Frau Präsidentin,meine Damen und Herren,
in der Begründung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses haben Sie erkennen können, dass wir, DIE LINKE; energisch der Auffassung der Koalition widersprochen haben, den Antrag als erledigt zu erklären.
Denn es gibt mindestens vier gute Gründe für die Annahme unseres Antrages, die sich weder mit der Anhörung im Agrarausschuss und schon gar nicht mit der Verkündung des Verkaufsmoratoriums der BVVG bis 31.12.09 erledigt haben.
Nein: die Anhörung hat deutlich gemacht, dass es für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume und für die Agrarstruktur nicht egal ist, wem der Boden gehört und wie sich die Eigentumsverhältnisse an der landwirtschaftlichen Nutzfläche in unserem Land entwickeln.
Klar erkennbar wurde in der Anhörung auch, dass eine erfolgreiche Entwicklung der ländlichen Räume vor allem vom Engagement und der Leistungskraft der einheimischen Landwirtschaftsunternehmen, also deren Wettbewerbsfähigkeit abhängt.
Ebenso deutlich wurden die negativen Wirkungen der BVVG und ihrer Hochpreispolitik sowie ihre Ablehnung einer agrarstruktur-politischen Mitverantwortung dargestellt.
Nun zu den vier guten Gründen, die ich bereits angedeutet habe. Es sind die vier Punkte unseres Antrages, die ich in Stichworten ins Gedächtnis zurückrufen will.
In unserem ersten Punkt wollen wir, dass die Landesregierung nun endlich über die Möglichkeiten der Nutzung des Grundstücksverkehrsgesetzes bei Verkäufen der BVVG berichtet, was sie seit der Beschlussfassung im März 2008 noch nicht getan hat.
DIE LINKE hat von Anfang an den Privatisierungszwang und die Verkaufsrichtlinien der BVVG kritisiert, weil diese bis heute zu wenig eine nachhaltige Bodenpolitik und die Existenzsicherung ortsansässiger landwirtschaftlicher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber berücksichtigen. Das Grundstücksverkehrsgesetz bietet bei konsequenter Anwendung ausreichend Handhabe gegen Bodenspekulationen.
Die Behörden müssen ihm aber endlich umfassend Geltung verschaffen. Sinn dieses Gesetzes ist, Bodenspekulationen und -konzentrationen zum Nachteil einer sinnvollen Agrarstruktur einen Riegel vorzuschieben.
Dass dies nur unzureichend geschieht, weist das Gutachten zur Umsetzung des Grundstücksverkehrsgesetzes in der Landwirtschaft von Rechtsanwalt Dr. Lothar Schramm nach.
Dieser Beschluss resultiert übrigens aus einem Änderungsantrag meiner Fraktion der mehrheitlich angenommen wurde. Mit der Annahme unseres Änderungsantrages haben die Koalitionäre die Landesregierung zur Berichterstattung mit verpflichtet. Bei einer Ablehnung heute besteht diese Verpflichtung weiterhin, macht aber deutlich, wie Sie zu Ihren Beschlüssen und welchen Wert Sie der parlamentarischen Arbeit beimessen.
Der zweite Punkt unseres Antrages will eine Einschätzung der Wirksamkeit der drei wichtigsten Gesetze für den Bodenzugang, dem schon erwähnten Grundstücksverkehrsgesetz, dem Reichsiedlungsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz von der Landesregierung. Wer das nicht leisten kann oder will, sagt damit, dass er mit diesen Instrumenten nicht arbeiten kann oder arbeiten will.
Den dritten Punkt kann man im Grunde auch in der, dieser Tage erschienenen, Pressemitteilung der ostdeutschen Sprecher für Agrarpolitik der CDU, nachlesen. Dort wird ebenso, wie in unserem Antrag die Forderung erhoben, die BVVG- Flächen an die Länder zu übertragen. Wenn diese Forderung auch etwa 8 Monate später als bei uns auf die Tagesordnung gesetzt wird, ist das trotzdem kein Grund unseren Antrag abzulehnen. Auch viele andere Intentionen unseres Antrages finde ich in den Absichten der CDU- Kollegen wieder.
In unserem vierten Punkt wollen wir die zu übertragenen BVVG- Flächen in einen, oder mehrere Bodenfonds, nach dem guten Beispiel der NOBOMA, einbringen. Die CDU- Intentionen tendieren zur Landgesellschaft. Das wäre ein notwendiger Schritt, denn sie ist die Einrichtung des Landes in der Bodenfrage und müsste die Flächen sowieso nach der Übergabe vom Bund aufnehmen. Dann ist eine Privatisierung mit agrarpolitischer Verantwortung für einheimische Landwirtschaftsbetriebe der nächste Schritt, der durchaus in einem Bodenfonds münden kann.
Ich erinnere an das Angebot, das der Bodenfondsbetreiber NOBOMA (Nord Ost Bodenmanagement) in Person von Herrn Jäger, an Mehrwerten, wie die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, in Aussicht stellt.
Fazit, wer heute ablehnt. macht sich mitschuldig an der Zerstörung der Agrarstrukturen. Es ist nicht egal, wem der Boden gehört. Genauso wie es nicht egal ist, wem die Seen des Landes gehören, gegen deren Privatisierung wir grundsätzlich sind.