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24. September 2009 Rede, Andreas Bluhm

Andreas Bluhm

Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU: Einführung einer schulart- und fächerbezogenen Lehrerbedarfsplanung in M-V

Frau Präsidentin,meine Damen und Herren,

bei der Ablehnung der Anträge der demokratischen Opposition hatten die Koalitionsfraktionen eine immer wiederkehrende Begründung.

Sie lautet im Kern:

Macht die Landesregierung schon. Es bedarf ihres Antrages nicht. Wenn ich die letzte Sitzung des Bildungsausschusses sehe, dann trifft das diesmal mindestens für den Satz 1 in Ziffer 1 und die Ziffer 2 ihres Antrages zu.

Im Ausschuss hat das Bildungsministerium erklärt, dass es bereits an einer schulart- und fächerbezogene Stellenbedarfsplanung arbeitet, die bis Dezember fertig gestellt sein soll.

Das muss das Ministerium auch, denn ohne klare Planungsgrundlagen wäre die zum Jahresende angekündigte Zeitschiene für den Übergang der Lehrkräfte in die Vollzeit wohl kaum genau zu ermitteln. Dass das Ministerium ohne ihre Aufforderung bereits arbeitet, wird auch aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage deutlich.

Dort heißt es, ich zitiere:

„…wird seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur derzeit eine sehr komplexe Berechnung und Analyse des Lehrereinstellungsbedarfs für den Zeitraum 2010-2020 erstellt.“ (EdZ)

Nach dieser Antwort ist allerdings höchst fraglich, auf welcher Planungsgrundlage dann das so genannte „Junglehrerprogramm“ entstanden ist.

Offensichtlich wurde nur über einen kurzen Zeitraum – der Geltungsdauer des Doppelhaushalts - der Bedarf festgestellt.

Frau Präsidentin/Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

die Einführung einer Bedarfsplanung wird in Ihrem Antrag mit der Erarbeitung des Lehrerbildungsgesetzes begründet. Eine Lehrerbedarfsplanung sollte für eine Landesregierung, die perspektivisch denkt und plant eine Selbstverständlichkeit sein.

Dass die Koalitionsfraktionen Sie dazu auffordern müssen ist schon fast ein Misstrauensvotum.

Mal abgesehen davon, dass der Entwurf nun schon mehrfach angekündigt ist und nach Aussage von Herrn Reinhardt noch vor der Sommerpause den Landtag erreichen sollte, ist fraglich, auf welcher Grundlage diese Bedarfsplanung steht.

Das geplante Lehrerbildungsgesetz muss Aussagen zu Fragen treffen, die auf die Bedarfsplanung einen nicht zu unterschätzenden Einfluss haben.

Dazu gehört unbedingt, ob die bisherigen Lehrämter beibehalten werden oder sie entsprechend den Empfehlungen der Expertenkommission und den Veränderungen in der Schulstruktur neu konzipiert werden müssen.

Daraus ergeben sich dann Folgen für den Einsatz der Lehrkräfte in den einzelnen Schularten und damit für die schulartbezogene Bedarfsermittlung und Planung.

Da das Bildungsministerium, wie schon erwähnt, bereits zum Jahresende damit fertig sein will, stellt sich die Frage, welche Rolle das Lehrerbildungsgesetz dabei spielt.

Es sieht so aus, als wenn es so läuft wie es immer in dieser Legislaturperiode gelaufen ist:

Wir schaffen erst einmal Tatsachen und machen dann die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, die dazu passen. Die Folge ist, dass die pädagogisch-didaktischen oder schulstrukturellen Rahmenbedingungen dann eben nicht den Anforderungen entsprechen.

Eine zukunftsfähige und nachhaltige Politik sieht anders aus.

Frau Präsidentin/Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

Sie fordern Ihre Landesregierung auf, ich zitiere:

„…die Ergebnisse dieser Bedarfsplanung …im Rahmen der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen bei der Steuerung der entsprechenden Hochschulkapazitäten umzusetzen.“ (EdZ)

Was heißt das genau?

Wir wissen aus den vergangenen Jahren, dass die Hochschulkapazitäten eng bemessen sind.

Die Stellen für die Hochschulen sind bis zum 31.12.2020 garantiert – also praktisch festgeschrieben.

Durch die Hochschulautonomie wird die Stellenvergabe weitgehend durch die Hochschulen vorgenommen.

Dabei kommt es zwangsläufig zu Verteilungsproblemen um die verfügbaren Stellen für die Professorinnen und Professoren sowie den akademischen Mittelbau. 

Wir haben im Zusammenhang mit den Zielvereinbarungen im Jahr 2006 darüber diskutiert, ob es notwendig und zweckmäßig sein könnte, die Lehrerbildung aus dem autonomen Entscheidungsrahmen der Universitäten heraus zu lösen und sie in der staatlichen Verantwortung zu belassen.  

Ich kann dieser Variante auch heute noch Einiges abgewinnen.

Unter der Voraussetzung, dass die Landesregierung, dann auch die gesamte Finanzierungsverantwortung für die Stellen und Sachmittel übernimmt, wäre das denkbar.

Ich weiß nicht, ob diese Variante mit dem Antrag wieder zum Leben erweckt werden soll.

Wenn, dann hätte das Auswirkungen auf den Haushalt und wäre im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen zu thematisieren. Möglich wäre auch der Abschluss von Teilzielvereinbarungen für diese Aufgabe. Doch auch das würde ohne zusätzliche Finanzmittel nicht möglich sein.

Frau Präsidentin/Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

ich gehe davon aus, dass das Thema der Lehrerbedarfsplanung wichtig und notwendig ist.

Zunächst für die Lehrerinnen und Lehrer, die über Jahre mit großer Solidarität und auch unter persönlichen Entbehrungen in Teilzeit gearbeitet haben.

Sie müssen –wie von der Landesregierung versprochen – endlich mit einer Zeitschiene für den Übergang in die Vollbeschäftigung eine Perspektive bekommen.

Ich hoffe sehr, dass die in der Begleitgruppe schon genannte Zahl von 80% für das Schuljahr 2014/15 nach unten korrigiert wird.

Die Lehrkräfte an den Grundschulen sind praktisch schon in Vollzeit, bei den anderen Schulartgruppen wird es davon abhängen, ob die Landesregierung bereit ist, z. B.

Ø      die Vielzahl an zusätzlichen Aufgaben durch die Selbstständige Schule zu vergüten,

Ø      die Erhöhung der Pflichtstundenzahl zurückzunehmen oder

Ø      bei der Arbeit der Lehrkräfte in Ganztagsschulen oder bei Ganztagsangeboten endlich die Bezahlung für eine Schulstunde von 45 Minuten vorzusehen.

Das würde auch die Akzeptanz des „Junglehrerprogramms“ deutlich erhöhen.

Die Kritik, die ich höre, richtet sich nicht gegen die jungen Kolleginnen und Kollegen, sondern gegen die eigene Benachteiligung.

Abschließend noch eine Bemerkung zum im Punkt 2 genannten Termin.

Dort steht, die Landesregierung soll über die Ergebnisse dieser erstmalig im Jahre 2009 erstellten Bedarfsplanung, im Bildungs- und Finanzausschuss berichten.

Ich gehe davon aus, dass dies nach der Ankündigung im Bildungsausschuss im Dezember sein wird.

Wussten sie das nicht?