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22. Oktober 2009 Rede, Prof. Dr. Fritz Tack

Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU: Angeln für Kinder, Jugendliche und Touristen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

Angeln gehört zu den schönsten und vielleicht auch sinnvollsten Freizeitbeschäftigungen, die bei Einhaltung der Regeln zugleich wertvolle Beiträge zum Erhalt von Natur und Umwelt liefert. Nicht umsonst ist zum Beispiel der Landesanglerverband mit fast     42 000 Mitgliedern zugleich ein gesetzlich anerkannter Naturschutzverband.

Auch die Verbindung von Angeln und Tourismus wird immer mehr zu einer tragenden Säule des Urlaubslandes Nr. 1, wie die bereits von Frau Schildt erwähnten Zahlen belegen.

Mit dem von der rot- roten Koalition eingeführte Touristenfischereischein wurde gegen alle anfänglichen Widerstände ein erfolgreicher Weg abgesteckt, der weiter beschritten werden sollte.

Angeln und Naturschutz nachhaltig zu betreiben, geht nicht ohne aktive Mitglieder, die sich immer wieder verjüngen müssen. Kinder und Jugendliche sollten so früh wie möglich für diesen Sport interessiert werden und ohne große Hürden an den fachgerechten Umgang mit Natur und Lebewesen herangeführt werden.

Das waren drei gute Gründe Kindern, Jugendlichen und Touristen den Zugang zum Angeln zu erleichtern.

An dieser Aufgabe arbeiten seit längerer Zeit der Landesanglerverband und das zuständige Ministerium, um das Fischereirecht des Landes entsprechend anzupassen. Vielleicht bedarf es auch deshalb dieses Antrages, um noch in dieser Legislaturperiode zu Ergebnissen zu kommen?

Meine Damen und Herren,

Sie haben unseren Änderungsantrag vorliegen, den ich Ihnen kurz begründen möchte. Es geht uns dabei um mehr, als nur etwas Kosmetik am Antrag vorzunehmen. Die im zu ändernden Antrag Absatz I.1. getroffene Formulierung sieht u.a. den unentgeltlichen Zugang von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren zu Gewässern vor. Gemeint sind die landeseigenen Gewässer, die offensichtlich bei einer Neuverpachtung entsprechende Auflagen zur unentgeltlichen Nutzung für die angesprochene Gruppe von Anglern beinhalten sollen.

Damit würden Pächtern nach unserer und der Meinung des Landesanglerverbandes unzumutbare Auflagen vorgegeben, denn sie refinanzieren einen Teil ihrer Kosten über den Verkauf der Angelkarten, der mit der Regelung „unentgeltlich“ entfallen würde. Gleichzeitig können sie mit der Angelkarte steuern, wie viele Angler zu welchen Zeiten Fische aus dem Wasser ziehen.

Einen weiteren Aspekt möchte ich hinzufügen: Auch Nichtangler kennen die Redensart- „was nichts kostet ist auch nichts wert“. Deshalb sollte, für die Berechtigung am Gewässer zu angeln, bezahlt werden, egal, wie gering der Betrag ist. Die vorgeschlagene Formulierung  „finanziell deutlich erleichtert“ setzt aus unserer Sicht den erleichterten Verkauf der Angelkarte voraus. Damit ist für den Pächter die Kontroll- und Steuermöglichkeit vorhanden sowie für den Anglerverband ein Argument für die Mitgliedschaft mit der vergünstigten Angelberechtigung für die Verbandsgewässer gegeben.

Der sogenannte Touristen- Fischereischein, der derzeit 28 Tage im Jahr nutzbar ist, sollte gegen höheres Entgelt auf Wunsch auch länger nutzbar sein. Sein Erwerb sollte vereinfacht werden, d.h. er sollte zum Beispiel in Tourismuszentralen auch am Wochenende zu erhalten sein. Die Änderung, die den Punkt römisch II betrifft ist gleichlautend und hat auch die gleiche Bedeutung, wie zum Punkt I.1. bereits erläutert.

Regelungsbedarf sehen wir zur Frage der Fischereierlaubnis für Kinder und Jugendliche. Im Internet findet man unter der Frage, wann Kinder und Jugendliche in Deutschland angeln dürfen, 16 verschiedene Antworten. Jedes Bundesland hat natürlich eigene Regelungen aufgestellt.

Die Regelung die für unser Land zur Gesetzesnovellierung im Arbeitsgespräch ist, soll Kinder und Jugendliche von der Fischereischeinpflicht ausnehmen. Zu den Modalitäten wird es sicher schnell eine Einigung geben, so dass die Gesetzesnovelle bald erfolgen kann.

Wir, als Fraktion DIE LINKE, können mit den vorgelegten Änderungen einem erleichtertem Zugang für Kinder, Jugendliche und Touristen zu einer sinnvollen und naturnahen Freizeitbeschäftigung gerne zustimmen.