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14. Mai 2009 Rede, Peter Ritter

Peter Ritter

zur Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Frauenquote in Aufsichtsräten / Einbringung

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren, 

was fällt Ihnen zu den Ländern Philippinen oder Lettland ein? Womöglich einiges, aber Gemeinsamkeiten lassen sich auf den ersten Blick nicht finden. Es sind zwei völlig unterschiedliche Länder auf verschiedenen Kontinenten, richtig.

Aber es gibt eine Gemeinsamkeit, mit der sie uns weit voraus sind. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im

Top Management ist dort bereits Realität.  

Eine Studie der Beratungsgesellschaft Grant Thornton zeigt, dass die Länder Asiens bei der Frauenquote in Führungspositionen weltweit am besten abschneiden.  

Allen voran die Philippinen mit einem Frauenanteil von 50%. Das Land, das in Europa den höchsten Frauenanteil im

Top-Management vorzuweisen hat, ist Lettland.  

Hier liegt der Anteil der Frauen in Führungspositionen

bei 44%. Deutschland hingegen hat laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) einen Managerinnenanteil von circa 25%. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im hinteren Drittel.  
 

Bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten durch Frauen gehört Deutschland im Europavergleich sogar zu den drei Schlusslichtern.

Nur Portugal und Italien weisen einen noch geringeren Frauenanteil in den Aufsichtsräten auf.  

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung über die „Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten“ zeigt, wie selten Frauen in den Spitzenpositionen deutscher Aktiengesellschaften vertreten sind.  

Die Zahlen, die diese Studie zu Tage befördert sind beschämend und alarmierend für ein Land und eine Bundesregierung, die sich die Gleichstellung von Männern und Frauen zu einer der zentralen Aufgaben gemacht haben. 

Der Frauenanteil auf Vorstandsebene deutscher Aktiengesellschaften beträgt gerade einmal 2,5%.  

Die Aufsichtsratsposten in 160 börsennotierten Unternehmen sind lediglich zu 9% mit Frauen besetzt.

Der Frauenanteil in mitbestimmten Unternehmen liegt

bei 11%, wobei die Arbeitnehmerseite 82% der

weiblichen Aufsichtsräte stellt.  

In nicht mitbestimmten Unternehmen sieht es noch düsterer aus. Hier liegt der Frauenanteil bei 3%.

Um es noch anschaulicher zu machen:

von 1.100 Aufsichtsratsmitgliedern in börsennotierten Unternehmen sind auf der Seite der Anteilseigner nur

33 Frauen.  
 

Die Zahlen zeigen:

deutsche Aufsichtsräte sind nur zu einem sehr geringen Teil mit Frauen besetzt und das überhaupt nur Dank der Arbeitnehmerseite.

Die Mitbestimmung trägt zwar dazu bei, eine bessere Frauenvertretung in den Aufsichtsgremien zu erreichen,

von einer gleichen Teilhabe von Männern und Frauen

sind wir aber noch himmelweit entfernt.  

Der Aufsichtsrat ist Kontrollgremium und ein wichtiges Instrument zur Begutachtung aller Aspekte eines nachhaltigen Geschäftserfolges.

Vor allem in Großunternehmen, die als Aktiengesellschaften an der Börse notiert sind, kann auf die Sicht der Aufsichtsratsmitglieder nicht verzichtet werden.  

Diese Sicht ist jedoch überwiegend männlich  – und damit absolut einseitig. Es fehlen die wirtschaftlichen und sozialen Kompetenzen und Erfahrungen von Frauen.  

Wenn das Boot nur einseitig besetzt ist, kommt es zum Kentern. Das sehen wir an der aktuellen Finanzkrise. 

Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise muss hier ein Umdenken stattfinden. Nach Aussagen des Deutschen Frauenrates leiden die Unternehmen an „männlicher Monokultur, die den Erfordernissen der modernen Weltwirtschaft nicht gerecht“ wird.  

Internationale Studien von Beratungsfirmen und Forschungseinrichtungen zeigen, dass Frauen in Entscheidungspositionen umsichtiger und weniger risikofreudig wirtschaften.  

Unternehmen, in denen Frauen und Männer gleichberechtigt Verantwortung übernehmen, sind insgesamt erfolgreicher.  

Die Beratungsfirma McKinsey hat in einer Untersuchung

der größten multinationalen Konzerne festgestellt,

dass die Rendite in Unternehmen mit einem besonders hohen Frauenanteil im Top-Management um 10% über dem Branchendurchschnitt liegt. Was spricht also noch dagegen, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen gleichberechtigt in die Führungspositionen zu bringen?  

Mit wirksamen Maßnahmen meine ich nicht die

Pseudo-Förderung aus freiwilligen Vereinbarungen und unverbindlichen Empfehlungen, auf die die CDU/CSU

seit Jahren setzt und die nichts als Stillstand verursacht hat.

Das einzig wirksame Mittel, um Männer und Frauen im Bereich der Erwerbstätigkeit tatsächlich gleichzustellen sind gesetzliche Regelungen und die Einführung einer Quote.  

Selbstverpflichtungen und Freiwilligkeitsklauseln der Unternehmen haben bislang überhaupt nichts gebracht.  

Im politischen Raum existieren seit einiger Zeit Forderungen nach der Einführung einer Frauenquote von 40% in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften.  

Die aktuellste Forderung kommt vom SPD-Parteivorstand.

So erklärte Franz Müntefering im März 2009, die Privatinitiative „Nürnberger Resolution zur Erhöhung

des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Führungspositionen“ zu unterstützen.

Ihm voran unterzeichneten bereits mehrere Fach- und Führungskräfte aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft

die Resolution, die am 31. Oktober 2008 in Nürnberg beschlossen wurde.  

Die zentrale Forderung der Initiative ist die Einführung einer Frauenquote von 40% in den Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen.

Die Quote soll per Ergänzung des Aktiengesetzes bis zum

Jahr 2013 eingeführt werden. Der Deutsche Frauenrat und der Deutsche Juristinnenbund haben sich für die Einführung

einer Quote ausgesprochen. Wir tun dies mit unserem Antrag ebenfalls. 
 
 

In dem im April erschienenen Entwurf des Regierungsprogramms der SPD steht im Absatz

„Gleiche Chancen – gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ die Forderung, mehr Frauen in Führungs- und Aufsichtsfunktionen zu bringen.  

Die SPD will mit verbindlichen Regeln dafür sorgen,

so heißt es im Entwurf, dass Frauen und Männer gleiche Aufstiegschancen in den Unternehmen haben und der Frauenanteil in den Führungspositionen deutlich erhöht wird.

Das ist in unserem Sinne.  

Konkret fordert die SPD in ihrem Programm auch die Einführung der Frauenquote von 40% in den Aufsichtsgremien.  

An dieser Stelle frage ich mich natürlich, warum die Große Koalition im Bundestag vor gerade einmal zwei Monaten,

im März 2009, einen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen abgelehnt hat?  

Um sich dieses wichtige und hochaktuelle Thema schließlich auf die eigene Liste setzen zu können? 

In Norwegen ist die Frauenquote von 40% in den Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen nach einer Übergangszeit inzwischen Gesetz geworden.

Firmen, die gegen die Quote verstoßen, müssen mit Strafen bis hin zum Entzug der Börsenzulassung rechnen.  

Im Jahr 2000, als die Quote in Norwegen noch gar nicht angedacht war, waren nur 6% der Aufsichtsratsmitglieder norwegischer Unternehmen weiblich.  

Zur Erinnerung:

in den börsennotierten Unternehmen in Deutschland

liegt der Frauenanteil derzeit bei 9%.

Der Sprung auf die 40% Quote ist nach dem norwegischen Modell also durchaus zu schaffen.

Es erfordert natürlich ein Umdenken, Umstrukturierungen und etwas Zeit. Die Einführung soll bis 2013 erfolgen. 

In Spanien wurde 2006 ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet, das unter anderem die Einführung einer Frauen- und Männerquote von 40% für Verwaltungs- und Aufsichtsräte innerhalb von acht Jahren vorsieht.  

Mit dem Gesetz wird ausgeschlossen, dass Männer und Frauen mehr als 60% der Posten besetzen können.  

Ich möchte an dieser Stelle noch ein Beispiel erwähnen.

In Schweden gab es für die 40%-Quote letzten Endes keine politische Mehrheit. Dennoch ist die Frauenquote in den Aufsichtsräten mit ca. 25% verhältnismäßig hoch.  

Dies liegt unter anderem daran, dass bereits ein Umdenken

in den Köpfen der Unternehmer stattgefunden hat.

Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bringt einfach bessere Betriebsergebnisse. 
 
 
 
 

Aber wir können nicht warten, bis auch die Unternehmer

in Deutschland die positive Wirkung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses und die Notwendigkeit der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Spitzenpositionen endlich einsehen,

sehr geehrte Damen und Herren.  

Wir müssen jetzt handeln und verbindliche Regeln schaffen.  

Mit unserem Antrag unterstützen wir die Forderungen nach einer Frauenquote von 40% in allen Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften.  

Wir setzen uns ebenso für die Bestimmung und gesetzliche Verankerung von Qualifikationsstandards von männlichen und weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern ein. 
 

Die Einführung von Qualifikationsstandards für Aufsichtsratsmitglieder ist angesichts der an den Aufsichtsrat gestellten Aufgaben und angesichts der Erfordernisse,

die sich aus dem Aktiengesetz ergeben, längst überfällig. 

Dem Aufsichtsrat werden zahlreiche Kompetenzen übertragen.

Dazu gehören die Berufung und Überwachung

des Vorstandes, die Kontrolle der Geschäftsführung,

die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts

und des Gewinnverwendungsvorschlags und

er hat weitreichende Personal- und Geschäftskompetenzen.  

Die Aufgaben sind anspruchsvoll, Aufsichtsratsmitglieder tragen Verantwortung.  

Im Aktiengesetz sind jedoch keine formalen Qualifikationen und Fähigkeiten für Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex nimmt hingegen Bezug auf die geforderten Qualifikationen und Fähigkeiten.  

Dort heißt es: „Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden,

dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören,

die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung

der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.“

Dies ist aber eher eine “Kann-Bestimmung“.

Der Kodex lässt die Geschlechterperspektive außen vor.

Wir fordern verbindliche, per Gesetz verankerte Qualifikationsstandards für Aufsichtsratsmitglieder

beiderlei Geschlechts. 

Die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften ist für uns erst der Anfang.  

DIE LINKE steht für eine aktive und systematische Frauenförderung – sowohl in Spitzenpositionen,

als auch in den mittleren und unteren Betriebsebenen.  

Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft,

hat DIE LINKE (damals noch PDS) im Bundestag bereits

im Jahr 2006 gefordert.

Damals von der Koalition abgelehnt, hat es nun die SPD

für die kommende Wahlperiode in ihr Regierungsprogramm aufgenommen.

Ein solches Gesetz muss die Wirtschaft unter anderem verbindlich verpflichten, den Frauenanteil in Führungspositionen auf allen Ebenen systematisch zu erhöhen.  

Eine Quotierung der Aufsichtsgremien ist ein Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit und dient der Demokratisierung der Wirtschaft. „… die verantwortungsvollen Aufgaben, die insbesondere das Aktiengesetz den Aufsichtsräten zugewiesen hat…“ sind „… viel zu wichtig für die Wirtschaft …, als dass sie ausschließlich weiterhin nur Männern überlassen werden dürfen.“  

Diese Worte kommen vom deutschen Juristinnenbund,

meine Damen und Herren.  

Und ich denke, die meisten von Ihnen stimmen

dieser Aussage zu.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.