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2. April 2009 Rede, Regine Lück

Regine Lück

zur Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Investitionen aus dem Konjunkturpaket II konsequent zum Ausbau der Barrierefreiheit nutzen / Aussprache

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
lieber später als nie debattieren wir heute über diesen Antrag, für den meine Kollegin Irene
Müller bereits vor einem Monat die Dringlichkeit begründet hat.
In der letzten Landtagssitzung sahen Sie jedoch keine Veranlassung, ein paar Worte darüber
zu verlieren, dass das Konjunkturpaket II auch konsequent zum Ausbau der Barrierefreiheit
genutzt werden soll und auch kann.
Das allein spricht Bände.
Ich befürchte:
Verschenkte Zeit, damit verschenkte Chancen!
Wie Ihnen allen bekannt ist, beschloss das Kabinett am 10. Februar dieses Jahres - basierend
auf dem Konjunkturpaket II des Bundes - das Zukunftsinvestitionsprogramm Mecklenburg-
Vorpommern, kurz ZIP M-V genannt.
Am 11. März 2009 wurde die Verwaltungsvereinbarung dazu zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder zwischen Land, kreisfreien Städten und
Landkreisen unterzeichnet.
Mittlerweile dürften die jeweilige Bürgerschaft oder die Stadtvertretung der kreisfreien Städte
bzw. der jeweilige Kreistag der Landkreise durch Beschluss dieser Verwaltungsvereinbarung
zugestimmt haben.
Damit ist sie wirksam und damit gelten die Finanzhilfen an die kreisfreien Städte und
Landkreise als bewilligt.
Deshalb merke ich an:
Es hätte viel mehr Sinn gehabt über diesen hier vorliegenden Antrag schon in der letzten
Sitzung Anfang März zu debattieren.
Ich stelle voran:
Meine Fraktion und ich befürworten ausdrücklich und das betonen wir immer wieder, dass die
Kommunen eigenverantwortlich über die Verwendung und Verteilung dieser Finanzhilfen
entscheiden können.
Wie ich sind auch die meisten von uns, meine Kolleginnen und Kollegen Kommunalpolitiker.
Und deshalb wissen wir, wie schwer es für die Kommunen ist, Prioritäten zu setzen und
letztlich zu entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird.
Bis zum 11. Mai 2009 muss entschieden und beim Innenministerium gemeldet sein, was,
wozu und warum gefördert wird.
Die Kommunen stehen unter erheblichem Handlungsdruck
- angesichts des tatsächlichen Bedarfs,
- angesichts der bestehenden Unsicherheiten, was wirklich förderfähig ist und
- letztlich wegen des Zeitdrucks.
Was wollen wir mit diesem Antrag?
Wir wollen, dass die Kommunen überhaupt wissen, dass das Geld für den Ausbau der
Barrierefreiheit genutzt werden kann.
Und wir wollen öffentlich wahrnehmbar appellieren, diese zusätzlichen Mittel auch dafür zu
verwenden, Barrierefreiheit herzustellen.
Zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen gehört neben Maßnahmen zum Klimaschutz auch
die Barrierefreiheit.
Es gilt, noch vorhandene Ausgrenzungen von Menschen mit Behinderungen oder mit anderen
Mobilitätseinschränkungen zu beseitigen.
Sie brauchen eine uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Und das geht nur durch barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzung von
Infrastruktureinrichtungen.
Aber in den Kommunen besteht die Unsicherheit, ob es zulässig ist, Mittel aus dem
Konjunkturpaket II einzusetzen, um Barrierefreiheit herzustellen.
Ich sage hier klar und deutlich:
Es ist zulässig und es ist geboten, die Gelder dafür einzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn wir wollen, dass SchülerInnen mit und ohne Behinderung mehr als bisher gemeinsam
lernen und wir Inklusion - damit Dazugehörigkeit - von klein auf wirklich ernst meinen, dann
müssen wir auch dafür sorgen, dass es möglich ist.
Und dazu gehört, dass die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Barrierefreie Kindertagesstätten, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen sind heute leider
noch kein Selbstverständnis.
Oder schauen wir uns in unseren Kommunen um, sind wirklich alle
Gemeinbedarfseinrichtungen von ALLEN ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar?
Nein, sie sind es nicht.
Viele Stadtbibliotheken, Museen, Theater, Ämter, Rathäuser oder Treffs für alte und junge
Menschen sind noch nicht barrierefrei.
Und kommen wirklich alle Menschen barrierefrei mit Bus und Bahn zu diesen
Gemeinbedarfseinrichtungen?
Nein, können sie nicht!
Wenn wir ehrlich sind, haben die meisten von uns, soweit wir nicht selbst Betroffene sind,
darüber bisher recht wenig Gedanken gemacht.
Barrierefreiheit ist ein Teil der öffentlichen Fürsorge. Ohne wenn und aber.
Die zusätzlichen Mittel aus dem Konjunkturprogramm II für städtebauliche Maßnahmen und
für touristische Infrastruktur können helfen, diese öffentliche Fürsorgepflicht zukünftig besser
als bisher wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren,
Mecklenburg-Vorpommern ist zumindest in der Sommersaison das Tourismusland Nr. 1
hierzulande. Gestern debattierten wir über die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus.
Schon verwunderlich, dass die Regierungsfraktionen nicht den unlängst behandelten Antrag
ihrer Bundestagskollegen aufgegriffen haben.
Barrierefreien Tourismus weiter fördern, so sein Titel.
Nur so viel zu diesem Antrag:
Alle waren sich darin einig, dass Barrierefreiheit ein wichtiger Aspekt für die
Tourismusentwicklung ist.
Ich zitiere den Bundestagsabgeordneten der CDU, Klaus Brähmig:
„Barrierefreiheit muss ein Qualitätsmerkmal für den deutschen Tourismus werden.
Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern auch
Familien mit kleinen Kindern sowie mobilitätseingeschränkten und älteren Menschen.“
Und in diesem Antrag steht auch, dass im Rahmen des Programms „Zukunftsinvestitionen der
Kommunen und Länder“ des Zweiten Konjunkturpaketes auch die Förderung von
Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen wie Museen und Theater
vorgesehen ist.
Na also, wer sagts denn, die Mittel aus dem Konjunkturpaket II sollen ganz offenbar auch für
den Ausbau der Barrierefreiheit eingesetzt werden!
Leider wurde versäumt, die Förderfähigkeit von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und
Länder an die Voraussetzung der Barrierefreiheit zu knüpfen.
Und dies wurde nicht etwa einfach vergessen, es wurde ignoriert. Der Sozialverband VdK
Deutschland und andere Vereine und Verbände wurden nicht erhört.
Barrierefreiheit ist also doch nur ein Lippenbekenntnis?
Sie sagen nein?
Na, dann können sie ja guten Gewissens unserem Antrag zustimmen!
Ich will Ihnen mal sagen, was fehlende Vorgaben zur Barrierefreiheit bewirken:
Jeder Planer wird Ihnen bestätigen, dass keine Bauherrin gewillt ist, mehr Normen zu
berücksichtigen als er unbedingt muss.
Denn es würde für ihn einen Mehraufwand und damit höhere Baukosten bedeuten.
Und, seien wir einmal ganz ehrlich, wer gibt schon gern mehr Geld aus als er muss.
Beispielsweise ist auf Grundlage der Landesbauordnung die DIN 18024 - Teil 2 - Öffentlich
zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten - als Technische Baubestimmung eingeführt worden
und damit anzuwenden.
Einige Abschnitte sind von der bauaufsichtlichen Einführung ausgenommen.
So auch Abschnitt 14, der Vorgaben für Beherbergungsbetriebe, genauer gesagt für
barrierefreie Zimmer enthält.
Das heißt nichts anderes, als dass die von der bauaufsichtlichen Einführung ausgesparten
Teile der Norm durch den Bauherrn nicht einzuhalten sind. Zumindest, was die Bauordnung
angeht.
Aber was hindert eigentlich das Land daran, die Berücksichtigung dieser Normen und
Empfehlungen als Fördervoraussetzung festzuschreiben.
Das ist nicht erfolgt und so konnte eine 100 Millionen Euro Investition - die Ferienanlage
„Weiße Wiek“ in Boltenhagen - mit Fördermitteln gebaut werden, obwohl diese Anlage nicht
den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht.
Und es gibt weitere Gründe, die Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Schaffung von
Barrierefreiheit einzusetzen:
Barrierefreiheit herzustellen verlangt keine langwierige Planung und kein aufwendiges
Vergabeverfahren.
Die Baumaßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden.
Damit wird erreicht, was eigentlich Sinn des Konjunkturpaketes ist:
Die schnelle Vergabe von Aufträgen an das regionale Handwerk um damit die Konjunktur
ankurbeln.
Ich sage Ihnen:
Wenn wir die zusätzlichen Investitionsmittel aus dem Konjunkturpaket nicht nutzen, um
Barrierefreiheit herzustellen, wird sich das bitter rächen.
Da klänge es doch wie Hohn, dass die Koalition in ihrem Dezemberantrag forderte:
Chancen des Alters weiterhin konsequent nutzen, Infrastruktur an veränderte Bedürfnisse
anpassen.
Wenn Sie glaubwürdig bleiben wollen, müssen Sie unserem Antrag zustimmen.