenig verdient, um Einkommensteuer zu bezahlen, der ist dann in den Augen der Bundesregierung keine oder nur eine mindere „Keimzelle der Gesellschaft“.  

Auch der Städte- und Gemeindebund kritisierte die Maßnahmen und ist der Ansicht, direkte Investitionen in eine bessere Bildung und Betreuung von Kindern sind wichtiger als 20 Euro mehr im Monat.

Es ist kein Geheimnis, dass auch Wirtschaftswissenschaftler einschätzen, dass vom "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" der Bundesregierung kaum wachstumsfördernde Wirkungen ausgehen. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) sieht einen maximalen einmaligen Wachstumsimpuls von rund 5 Milliarden Euro, das sind 0,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Dem stehen staatliche Einnahmeausfälle und zusätzliche Ausgaben von gut 8 Milliarden Euro im Jahr gegenüber. Sollte die Regierung künftig versuchen, diese Aufwendungen durch Ausgabenkürzungen zu kompensieren, so das IMK, fielen die Wachstumseffekte der Steuersenkungen sogar negativ aus.  

Zahlreiche empirische Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass Investitionen deutlich höhere Wirkungen aufweisen. Der Nachholbedarf ist hoch, denn zwischen 1998 und 2007 sind die gesamten Staatsausgaben in Deutschland im Jahresdurchschnitt leicht gefallen. Dies ist einmalig für alle Länder, für die die EU-Kommission Daten vorhält. Im Durchschnitt der alten EU-15-Länder betrug das durchschnittliche jährliche Wachstum der realen Staatsausgaben immerhin 2,1 Prozent. In Deutschland liegen wir bei den öffentlichen Investitionen und den Bildungsausgaben systematisch unter dem Durchschnitt vergleichbarer Länder. Wichtige Zukunftsinvestitionen werden seit langem vernachlässigt.

Die Erhöhung der Bildungsinvestitionen ist dringend notwendig, kann aber nur funktionieren, wenn sowohl die Länder als auch der Bund mehr Geld ausgeben können.

Das wird mit diesem Gesetz verhindert.

Meine Damen und Herren,

ob nun man es nun „Schuldenaufbaugesetz“, „Wachstumsverhinderungsgesetz“, „Klientelbedienungsgesetz“ oder „Umverteilungsbeschleunigungsgesetz“ nennen mag:

Es ist eine Frage der Vernunft, der politischen Verantwortung und der Fürsorge, dass dieses Gesetz im Bundesrat abgelehnt werden muss.