Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
mit Datum vom 13. Januar liegt uns nun endlich der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Seniorenmitwirkungsgesetz vor.
Wie Sie alle wissen unterstützt meine Fraktion das Anliegen, die Möglichkeiten, aber auch die Rechte der Seniorinnen und Senioren zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, aber auch zur Mitwirkung und damit zur Mitgestaltung, auszubauen.
Wir hoffen im Interesse der Seniorinnen und Senioren, dass die Friktionen innerhalb der Landesregierung und innerhalb des zuständigen Ministeriums wie auch bei den Koalitionären nunmehr ausgeräumt sind.
Die Presse hatte ja im vorigen Jahr darüber ausführlich berichtet und die CDU hatte hier in diesem Hohen Hause noch vor wenigen Monaten sogar schwerwiegende, verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.
Ganz davon abgesehen, dass auch der Staatssekretär anderer Auffassung war als seine Ministerin.
All dies ist also hoffentlich Schnee von gestern.
Und zwar nicht nur im Interesse der Seniorinnen und Senioren selbst, sondern im Interesse unserer Gesellschaft und einer besseren Entwicklung unseres Landes insgesamt.
Wir werden im Anhörungsverfahren die eine oder andere Frage diskutieren und meine Fraktion wird natürlich auch Änderungsanträge zum Gesetz einbringen.
Und ich will schon heute kein Hehl daraus machen, dass wir uns für eine hundertprozentige Finanzierung der Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirates aussprechen.
Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, eine institutionelle Förderung einzuführen, deren Inanspruchnahme durch einen erforderlichen Eigenanteil gefährdet wird.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die von einzelnen Personen über die Medien schon öffentlich vorgetragen wurden, teilen wir nicht, da es sich aus unserer Sicht nicht um ein direktes Initiativrecht gegenüber dem Landtag handelt, sondern um ein Vorschlagsrecht gegenüber der Regierung, die diesen Vorschlag dann prüft und entweder übernimmt oder verwirft.
Meine Fraktion, auch das ist nicht neu, spricht sich für mehr Mitbestimmung und mehr direkte Demokratie aus.
Dieses Vorschlagsrecht für den Landeseniorenbeirat halten wir für ein geeignetes Instrument, um Mitbestimmung und Demokratie zu stärken.
Es befördert die Teilhabe- und die Diskussionsmöglichkeiten in Zeiten, in denen sich die Menschen von der Politik abwenden und an den demokratischen Strukturen dieses Landes zweifeln, ja zweifeln müssen, weil ihnen immer mehr zugemutet und aufgebürdet wird.
Der Staat verschuldet sich durch das unverantwortliche Handeln der Finanz- und Wirtschaftswelt, aber auch der Behörden, und durch eine falsche Steuer-, Finanz- und Wirtschaftspolitik immer mehr und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, argumentieren dieselben Politikerinnen und Politiker, die die Rahmenbedingungen für dieses unverantwortliche Handeln gesetzt haben, dass kein Geld da wäre, um Bildung, Arbeit, Erziehung und Kultur sowie die sozialen Sicherungssysteme in ausreichendem Maße zu finanzieren.
Meine Damen und Herren, das ist unglaubwürdig.
Solch eine Politik ist demokratiefeindlich.
Wir brauchen Menschen, die sich mit dem Gemeinwesen identifizieren.
Menschen, die wir nicht mehr erreichen, weil sie sich enttäuscht abgewendet haben, stärken nicht die Demokratie sondern im Zweifelsfall den rechten und rechtsradikalen Rand dieser Gesellschaft.
Also, meine Damen und Herren, lassen sie uns ein Gesetz auf den Weg bringen, dass die Seniorinnen und Senioren in unserem Land seit Einführung des Altenparlamentes in unserem Land unter einer rot-roten Landesregierung im Jahr 1999 gefordert haben.
Es ist an der Zeit.
Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.