Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf den ersten oberflächlichen Blick scheint der Antrag der Koalitionsfraktionen sinnvoll zu sein. Um es vorweg zu nehmen – in einem Punkt ist er das auch. Aber dazu komme ich später.
Zunächst zu Punkt 1. Sie singen wieder ein Loblied auf das Konzept der Landesregierung „Energieland 2020“. Es versteht sich von selbst, dass wir in diese Melodie nicht mit einstimmen. Und zwar nicht, weil es ein Konzept der Landesregierung ist und wir in Opposition zu ihr stehen, sondern weil dieses Konzept in keiner Weise den Anforderungen entspricht.
Es ist zögerlich, vereint ein Sammelsurium an Allgemeinplätzen und stellt die falschen Weichen. Von Visionen keine Spur! Der von Ihnen postulierte Schwerpunkt, Ausbau der Erneuerbaren Energien, ist in dem Konzept nach unserer Auffassung unterbelichtet. Eine lineare Fortschreibung dessen, was ohnehin passiert, ist in unseren Augen keine Schwerpunktsetzung.
Diese Einschätzung haben wir bereits im Mai dieses Jahres vorgenommen, daran hat sich nichts geändert. Und ich bin davon überzeugt, dass die Anhörung von Experten im Wirtschaftsausschuss am 11. November genau dies auch erweisen wird.
Dennoch ist es ohne Zweifel so, dass die Netze ausgebaut werden müssen. Offshore-Windkraft wird bedeutende Strommengen liefern und die müssen aufgenommen und weitergeleitet werden. Diese Strommengen können auch nicht allein bei uns in Mecklenburg-Vorpommern verbraucht werden, dafür ist der Bedarf nicht da.
Wir wollen ja gerade, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinem „überdurchschnittlichen Potential an natürlichen Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energieträger“ – wie Sie selbst sagen – auch einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emmissionen in der ganzen Bundesrepublik leistet.
Also die Schlussfolgerung kann nur sein, die Netze auszubauen.
So weit so gut. Sie erwähnen auch, dass die von der Universität Rostock vorgelegte Studie „Netzintegration der Erneuerbaren Energien im Land Mecklenburg-Vorpommern“ zu diesem Schluss kommt.
Was Sie verschweigen ist, dass in besagter Studie auch gesagt wird, dass das geplante Steinkohlekraftwerk in Lubmin ebenfalls einen großen Netzausbaubedarf generiert.
Die Studie macht deutlich, dass es am effizientesten ist, die Stromeinspeisung am nahe an den Punkt der Erzeugung heranzuführen und dicht an die Verbraucher. Dringend ist es deshalb erforderlich, den Einfluss der überregionalen Netze auf die Nutzung dezentraler Energieerzeugungseinheiten und die unterlagerten Netze nicht zu untersuchen.
Wir gehen noch einen Schritt weiter: wir wollen, dass in den nächsten Jahren immer mehr Kommunen und über Verbünde auch Regionen ihre Netze übernehmen, kommunale Kontrolle sichern und sich damit ein weiteres Standbein für Einnahmen aufbauen. Nur dann wird das von den Koalitionsfraktionen wie eine Fahne vor sich her getragene Ziel – kostengünstige Energieversorgung zu sichern – erreichbar sein.
Von der Landesregierung erwarten wir Unterstützung für diesen Prozess. Nachdem selbst der Regierende Bürgermeister von Hamburg feststellen musste, dass im Interesse der Stadt und deren Bewohnerinnen und Bewohner, die Privatisierung der Energieversorgung ein Fehler gewesen war, sollte es auch Ihnen möglich sein, dezentrale Strukturen zu unterstützen.
Sie fordern in Ihrem Antrag, die anderen Bundesländer mögen sich an den EEG-bedingten Netzausbaukosten beteiligen, um die einheimische Wirtschaft und die Bevölkerung nicht über Gebühr zu belasten. Dazu soll eine Bundesratsinitiative gestartet werden. Das ist soweit in Ordnung, würde möglicherweise sogar die Unterstützung Niedersachsens und Schleswig-Holsteins finden.
Die Frage ist allerdings, wer soll diesen Ausgleich bekommen? Bekommen ihn die großen Netzbetreiber, dann kann ich nur sagen: Nachtigall, ik hör Dir trapsen! Dass die den Ausgleich dann nicht einfach nur einstecken und die Bevölkerung trotzdem bluten lassen, scheint mir aufgrund der Erfahrungen mit den vier Energiemonopolen sehr wahrscheinlich.
Und eine zweite Frage ergibt sich beim dem Vorschlag nach einem föderalen Ausgleich. Was ist mit den Netzausbaukosten, die konventionellen Kraftwerke – darunter das geplante Steinkohlekraftwerk – verursachen? Bis auf die Notwendigkeit eines GuD-Kraftwerkes als Regelkraftwerk bei der Einspeisung des Windstroms, wird der Strom im Land nicht gebraucht. Dazu kommt noch, dass nicht nur der Strom exportiert wird, sondern auch noch die Millionen t CO2-Emmissionen. Sollen die anderen Bundesländer dafür auch zahlen?
Meine sehr gehrten Kolleginnen und Kollegen,
wir würden auch gerne erfahren, wie Sie mit den Aufgabenstellungen umgehen, die die Studie der Rostocker Universität für die Politik im Land formuliert.
Übernimmt die Landesregierung die Koordinierung der notwendigen Netzausbaumaßnahmen? Kontrollieren Sie auch die Sinnhaftigkeit, um von Beginn an unsinnige Maßnahmen zu vermeiden?
Oder zweitens, wie stehen Sie zu der Forderung aus der Studie, die Technologie der virtuellen und Hybridkraftwerke sowie Energiespeicherung zu fördern?
Bereits im Mai, bei der Diskussion des Konzepts „Energieland 2020“, hatten wir Sie aufgefordert, diese zukunftsträchtigen Bereiche für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu erschließen. Schwankungen bei der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien können so ausgeglichen werden, was deren vollständiger Nutzung erheblich zu Gute kommen würde.
Aber vielleicht befürchten Sie, dass damit Ihre Auffassung von der Stromlücke ins Wanken kommen könnte.
Zusammengefasst möchte ich namens meiner Fraktion sagen, dass wir dem Punkt I des Antrages auf keinen Fall zustimmen können. Punkt arabisch 1. des Punktes II braucht der Landtag nicht zu fordern. Dass dies geschieht, ist logische Folge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Punkt 2. können wir zustimmen.