Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Konsequenzen aus der Entschließung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente zu den Auswirkungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon ziehen - Integrationsverantowrtung der Landtage durch Stärkung ihrer Mitsprachemöglichkeiten gerecht werden
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
nachdem wir gestern über den Beschluss der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente aus 2008 zur Europafähigkeit der Landtage und Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union diskutiert haben, wenden wir uns heute der aktuellen Entschließungen zu, die sich mit den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon befasst.
Zum diesem Urteil gab es bereits hinreichend Stellungnahmen und Kritiken sowohl aus Politik als auch aus der Rechtslehre, zum Teil in scharfer Form. Insofern möchte ich aus Sicht meiner Fraktion nur kurz unseren Standpunkt skizzieren.
Unstreitig unter allen Demokraten dürfte sein, dass das Urteil im besonderen Maße die Demokratie gestärkt hat. Es ist bekannt, dass DIE LINKE im Bundestag aber auch andere den Vertrag von Lissabon neben inhaltlichen Kritiken auch aus Gründen der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz ablehnten.
Karlsruhe hat nun aber entschieden, dass dem nicht so ist. Aber, das muss an dieser Stelle klar gestellt werden, die Verfassungsrichter haben den Vertrag von Lissabon in weiten Teilen neu interpretiert und verfassungskonform ausgelegt.
Besonders deutlich wird dies in der Kostenentscheidung des Urteils. Dort wird kurz und unmissverständlich formuliert, dass das Zustimmungsgesetz Vertrag von Lissabon, ich zitiere, „nur nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar“ ist.
Insofern kann aus Sicht der LINKEN die Klage gegen das Zustimmungsgesetz auch im Nachhinein als notwendig und am Ende als erfolgreich bezeichnet werden.
Meinen Damen und Herren,
es ist ferner bekannt, dass die Begleitgesetzgebung teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde, da Bundestag und Bundesrat nach Auffassung der Karlsruher Richter keine hinreichenden Beteiligungsrechte im europäischen Rechtsetzungs- und Vertragsänderungsverfahren eingeräumt wurden.
Die Bundesregierung darf daher zukünftig nicht allen im Rat über Änderungen im Vertragstext entscheiden. Vielmehr muss das Parlament stärker einbezogen werden. Auch der Bundesrat bekommt mehr Mitwirkungsmöglichkeiten. Das Bundesverfassungsgericht spricht in diesem Zusammenhang von der viel zitierten Integrationsverantwortung.
Die Begleitgesetze wurden in der Folge überarbeitet und von Bundestag und Bundesrat mittlerweile verabschiedet. Inwiefern die neuen Regelungen den Anforderungen des Urteils entsprechen oder hätten noch weitreichender formuliert werden müssen, kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben.
Entscheidend ist aus unserer Sicht Folgendes: Wir müssen eine Antwort darauf finden, was das Urteil zum Vertrag von Lissabon und infolge dessen auch die neuen Gesetze für die Landtage konkret bedeuten?
In der Urteilsbegründung werden die Landtage nicht mit einem Wort erwähnt. Das ist auch insoweit nachvollziehbar, als dass im Bundesrat allein die jeweiligen Landesregierungen vertreten sind.
Die Entschließung der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten betont, wie wir meinen, allerdings zu Recht, dass die Landtage Integrationsverantwortung tragen.
Sind es doch die Landtage, die europäische Vorgaben umzusetzen haben und in Kernbereichen wie Bildung oder Kultur originär zuständig sind.
Meine Damen und Herren,
die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Bundestag und Bundesrat haben sich verbessert, die der Landtage nicht, noch nicht. DIE LINKE ist genau daran interessiert und will den Status Quo ändern. Ich gehe davon aus, alle anderen demokratischen Fraktionen auch.
Ich nenne nur ein Beispiel: Der Entwurf meiner Fraktion für ein Parlamentsinformationsgesetz wurde in dieser Legislatur abgelehnt. Das war vor der Karlsruher Entscheidung. Die Frage ist nun, ob im Lichte dieser Entscheidung erneut darüber nachgedacht werden sollte.
Im Allgemeinen wird es darüber hinaus darum gehen, zu prüfen, ob und inwiefern durch Ausgestaltungen im Landesrecht, ich zitiere nun erneut aus der Entschließung, „die notwendigen Mitsprachemöglichkeiten des Landesparlaments gegenüber der Landesregierung zur Wahrnehmung der Integrationsverantwortung“ gesichert werden können“.
Im Kern muss unserer Auffassung nach Folgendes erreicht werden, durch welche Maßnahmen auch immer:
Meine Damen und Herren,
ich bin gespannt auf die Vorstellungen der Landesregierung, die dem Parlament hoffentlich bald vorgestellt werden.
Ich habe vernommen, dass die Koalition den Antrag in den Europa- und Rechtsausschuss überweisen möchte. Ziel soll die Erarbeitung einer gemeinsamen Beschlussempfehlung sein.
Das findet unsere Unterstützung. Allerdings verbinden wir das mit den Erwartungen konkreter Maßnahmen zur Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.