Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
ich finde es gut, dass unser Antrag gemeinsam mit dem Antrag der Koalition „Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei sichern“ in einer verbundenen Aussprache beraten wird.
Damit kann man unnötige Doppelungen vermeiden und gleichzeitig eine allseitige Betrachtung des wichtigen Themas erreichen.
Wenn sich auch die Überschriften beider Anträge gleichen, werden Sie gesehen haben, dass sie doch inhaltlich unterschiedlich angelegt sind, ohne- und das kann ich jetzt schon sagen- dass sie sich gegenseitig im Wege stehen.
Unser Antrag sieht vor, dass die Landesregierung im Rahmen des laufenden Reformprozesses der EU Fischereipolitik einen notwendigen Beitrag leisten soll, der für die Zukunft den Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Hochseefischerei bei gleichzeitiger nachhaltiger Nutzung der Ressourcen der Ostsee beinhaltet.
Der Antrag der CDU-SPD Koalition hingegen läuft darauf hinaus, anhand einzelner Maßnahmen geeignete Möglichkeiten zur Unterstützung der Kutter- und Küstenfischer zu finden.
Ich halte, wie gesagt, beide Anträge für notwendig und hilfreich, denn die Lage der Fischer an unserer Ostseeküste ist sehr ernst. Sie brauchen sowohl Soforthilfe, als auch eine gesicherte Perspektive.
Meine Damen und Herren,
das Ziel der Fischereipolitik muss es sein, die Ressource Fisch zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Das verlangt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen und Interessen herzustellen. Sind die wirtschaftlichen Interessen wie gegenwärtig in Gefahr, werden wir zu Recht von den Fischern nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht. Die Interessen der Fische, das heißt deren Nachwuchssorgen oder deren Lebensbedingungen in der Ostsee, können wir nur über das Votum der Wissenschaftler vernehmen. Deren Prognosen und Einschätzungen zur Entwicklung unserer Quotenfische, den Ostseehering und den Ostseedorsch, beeinflussen letztendlich die Fangvorgaben. Diese Empfehlungen werden dann im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik über verschiedene Ebenen in Fangquoten umgesetzt, die in der Regel durch politische Einflussnahmen und Abwägung von Interessen nach oben verändert werden.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2008 damit begonnen, die bisherige gemeinsame Fischereipolitik auf den Prüfstand zu stellen und ist zum Ergebnis gekommen, dass die bisherige Politik gescheitert ist. Insbesondere sind es fünf strukturelle Schwächen, die die Kommission auch selbstkritisch für das Scheitern der bisherigen Politik ausmacht, wie die Flottenüberkapazitäten, die unpräzisen politischen Ziele, ein falsches Beschlussfassungssystem, zu wenig Verantwortung der Fischereiwirtschaft und zu wenig Kontrollen und Kohärenz zu anderen Politikgebieten.
Joe Borg, der zuständige Fischereikommissar, hat sich mit der Veröffentlichung eines Grünbuches im April dieses Jahres für einen Neuanfang ausgesprochen und damit den öffentlichen Konsultationsprozess bis zum Ende dieses Jahres eingeleitet. Die Kommission sieht nur in einer tief greifenden Reform der Fischereipolitik die einzige Chance, die Fischversorgung in Europa zu sichern und für Arbeitsplätze und auskömmlichen Lebensunterhalt der Fischer in den Küstenregionen zu sorgen.
Der Agrarausschuss hat sich in dieser Legislaturperiode mehrfach mit den Fischereiverbänden und den Vertretern der zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen zu Fragen der Entwicklung der Fischerei, der Fischbestände und der Zusammenarbeit der Fischer und der Wissenschaftler beraten.
Herausgekommen ist für DIE LINKE u. a. die Erkenntnis, dass für die Zukunft der Kutter- und Küstenfischer eine aktive Mitwirkung aller Beteiligten unseres Bundeslandes an diesem Meinungsbildungs- und Gestaltungsprozess unabdingbar ist.
Andere Ausführungen haben uns darin bestärkt, dass es an der Zeit ist, nicht nur den Ereignissen hinterherzulaufen, sondern eine regionale Entwicklungsstrategie für die Kutter- und Küstenfischerei einzufordern. Die grundlegende Reform, die die EU Kommission im Grünbuch andeutet, wird sich nicht in einem neuen System der Quotenzuteilung erschöpfen dürfen. Möglicherweise wird das jetzige Quotensystem abgeschafft und durch einzeln übertragbare Rechte ersetzt, die handelbar sind.
Wenn sich das Land Mecklenburg- Vorpommern in den Diskussionsprozess um die Reform der gemeinsamen Fischereipolitik einbringt, dann müsse man auch wissen, wie es sich die künftige Kutter- und Küstenfischerei vorstelle, so ein Tenor der Ausschussberatung.
Die Perspektive der handwerklichen Fischerei, so wird im Grünbuch unsere Küstenfischerei beschrieben, liegt nicht allein in der Höhe der Quote begründet.
Am Ende ist es der wirtschaftliche Ertrag, von dem der Fischer leben kann und seine Kosten bezahlen kann.
So hat die Erhöhung der Dorschquote in der Ostsee, bei stark gefallenen Aufkaufpreisen keine positive Wirkung für die wirtschaftliche Lage der Fischer.
Es wurden in der Anhörung zahlreiche Anregungen gegeben, wie die Fischerei mehr Wertschöpfung in der Vermarktung und Verarbeitung erreichen kann.
Der untrennbare Zusammenhang zwischen dem Tourismusland Nr.1 mit seinem maritimen Flair, welches ohne Fischer kaum denkbar ist sollte auch ein Gegenstand der eingeforderten Konzeption sein.
Die Anregungen gingen bis hin zur Übertragung von Quoten auf Küstengemeinden, die Fischer beschäftigen könnten.
Beklagt wurde auch, dass die Fischer selbst zu wenig aktiv seien und sich nicht genügend in den entscheidenden Gremien einbringen.
Hier stellt sich aber andererseits die Frage, ob die Landes- und Bundespolitik es bisher vermocht hat gemeinsam mit den Fischern nach Alternativen zu suchen.
Die Empfehlung der Vertreterin der Europäischen Kommission, Generaldirektion „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“ für das Überleben und die Weiterentwicklung der Fischerei in Mecklenburg- Vorpommern lautete:
Strategien für das Fischereimanagement inklusive Management der Fangflotte zu erarbeiten, damit Rentabilität und Einnahmen im Lichte verfügbarer Ressourcen und der existierenden Marktdynamik im Einklang mit sozialen Zielen erreicht werden können.
Dazu meinen wir, sind die entscheidenden Beiträge im Land zu erarbeiten und über die Bundesregierung in den laufenden Entscheidungsprozess der EU- Kommission einzubringen.