zur Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Konzept zur Kultur- und Kreativwirtschaft in M-V / Einbringung
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
es ist sehr lange her, dass sich der Landtag mit Fragen der Entwicklung der Kulturwirtschaft
in Mecklenburg-Vorpommern befasst hatte. Vor ziemlich genau zwölf Jahren, legte das
Wirtschaftsministerium den bisher einzigen Bericht dazu vor. Die „Kulturanalyse für
Mecklenburg-Vorpommern“, eine Auswertung einer Befragung von kulturellen Einrichtungen
und Initiativen im Jahr 2004, berührt das Thema unter Punkt 10.4. in zwei kurzen Absätzen.
Kritisiert wird (Zitat) „das mangelnde Bewusstsein für die Notwenigkeit der Verbindung von
Kultur, Tourismus und Wirtschaft.
Die Befragten plädieren dafür, Kultur als Wirtschaftsfaktor zu erkennen“ (Zitatende). Die
Große Anfrage der Fraktion der CDU im Jahr 2005 zur Kulturförderung im Land lässt Kulturund
Kreativwirtschaft als Schnittstelle von Kultur, Wirtschaft und Politik unberücksichtigt.
Das heißt jedoch nicht, dass sie im Land nicht diskutiert würde. So widmete sich die
Zeitschrift der IHK zu Rostock, WIR, Heft 10/2008 diesem Themenbereich recht ausführlich.
Es ist an der Zeit, dass sich die Landespolitik diesem Problemkreis wieder bewusst zuwendet,
gerade in schwierigen Zeiten ihre Kräfte bündelt, um neue Handlungsansätze und Ressort
übergreifende Partnerschaften in diesem Feld zu initiieren. Deshalb der Antrag der Fraktion
DIE LINKE, die Landesregierung mit der Aufgabe zu betrauen, ein Konzept zur weiteren
Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft in unserem Land zu erarbeiten und zum IV.
Quartal 2010 dem Landtag zuzuleiten.
Bisher wurde Kultur- und Kreativwirtschaft vor allem aus wirtschaftlicher und kultureller
Perspektive betrachtet.
Die Entwicklung dieser Wirtschaft zeigt aber, dass das nicht mehr ausreichend ist, sondern
einem ganzheitlichen Ansatz aus Wirtschaft-, Kultur-, Rechts-, Sozial- und Bildungspolitik
gefolgt werden muss.
Das Zusammenführen der Erkenntnisse aus unterschiedlichen Blickwinkeln ermöglicht erst
ein tieferes Verständnis der Kultur- und Kreativwirtschaft am Standort und schafft eine gute
Basis für die Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Programmen.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft bringt einerseits bedeutende kulturelle und kreative
Produkte und Dienstleistungen hervor. Sie ist andererseits mit ihrem vielfältigen Spektrum an
Teilbranchen von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Insbesondere der Einsatz neuer
digitaler Techniken leistet einen wichtigen Beitrag für Wachstum und Innovation. Nicht
zuletzt deshalb haben die wirtschaftlichen Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft in den
letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Der zunehmende Bedarf an Design, Filmen, Musik (sowohl Tonträger als auch Konzerte),
Kunst zum Anschauen und Erleben, Software etc. hat dazu geführt, dass die Nachfrage nach
Produkten und Dienstleistungen aus dieser Wirtschaft immer größer wird.
Die Debatte um die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland hat inzwischen eine hohe
öffentliche Aufmerksamkeit erreicht.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird als ein eigenständiges Wirtschaftsfeld begriffen,
welches dauerhaft als Wachstumsbranche zu etablieren ist. Sie übernimmt eine Vorreiterrolle
auf dem Weg in eine wissensbasierte Ökonomie. Sie muss daher als Querschnittbranche in die
wirtschaftspolitische Ausrichtung integriert werden.
Ebenso wie der Bundesregierung, die im Oktober 2007 die „Initiative Kultur- und
Kreativwirtschaft“ ins Leben gerufen hat, muss es Ziel des durch die Landesregierung zu
erarbeitenden Konzeptes sein, diesem Wirtschaftsbereich positive Perspektiven zu
erschließen, das Arbeitspotential weiter zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken.
Hinzu kommt, dass die Erwerbschancen innovativer kleiner Kulturbetriebe sowie
freischaffender KünsterInnen verbessert werden müssen.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist geprägt von unterschiedlichen Teilbranchen und
Tätigkeitsbereichen sowie Unternehmens- und Umsatzgrößen.
Folglich gehören ihr sowohl selbstständige KünsterInnen, PublizistInnen und weitere
FreiberuflerInnen oder KleinunternehmerInnen, wie AgentInnen und GaleristInnen, an, als
auch kleine und mittlere Unternehmen, wie KunsthändlerInnen, Werbeagenturen, Verlage
oder Musikproduzent/Innen.
Zum Begriff Kulturwirtschaft bzw. Kreativwirtschaft gibt es Definitionsdebatten wie auch zu
dem, was konkret dazu gehört bzw. nicht dazu zu zählen ist. Ich denke, die Definition, wie sie
sich die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ erarbeitet hat, ist treffend. Aus ihrer
Sicht ist „mit dem Begriff der Kulturwirtschaft sowohl der Bereich Kulturwirtschaft mit den
Wirtschaftszweigen Musik- und Theaterwirtschaft, Verlagswesen, Kunstmarkt,
Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Architektur und Designwirtschaft als auch der Bereich
Kreativwirtschaft mit den Zweigen Werbung und Software/Games – Industrie zu erfassen“
(Zitatende).
Natürlich ist jeder Teilbereich noch weiter in sich differenziert. Zum Beispiel zählt zur
Designgruppe Kommunikations-, Industrie- und Produktdesign.
Auch nach Meinung der Enquete stehen öffentliche Kultur und Kulturwirtschaft in einem
engen Wechselverhältnis, gibt es sowohl Unterschiede als auch Interdependenzen zwischen
den drei Sektoren: dem öffentlichen Sektor (z.B. Museen), dem zivilgesellschaftlichen Sektor
(z.B. Stiftungen) und dem privatwirtschaftlichen Sektor.
In der Diskussion um Kultur- und Kreativwirtschaft geht es vordergründig um genau diesen
letzten Bereich.
Mit Blick auf unseren Antrag heißt das, dass die wirtschaftlichen Potentiale der
Kulturwirtschaft erfasst werden sollen.
Betont werden muss auch, dass der wirtschaftliche Erfolg des Einzelnen stark von
Netzwerken abhängig ist, zumal die Branche an sich wenig organisiert und sehr heterogen ist.
Hier muss der Spagat zwischen wirtschaftlicher Verwertbarkeit, kreativer Selbstentfaltung
und gesellschaftlicher Anerkennung gelingen, um Erfolg zu produzieren. Daher muss
unbedingt überlegt werden, welche Instrumente der Wirtschaftsförderung auf die Kultur- und
Kreativwirtschaft übertragen werden können oder wie und wo Politik und Verwaltung andere
Wege gehen müssen, um Wachstum in dieser Branche zu unterstützen und Verstetigung
abzusichern.
Es ist gerade die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieses Bereichs, der ihn für die Politik als
Zukunftsbranche interessant macht.
Der Forschungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums „Gesamtwirtschaftliche
Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ vom Februar 2009 nennt
beeindruckende Befunde. So existierten 2008 rund
238.000 Unternehmen und Selbstständige.
Sie erzielten ein Umsatzvolumen von insgesamt 132 Mrd. Euro. 763.400
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wurde ein Voll- oder Teilzeitarbeitsplatz geboten.
Insgesamt arbeiteten in der Kultur- und Kreativwirtschaft ca. 1 Mio. Erwerbstätige. Die
Bruttowertschöpfung lag bei rund 63 Mrd. Euro.
Auch andere Wirtschaftszweige profitieren. Ob durch ein besonders gelungenes Design die
Verkaufszahlen für ein Produkt erhöht werden können, ob durch das Aufeinandertreffen
unterschiedlicher Denkweisen neue Lösungen erfunden werden – durch die Zusammenarbeit
von klassischer Wirtschaft und Kultur- und Kreativwirtschaft entsteht Neues, Überraschendes,
Wertvolles.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besonderes Anliegen der Landespolitik muss es sein, die Situation selbstständiger
KünstlerInnen und Kulturschaffender, kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern.
Die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft hilft also, die soziale Situation dieser
Menschen zu verbessern. Das bedeutet, die Rahmenbedingungen für sie bzw. ihr Arbeiten zu
verbessern.
Das ist nur als Querschnittsleistung zu erreichen.
Meine Damen und Herren,
die weitere Entwicklung und die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft erfordert ein
erweitertes, ein neues Herangehen gemeinsam mit allen Betroffenen im Land.
Treten Sie unserem Antrag bitte bei.