Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
eigentlich hätten wir uns gemeinsam entscheiden müssen, diesen Antrag erst morgen auf die Tagesordnung setzen zu lassen.
Denn, meine Damen und Herren,
denn morgen ist ein besonderer Tag, es ist der 4. Europäische Datenschutztag.
Der Europarat will über den Europäischen Datenschutztag bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa das Bewusstsein für den Datenschutz erhöhen.
Und das ist auch notwendig. Dies zeigt auch das Thema des Ihnen heute vorliegenden Antrages- das Thema Nacktscanner.
Ziel des Einsatzes von Nacktscannern ist es, durch die Abbildung der Oberfläche des menschlichen Körpers, am Körper versteckte Gegenstände, wie etwa Sprengstoff oder Nichtmetallwaffen wie Keramikmesser sichtbar zu machen. Es wird ein Abbild produziert, welches immer wieder reproduzierbar ist, ohne dass die Betroffenen gefragt würden. Dieses Verfahren soll dazu dienen die Sicherheit im Flugverkehr zu erhöhen und die Terrorgefahr zu reduzieren.
Eine Umfrage der Zeitschrift Stern zufolge sprachen sich 63 % von 1006 Befragten für den Einsatz von Nacktscannern aus. Lediglich 31 % der Befragten lehnten einen derartigen Einsatz ab.
Ich bin mir aber sicher, dass wenn die 63 % der Befragten, die sich für den Einsatz von Nacktscannern aussprachen, genau die Vor- und Nachteile derartiger Nacktscanner kennen würden und somit eine gestärktes Bewusstsein auch für Datenschutz hätten, sich anders entscheiden würden.
Denn schauen wir uns einmal die Vor- und Nachteile an. Beginnen möchte ich zunächst mit den Nachteilen, da dies meines Erachtens auch die angeblichen Vorteile widerlegen.
Da ist zunächst die Verletzung der Intimsphäre zu nennen. Bei den Abbildungen der Nacktscanner entstünden sehr scharfe Bildern, auf denen private Details wie Prothesen, künstliche Darmausgänge oder Piercings sichtbar wären. Dies würde dazu führen, dass die betroffenen Personen leicht zu Terrorverdächtigen würden und sich erklären müssten. Ein weiterer Aspekt ist, dass hierdurch auch religiöse Be- und Entkleidungsvorschriften betroffen wären. So gibt es beispielsweise im Islam ein absolutes Verbot von Nacktheit in der Öffentlichkeit. Aber auch solche Entkleidungsvorschriften geniessen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur „Entkleidungsuntersuchung“ verfassungsrechtlichen Schutz. „Danach wäre der undifferenzierte Einsatz des Körperscanners bei Flughafenkontrollen schlicht unverhältnismäßig", so die Ansicht des Leiters des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert.
Vielmehr müssten nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Entkleidung, der eine Abbildung auf dem Körperscanner gleichzustellen ist, rechtfertigen.
Aus diesen Gründen hatte auch eine Sprecherin des Bundesinnenministerium im Jahr 2008 noch gesagt: „Da kann ich Ihnen mit aller Klarheit sagen, dass wir diesen Unfug nicht mitmachen." Recht hat sie.
Ein weiterer Nachteil an den jetzt bestehenden Geräten sind die gesundheitlichen Folgen.
Die Geräte arbeiten derzeit entweder auf Röntgenstrahlung oder auf Terahertzstrahlung.
Bei den Geräten, die auf der Basis der Röntgenstrahlung arbeiten besteht die Gefahr von Krebserkrankungen.
Bei den Geräten, die auf der Terahertzstrahlung basieren, besteht die Gefahr, dass dadurch genetische Schäden verursacht werden.
Solange es keine zuverlässigen Studien gibt, die diese Gefahren widerlegen, sind derartige Gesundheitsgefährdungen nicht hinzunehmen. Zumal wenn man sich anschaut, welchen Wert sie hätten. Und hier komme ich zu den vermeintlichen Vorteilen der Nacktscanner.
Angeblich sollen sie die Sicherheit im Flugverkehr erhöhen und die Terrorgefahr reduzieren. Dies soll dadurch geschehen, dass durch den Einsatz der Nacktscanner versteckte Gegenstände, wie Keramikmesser etc. sichtbar werden. Doch hier muss man doch auch mal sagen, eine absolute Sicherheit beim Fliegen gibt es nicht. Auch nicht durch den Einsatz von Nacktscannern. Denn Nachteil der Nacktscanner ist, dass beispielsweise versteckte Gegenstände im Körperöffnungen bzw. Körperinneren oder auch Pulver in Unterwäsche, wie bei dem versuchten Terroranschlag am 25. Dezember2009 nicht sichtbar gemacht werden können.
Hier sind wir an die Grenzen von Nacktscannern angelangt. Um diese Grenzen zu beseitigen bedürfte es weiterhin der Metalldektoren oder des Abtastens um weitere Gefahren auszuschalten.
Der Vorfall am 25. Dezember 2009 macht aber nicht nur die Grenzen von Nacktscannern deutlich. Er macht auch deutlich, dass man bevor man über den Einsatz von Nacktscannern nachdenkt, doch erst einmal die bestehenden Regeln bewertet. Denn gerade dieser Vorfall zeigt, dass wenn man die Warnungen des Vaters des Terroristen Ernst genommen hätte, dieser Mann das Flugzeug gar nicht erst hätte betreten dürfen.
Insofern denke ich schon, dass wenn alle Bürgerinnen und Bürger diese Einwände bedenken würden, sie sich anders entscheiden würden.
Doch nicht nur der Europäische Datenschutztag und die aktuell politische Diskussion haben uns bewogen, heute den Antrag in den Landtag einzubringen. Nein es ist auch das Verhalten der deutschen Bundesregierung. So möchte ich den Bundesminister De Maizière zitieren, der in einem Interview mit der Süddeutschen sagte: Der Einsatz eines solchen Geräts als reguläre Kontrollmethode setzt eine Änderung der Durchführungsbestimmungen zur EU-Luftsicherheitsverordnung voraus. Die Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen sich einig sein.
Seitens der Europäischen Kommission jedoch ist zu hören, dass einzelne Mitgliedsstaaten durchaus eigenständig Körperscanner einführen könnten - eine EU-Richtlinie sei dafür nicht nötig. Dies zeigten die Länder Großbritannien und die Niederlande, die bereits derartige Geräte einsetzen.
Und hier kann man wieder sehen, dass die Bundesregierung nicht den Mut aufbringt, sich zu diesem Thema zu positionieren. Ist wäre es lieb, wenn dies die Kommission täte und so der „schwarze Peter“ bei der EU läge. Und dieses Verhalten möchte ich ausdrücklich kritisieren.
Aus diesem Grund soll nicht nur der heutige Antrag zu einer Positionierung der Bundesregierung führen.
Ich unterstütze darüber hinaus auch die am 3. Januar 2010 beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition, die von Kritikern der Ganzkörper-Scanner beim Petitionsausschuss und bitte auch Sie sich daran zu beteiligen.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich im Sinne eines gestärkten Bewusstsein für Datenschutz dafür werben, dass Sie erstens unserem Antrag heute zustimmen und zweitens dazu aufrufen, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich sich an der am 3. Januar 2010 eingereichten Petition, die von Kritikern der Ganzkörper-Scanner beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde, zu beteiligen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.