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24. September 2009 Rede, Gabi Mest'an

Gabi Mest'an

Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und der FDP: FAG grundlegend überarbeiten

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung zum FAG-Entwurf die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen unserer beiden Kommunalverbände die Diskussion in Kreistagen und Gemeindevertretungen dieser Tage dürfte im Prinzip jegliche Begründung für den vorliegenden Antrag erübrigen: Die Anhörung und der daraus resultierende Antrag sprechen für sich.

Der Grundtenor der FAG-Anhörung lässt sich nach meiner Wahrnehmung wie folgt zusammenfassen:

1.         Von allen Angehörten wurde das dringende Erfordernis unterstrichen, das bisherige FAG umfassend zu novellieren.

2.         Von nahezu allen Angehörten wurde zum Ausdruck gebracht, dass die  Zielstellung des Gesetzentwurfes, nämlich sowohl zwischen Land und Kommunen als auch zwischen den einzelnen Kommunen einen fairen, aufgabengerechten und transparenten kommunalen Finanzausgleich zu erreichen, mit diesem Gesetzentwurf verfehlt wird.

3.         Es wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Einzelfragen bzw. Detailprobleme der horizontalen Finanzmittelverteilung gegenüber der zentralen Problematik der vertikalen Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen nachrangig seien.

4.         Der zentrale und einhellige Kritikpunkt war allerdings, dass das Land mit dem vorgelegten Gesetzentwurf seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und für die Kommunen eine angemessene und aufgabengerechte Finanzausstattung zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang wurde insbesondere der Fortschreibung des so genannten Gleichmäßigkeitsgrundsatzes durch den Gesetzentwurf massiv widersprochen, da er unter den radikal veränderten Rahmenbedingungen keine aufgabengerechte Finanzausstattung der kommunalen Ebenen sichern kann. Das kann man auch nicht mit der ständigen Wiederholung der Formeln „Wir sitzen alle in einem Boot oder Schicksalsgemeinschaft“ heilen.

Meine Damen und Herren,

die von mir angesprochenen Punkte der Anhörung lassen sich ergänzen und in Nuancen sicherlich modifizieren, sie lassen sich aber nicht negieren.

Diese Anhörung war Wort für Wort, Silbe für Silbe ein einziger, klarer nie da gewesener Hilferuf der Kommunen an die Abgeordneten dieses Landtages. Jede Stellungnahme, die täglich neu eingehen, unterstreicht ds.

Meine Damen und Herren,

die Anhörung hat auch verdeutlicht und die erste Beratung im Innenausschuss  mehrfach bestätigt, dass es angesichts des enormen Zeitdrucks kaum möglich wäre, gegenwärtig einen zweiten Anlauf zu einem tatsächlichen FAG-Reformansatz zu unternehmen, Stichwort Zwei-Quellen-Modell.

Dies wäre mit der erneuten Novelle im Jahre 2011 zu leisten, so die Hoffnung bzw. der Appell vieler Angehörter. Keiner versteht, dass Landtagsentschließungen offensichtlich nichts wert sind oder Politik wenig verlässlich ist.

Auch vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, ja geradezu unverantwortlich, dass die finanzwissenschaftlichen Gutachten zur Novelle des FAG keinen Eingang in die Beratungen des Landtages oder seiner Fachausschüsse finden sollen.

Meine Damen und Herren,

dieser komplizierten Situation, wie sie die Anhörung zum Ausdruck gebracht hat, entspricht der vorliegende Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der FDP.

Im laufenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zur FAG-Novelle nimmt der Landtag die Landesregierung in Verantwortung.

Sie, nämlich die Landesregierung hat erstens den enormen Zeitdruck verursacht, unter dem die parlamentarische Beratung stattfinden muss, wenn die FAG-Novelle nach ihrem Fahrplan zum 01.01.2010 in Kraft treten soll.

Sie, nämlich die Landesregierung hat zweitens diesen inhaltlich äußerst kritikwürdigen Gesetzentwurf zu verantworten, indem sie die zahlreichen Hinweise, Anmerkungen und Kritiken im Rahmen der Verbandsanhörung weitestgehend ignoriert hat.

Hiervon hatte der Landtag im Rahmen der 1. Lesung am 16. Juli 2009 keine Vorstellung.

Erst die Anhörung hat verdeutlicht, dass sich die Landesregierung über die Einwände der kommunalen Ebene offensichtlich komplett hinweggesetzt hat.

Sie, nämlich die Landesregierung hätte drittens in Kenntnis der finanzpolitischen Entwicklungen dieses Jahres den FAG-Entwurf in der vorliegenden Form gar nicht verabschieden dürfen. Eine aufgabengerechte Ausfinanzierung ist auf diese Weise geradezu ausgeschlossen.

Meine Damen und Herren,

aus diesen Gründen wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag unverzüglich einen vor dem Hintergrund der FAG-Anhörung überarbeiteten Entwurf zur Neugestaltung des FAG vorzulegen, der die fehlende Gewährleistung einer angemessenen finanziellen Mindestausstattung der Kommunen im vorliegenden Entwurf ausräumt und gleichzeitig mit den Entwurf des Doppelhaushaltsplanes ist entsprechend anpasst.

Meine Damen und Herren,

ich empfehle daher jedem Landtagsabgeordneten, das Gespräch mit seinem Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen zum FAG-Entwurf zu suchen. Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE und FDP wäre der richtige Beitrag für den dann beginnenden Dialog.