Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
die Auswirkungen der demografischen Entwicklung spiegeln sich auch in den eingereichten Petitionen wieder.
Bekanntlich ist Mecklenburg-Vorpommern mit gerade einmal 72 EW / km² durchschnittlicher Bevölkerungsdichte das am dünnsten besiedelte Bundesland Deutschlands. Der Bevölkerungsrückgang hält unaufhaltsam an und führt zu spürbaren Auswirkungen in allen Lebensbereichen. Beispielhaft wird anhand von drei Petitionen aufgezeigt, welche Herausforderungen auf uns zukommen.
Petition 2009/00173, Nr. 132 Bericht
Eine Mutter beschwerte sich darüber, dass die Schulkinder aus einem kleinen Ortsteil einer Gemeinde erst einen recht weiten Fußweg auf einer Straße ohne Straßenbeleuchtung zurücklegen müssen, um den Schulbus zu erreichen. Das sei für ihren jüngsten Sohn, einen Schulanfänger unzumutbar. Wegen unterschiedlicher Schulanfangszeiten und verschiedener Schulstandorte verkehren auch die Schulbusse zu verschiedenen Zeiten, weshalb die Kinder dieses Ortsteils nicht gemeinsam zum Schulbus laufen können. In den Ortsteil selbst fahren die Busse wegen einer fehlenden Wendeschleife nicht. Hier konnte Abhilfe geschaffen werden. Durch eine individuelle Regelung wird der Landkreis, solange dieser Junge allein den Schulweg nutzen muss, eine Beförderung absichern. Auch für andere Schulkinder werden im Einzelfall Sonderlösungen zur Schülerbeförderung angeboten, so die Aussage des Landkreises.
Bitter nur, dass diese Lösung erst durch eine Petition und das Intervenieren der Ausschussmitglieder zustande kam. Ursächlich sind die schlechte Finanzausstattung der Kommunen und die generelle Unterfinanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs schuld, dass der Mehraufwand für den individuellen Schultransport gescheut wird. Es müssen generelle Lösungen gefunden werden, denn bereits heute haben viele Schulkinder in dezentral gelegenen, kleinen Ortsteilen einen aufwendigen und langen Schulweg zu meistern.
Petition 2009/00151, Nr. 124 Bericht
Mit einer Petition wollten Berufsschüler in außerbetrieblicher Ausbildung, deren Eltern zum Großteil Hartz IV-Empfänger sind, erreichen, dass ihre Berufsschulklasse wohnortnah beschult wird. Sie können die Fahrkosten einfach nicht mehr aufbringen. Erhalten sie weiterhin keine Unterstützung, droht der Ausbildungsabbruch. Diesen Petenten konnte nicht geholfen werden. Eine Teilung der Berufsschulklasse wäre nicht effizient für Schule und Ausbildung. Eine finanzielle Unterstützung ist nicht möglich, weil dies die gültigen gesetzlichen Regelungen nicht hergeben. Leider ist es nicht die erste Petition mit dieser Problematik. Zumindest das Problem wurde erkannt, deshalb wurde diese Petition der Landesregierung übergeben.
Durch die stark rückläufigen Schulabgänger-Zahlen wird die Berufsausbildung zunehmend zentralisiert. Ein Förderungsanspruch besteht nur dann, wenn der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung notwendig ist. Das gilt für Ausbildungsförderung nach dem BAföG und bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gleichermaßen. Viele Auszubildende fallen so durch das Netz, Anspruch auf Förderung zu haben.
Von insgesamt 180 Ausbildungsberufen im Land, werden bereits 70 in Landesfachklassen ausgebildet. Eine Förderung erfolgt bei unterschiedlichen Standorten von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule im Rahmen von dualer Ausbildung in Blockunterricht aber nur zum Ausbildungsbetrieb. Zukünftig werden immer mehr Jugendliche Berufsschulen besuchen, die weit entfernt von ihren Ausbildungsbetrieben und Wohnorten liegen. Es reicht nicht aus, wenn die Landesregierung die besonderen Härtefälle kennt, bei denen die Berufsschulen sogar in anderen Bundesländern liegen. Es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, Ausbildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen.
Petition 2009/00086, Nr. 87 Bericht
Eine betagte Dame wohnt allein in einem unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Dorfschulgebäude. Versuche, das Haus zu verkaufen, scheiterten, da es unter Denkmalschutz steht. Sie führt Gründe an, die eine Streichung aus der Denkmalliste zum Ziel haben.
Dieser alten Dame geht es gar nicht vordergründig um den Denkmalschutz. Ihr Anliegen ist existenzieller Art. Sie hatte vor Jahren einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, der aufgrund ihrer damaligen Einnahmen und dem Hauseigentum abgelehnt wurde. Mehr schlecht als recht fristet sie ihr Dasein in diesem alten, sanierungsbedürftigen und viel zu großem Haus. Die Angst dieser hoch betagten Frau kann ich nur zu gut verstehen. Was, wenn ihre Hilfsbedürftigkeit zunimmt und sie sich Hilfe nicht leisten kann.
Aus dem Denkmalschutz wird ihr Haus nicht entlassen, aber ihr wurde geraten, nochmals einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Der Landkreis sicherte zu, bei Antragstellung auch zu beraten. Denn Hilfeanspruch steht ihr auch bei Hauseigentum zu, auf Darlehensbasis.
Auch hier steht dieser Einzelfall stellvertretend für die Tendenz, dass Häuser in abgelegenen Lagen schlecht verkäuflich, damit kaum verwertbar sind. Ein Haus ist nicht immer „Altersvorsorge“, sondern kann auch „Alterslast“ sein.
Darüber hinaus äußerten auch in diesem Berichtszeitraum viele Petenten ihren Unmut gegen behördliche Bescheide.
So sind Altanschließerbeiträge für Schmutz- oder Trinkwasser nach wie vor Gegenstand von Petitionen. Die Ansicht des Bürgerbeauftragten Schumann, dass sich weniger Leute beschweren, weil die Akzeptanz für die Bescheide größer geworden ist, teile ich nicht. Am vergangenen Freitag gab das Verwaltungsgericht Schwerin den vom Aktionsbündnis für Nordwestmecklenburg eingereichten Klagen in drei Fällen statt. Gebührenbescheide des Zweckverbands Wismar wurden per Urteil aufgehoben. Nun muss der Zweckverband die Satzungen ändern. Aber die Altanschließerproblematik selbst wurde ausgeklammert.
Auch die Thematik Rundfunkgebühren ist aktuell. Im Gegensatz zu den Koalitionären hält meine Fraktion weitere Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Gebührenpflicht für notwendig. Menschen, die aus Stolz oder Scham auf staatliche Hilfe, wie Grundsicherung im Alter verzichten, müssen mangels Sozialhilfebescheid Rundfunkgebühr bezahlen. Auch ohne BaföG-Bescheid gibt es keine Befreiung.
Mehrere Beschwerden gab es darüber, dass Zweitwohnungssteuer für Bungalows in Kleingartenanlagen erhoben wurden. Hier ist die Landesregierung gefordert, eine Klarstellung im KAG aufzunehmen.