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14. Mai 2009 Rede, Dr. Marianne Linke

Dr. Marianne Linke

zur Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Kinderschutzgesetzes der Bundesregierung völlig unzureichend / Einbringung

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren, 

die Bundesregierung hat mit Drs. 16/12429 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Kinderschutzes in den Bundestag eingebracht, der am 23.04.2009 in erster Lesung behandelt wurde und über den am 10.07.2009 im Bundesrat entschieden werden soll. 

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die harmonische Entwicklung unserer Kinder im Elternhaus, in den Kitas und Schulen liegt uns allen sehr am Herzen. Wir wollen, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung, gesundheitliche Betreuung, Teilhabe am geistig-kulturellen Leben oder an einem Ausbildungsplatz haben und engagieren uns deshalb für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. 

Kinderschutz, heißt auch die Rechte von Kindern stärken, die in ihrem Umfeld körperlicher oder seelischer Gewalt ausgesetzt sind. 

Die umfangreiche diesbezügliche gesellschaftliche Debatte hat im Oktober 2005 zur Neufassung des § 8a im Achten Sozialgesetzbuch geführt. Diese Norm heißt: „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ und präzisiert den Doppelcharakter der Kinder- und Jugendhilfe als Anbieter von Hilfen – also die präventive Seite – wie auch als Wächter – also die restriktive Seite. Mit dem § 8a wird dem gesellschaftlichen Problembewusstsein entsprochen und es werden ausdrücklich alle Dienste und Einrichtungen, die nach dem KJHG Hilfen anbieten, in den Schutzauftrag integriert.

Daneben ist seit Mai 2008 das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Kindswohlgefährdungen in Kraft. Zum 01.09.2009 fließen dessen Normen in das umfassendere „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtbarkeit“ ein. 

Die Fachpraxis – Pädagogen, Kinder- und Jugendärzte, Jugendämter und Kinderschutz sowie Wohlfahrtsverbände haben seither erhebliche Anstrengungen unternommen, um fachliche Standards zu entwickeln und in die Praxis einzuführen. In den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden Rufbereitschaften, soziale Frühwarnsysteme, Netzwerke mit verschiedensten Fachleuten aus Kitas, Schulen, örtlichen Beratungsstellen bis hin zur Polizei oder Kinderärzten etabliert. 

Seit Februar 2008 gibt es die landesweite Kinderschutzhotline des Sozialministeriums. 

Einige dieser Maßnahmen wurden vor, andere in Auswertung tragischer Fälle von Kindeswohlgefährdung bundesweit, aber auch in unserem  Land, eingeleitet und umgesetzt. 

Im Dezember 2007 und im Juni 2008 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern über weitere Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes beraten, um gesetzliche Lücken zu identifizieren und zu schließen. 

Fraglich ist nun allerdings, ob der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf tatsächlich diesem Anliegen gerecht wird, zumal im Bund in den vergangenen Jahren die oben genannten bedeutsamen gesetzlichen Vorhaben eingeleitet wurden, gegenwärtig in Umsetzung sind und weit reichende Verfahrensregelungen für den Kinderschutz zur Folge haben.  

Der Gesetzentwurf zum Kinderschutzgesetz nimmt auf diese Normen keinen Bezug. Es entsteht vielmehr der Eindruck, es bedürfe allein dieses Gesetzes um im Interesse des Schutzes der Kinder tätig zu werden. 

Dieser Eindruck ist falsch – so lautet in vollkommener Übereinstimmung das Urteil der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

Allein im § 1 des Gesetzentwurfs wird die herrschende Rechtslage zwar reflektiert, bezogen auf die vorhandenen Gesetze zum Kinderschutz ist die Sichtweise allerdings sehr eingeengt.

Mit anderen Worten: das Gesetz bleibt hinter der gegebenen Gesetzes- und Lebenslage im Bereich eines wirksamen Kinderschutzes zurück und sollte deshalb in dieser Form im Bundesrat keine Zustimmung finden. 

Meine Fraktion sieht sich in dieser ablehnenden Haltung in einer breiten Front mit den Wohlfahrtsverbänden wie AWO, Diakonie, aber auch mit den Kinderschutzzentren und dem Deutschen Kinderschutzbund. Ich darf aus einer Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes zitieren: 

    „„Das neue Gesetz führt … aus unserer Sicht kaum zu einer Verbesserung der Ressourcen der Jugendhilfe, der Finanzierung, Qualifizierung und vor allem der Prävention……. Es ist deshalb bedauerlich, dass ein Gesetz zum Kinderschutz sich fast ausschließlich mit Maßnahmen zur Intervention und nicht mit den Maßnahmen zur Prävention befasst…. . Das neue Gesetz lenkt von der Debatte über wirksame Prävention im Kinderschutz ab.“  

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren zeigt sich besorgt über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Hier heißt es:

    „….die Regelung der Einbeziehung weiterer Personengruppen in den ‚Schutzauftrag’ ist aus unserer Sicht in mehrfacher Hinsicht misslungen...“  

Im Folgenden kritisieren die Kinderschutz-Zentren unter anderem die Überschneidung des Gesetzentwurfs mit vorhandenen gesetzlichen Regelungen, was zu Verunsicherung und Desorientierung der Fachkräfte beitragen wird. Die Art – wie nach dem Gesetz die Schulen in den Kinderschutz einbezogen werden sollen - wird ebenfalls kritisch und als rechtlich fragwürdig angesehen. 

Die Kinderschutz-Zentren halten die Anforderungen, die an die jeweiligen Berufsgruppen gestellt werden, teils für widersprüchlich und praxisfremd. Die Inaugenscheinnahme des Kindes wird von den Praktikern als generelle Maßnahme abgelehnt, weil sie sich nicht am konkreten Erfordernis eines wirksamen Kinderschutzes orientiert, alsoimEinzelfall ein geeignetes Mittel sein kann, generell aber nicht sein muss. 

Mit der Einführung des „Nicht-Mitwirkens der Personensorgeberechtigten bei der Gefährdungseinschätzung“ wird ebenfalls nicht Klarheit sondern Unsicherheit geschaffen. 

Meine Damen und Herren,

dem ist aus Sicht meiner Fraktion nur wenig hinzuzufügen. Den Jugendämtern wird ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittel ein Mehr an Aufgaben übertragen, obgleich diese seit Jahren finanziellen und personellen Kürzungen ausgesetzt sind, was sich in Zeiten sinkender Steuereinnahmen nicht ändern wird. 

Auf Landesebene wäre eine solche Herangehensweise dank des Konnexitätsprinzips undenkbar, würde zu Recht kritisiert und wahrscheinlich vor dem Landesverfassungsgericht enden. 

Meine Damen und Herren,

mit dem Gesetzentwurf ignoriert die Bundesregierung aus CDU und SPD und insbesondere das CDU-geführte Bundesfamilienministerium die tatsächliche Situation und den entsprechenden Handlungsbedarf, sie agiert aktionistisch und verantwortungslos. 

Das Gesetz geht am Leben vorbei, es bleibt hinter der bestehenden Rechtslage, aber auch hinter den Lebenserfordernissen zurück. Es stellt keinen Beitrag zur Weiterentwicklung eines präventiven Kinderschutzes dar und sollte deshalb im Bundesrat in dieser Form keine Zustimmung finden.