zur Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Chancengleiche Entwicklung für alle Kinder - Kinder- und Jugendhilfe im Land stärken / Aussprache
Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete,
Kinder sind unsere Zukunft.
Auch deshalb gibt es einen gesetzlichen Auftrag, die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erziehung beraten und unterstützt werden, Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und die Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
So steht es im Paragrafen 1 des Sozialgesetzbuches Acht geschrieben.
Neben der Jugendarbeit, der Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sind auch die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach Paragraf 16 und gemeinsame Wohnformen nach Paragraf 19 so genannte Soll-Vorschriften.
Jede und jeder, der sich in der Jugendhilfe ein wenig auskennt weiß, wie wichtig auch diese Leistungen sind, um junge Familien zu unterstützen, ihnen zu helfen, den richtigen, im Interesse des Kindes und der Familie gemeinsamen Weg zu finden.
Nicht zu reden von der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Tagespflege.
Aber selbst bei den pflichtigen Aufgaben wie den Hilfen zur Erziehung wäre eine bessere Finanzausstattung der Kommunen notwendig, um diese Pflichtaufgabe entsprechend dem Bedarf und in einer höheren Qualität erfüllen zu können.
Notwendig wäre nach Auskunft der Träger zum Beispiel eine höhere Anzahl von Betreuungsstunden bei der intensiven sozialpädagogischen Betreuung oder bei der sozialpädagogischen Familienhilfe.
Bisher steht einer besseren Finanzausstattung der Jugendhilfe aus eigener Kraft die Finanzschwäche der Kommunen gegenüber und führt in der Regel zur Erhöhung der Kreisumlage.
Vorhin erst haben wir einen Antrag meiner Fraktion diskutiert, der das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert hat, die Aufgaben der Jugendhilfe zu erweitern, ohne zusätzliche Mittel dafür bereit zu stellen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
unsere Gesellschaft spaltet sich als erstes bei den Kindern.
Und dieser Spaltungsprozess vollzieht sich nachweislich schon seit Jahren.
Sozialräumliche Disparitäten, Segregation und Spaltung der Gesellschaft, nicht auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen, insbesondere für Familien mit Kindern, die Individualisierung der Gesellschaft usw. gehen nicht spurlos an den Menschen, insbesondere an den jüngsten Menschen, vorüber, die ja wie gesagt unsere Zukunft verkörpern und diese auch meistern sollen.
Ausdruck dieser Spaltung sind neben der Zunahme von Armut und insbesondere von Kindesarmut, Bildungsbenachteiligungen usw. was dann bei der Jugendhilfe als zusätzlicher Bedarf an Beratung und Betreuung und anderen Leistungen zu Buche schlägt.
Die Jugendhilfe ist finanziell und personell nicht bedarfsgerecht aufgestellt und es gelten gerade in unserem Land in vielen Kommunen strenge Auflagen.
Es soll sogar die eine oder andere Gemeinde geben, in der gilt, dass eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter, die bzw. der nicht mit dem Budget auskommt, keine gute Sozialarbeiterin bzw. kein guter Sozialarbeiter sei.
Meine Damen und Herren,
meine Fraktion spricht sich deshalb für eine umfassende Stärkung der Jugendhilfe im Land aus und richtet diese Forderung an alle Verantwortlichen vom Bund bis zu den Kommunen.
Dazu bedarf es einer Verbesserung der Rahmenbedingungen auf Bundes- wie auf Landesebene.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke.