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2. April 2009 Rede, Prof. Dr. Wolfgang Methling

Prof. Dr. Wolfgang Methling

zur Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurdes der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes.

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

wieder legt uns die Koalition einen relativ kleinen Entwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vor. Politisch ist es jedoch eine bedeutende Änderung des LHG, denn neben der Erweiterung der Kompetenzen der Hochschulen zur Berufung von befristeten und unbefristeten Professoren geht es um die Einführung von Verwaltungsgebühren an den Hochschulen des Landes.

Zunächst erlauben Sie mir ein paar Anmerkungen zum Verfahren der Behandlung der ursprünglich zwei Entwürfe für die Änderung des LHG im Bildungsausschuss. Wie schon beim Landesgraduiertengesetz, präsentierten uns die Koalitionäre am Beginn der entscheidenden Ausschusssitzung einen wesentlich veränderten Gesetzentwurf. Offensichtlich konnte man sich wieder einmal erst in letzter Minute, über Nacht, auf diesen Entwurf einigen.

Das wirft erneut ein bezeichnendes Licht auf das Verhältnis zwischen den Koalitionären und mit dem Bildungsministerium. Einige rechtliche Bemerkungen zur LHG-Novelle.
Aus meiner Sicht ist das gewählte Verfahren nicht gemäß § 20
der Geschäftsordnung des Landtages erfolgt; nach unserer Auffassung hätte gemäß der Geschäftsordnung des Landtages entschieden werden müssen, in welchen Gesetzentwurf die anderen Regelungen eingefügt werden sollen, denn eben diese Regelungen des § 20 GO LT betrifft ausdrücklich nicht nur konkurrierende Gesetzentwürfe.

Zugleich ist durch die Fraktion festzustellen, dass es nach der Einzelberatung der jeweils zwei Artikel der beiden Gesetzentwürfe, nach Beschlussfassung über die Änderungsanträge, weder einen Beschluss über die Zusammenführung der beiden Gesetzentwürfe, noch eine Schlussabstimmung zum (neuen) Gesamtgesetz gegeben hat.
Das ist aus Sicht meiner Fraktion nicht nur rechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich
bedenklich.

Ich komme zum Schluss. Die Linksfraktion unterstützt die vorgesehene Änderung des Verfahrens zur befristeten und unbefristeten Berufung von Professoren. Die Einführung einer pauschalen Verwaltungsgebühr lehnen wir entschieden ab. Damit wird die Tür für weitere Studiengebühren geöffnet. Die ohnehin vorhandene Tendenz zur sozialen
Selektion wird dadurch verstärkt. Dem werden wir weiterhin Widerstand entgegensetzen.