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2. April 2009 Rede, Barbara Borchardt

Barbara Borchardt

zur Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Europäische Bürgerinitiative einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
wenn wir uns im Landtag mit Richtlinien oder Verordnungen der
Europäischen Union befassen, dann haben diese immer ihren
Ursprung in Vorschlägen der Kommission.
Dort liegt bekanntlich das alleinige Initiativrecht.
Und auch nur der Rat oder das Europäische Parlament können die
Kommission auffordern, bestimmte Rechtsakte auf den Weg bringen.
Die Bürgerinnen und Bürger der EU können das nicht.
Eine Volksgesetzgebung, wie wir sie etwa in Deutschland auf
Länderebene kennen, ist der EU fremd.
Diese Lücke, die fehlende direkte Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger, kann nun endlich geschlossen werden.
Meine Damen und Herren,
nach dem EU-Vertrag in der Fassung des Vertrags von Lissabon, Art.
11 Abs. 4, können Unionsbürgerinnen und -bürger, deren Anzahl
mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um
Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten
handeln muss, eine Initiative ergreifen und die Kommission
auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu
Themen zu unterbreiten, zu denen es sich nach Ansicht jener
Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die
Verträge umzusetzen.
Mit diesem Aufforderungsrecht erhielten die EU-Bürgerinnen und
Bürger erstmalig die Möglichkeit – quasi auf einer Stufe mit Rat und
Europäischem Parlament stehend – sich direkt mit Begehren an die
Kommission zu wenden und damit unmittelbar in den europäischen
Rechtsetzungsprozess eingebunden zu werden.
Meine Damen und Herren,
wir sollten uns in diesem Zusammenhang auch vor Augen halten, dass
die Politik in der Europäischen Gemeinschaft von Anfang an allein
von den Regierungen der Mitgliedsstaaten maßgeblich bestimmt
wurde.
Die Bürgerinnen und Bürger blieb nur die Rolle des Zuschauers.
Selbst die Abgeordneten des Europäischen Parlaments konnten erst
1979 erstmalig direkt vom Volk gewählt werden.
Und schaut man s sich den gescheiterten Ratifizierungsprozess zum
Verfassungsvertrag als auch den aktuellen Ratifizierungsprozess zum
Vertrag von Lissabon an, dann wird denke ich deutlich, dass der
europäische Einigungsprozess, den alle demokratischen Fraktionen im
Landtag ausdrücklich unterstützen, ohne die direkte Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger an seine Grenze stößt.
Meine Damen und Herren,
die Linke teilt auch daher ausdrücklich die wesentlichen
Feststellungen des federführenden Ausschusses für konstitutionelle
Fragen, die wir im ersten Punkt unseres Antrages formuliert haben.
Und um scheinbar naheliegenden Einwänden gleich zuvorzukommen:
Wir bleiben trotz Zustimmung zur Europäischen Bürgerinitiative bei
unserer ablehnenden Haltung zum Vertrag von Lissabon.
Die Gründe der Ablehnung, wie etwa die nicht hinreichende
demokratische Legitimation aufgrund fehlender Volksabstimmungen
zum Vertrag in allen Mitgliedsstaaten, bleiben nach wie bestehen.
Insofern ist es aus unserer Sicht auch konsequent, für die Stärkung der
direkten Demokratie einzutreten und auf eine schnellstmögliche
Umsetzung zu drängen.
Und sollte der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft treten, etwa weil er
durch das Bundesverfassungsgericht oder durch die noch ausstehende
Volksabstimmung in Irland kassiert wird, dann darf dies kein Aus für
die Europäische Bürgerinitiative bedeuten.
Alle Entscheidungsträger sind unserer Auffassung nach angehalten,
sich für eine unmittelbare Beteiligung der EU-Bürgerinnen und
Bürger einzusetzen.
Neben der vertraglichen Vereinbarung, die zurzeit im Vertrag von
Lissabon getroffen wurde, muss daher vor allem auf eine
schnellstmögliche Umsetzung hingearbeitet werden.
Meine Damen und Herren,
die notwendige Umsetzung erscheint heute allerdings derzeit fraglich.
Im Vertrag steht, dass die Bestimmungen über Verfahren und
Bedingungen vom Europäischen Parlament und vom Rat durch
Verordnung festgelegt werden.
Geplant war, dass das Europäische Parlament trotz des ungewissen
Ausgangs des Ratifizierungsprozesses zum Vertrag von Lissabon den
Erlass dieser Verordnung noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode
vorbereitet.
Hierzu hat der federführende Ausschuss für konstitutionelle Fragen
eine Entschließung verabschiedet, wie haben das Dokument in der
Antragsbegründung aufgeführt.
Doch diese Aufforderung an die Kommission zur Unterbreitung eines
Vorschlages für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Umsetzung der Bürgerinitiative ist leider nach wie vor
vom Europäischen Parlament nicht verabschiedet worden, die
ursprünglich geplante Beratung im Europäischen Parlament am 9.
März 2009 wurde verschoben.
Insbesondere vor diesem Hintergrund hält es die Linke für geboten,
dass sich der Landtag klar positioniert und damit seine Unterstützung
für das Wirksamwerden der Europäischen Bürgerinitiative deutlich
zum Ausdruck bringt.
Daher auch die Beschlusspunkte 2. und 3. in unserem Antrag.
Meine Damen und Herren,
von daher reicht es meiner Auffassung auch nicht aus, erst einmal die
Entscheidung des Europäischen Parlaments abzuwarten.
Denn wenn wir über Europafähigkeit und direkte Demokratie reden
oder auch darüber, die EU den Bürgerinnen und Bürger näher zu
bringen, dann drängt es sich geradezu auf, gerade heute und damit
frühzeitig ein Zeichen zu setzen und die Einführung der Europäischen
Bürgerinitiative aktiv zu unterstützen.
Ich denke, der heutige Beschluss wäre auch ein gutes Beispiel für
gelebte Europafähigkeit des Landtages.
Bringen wir uns also in die Debatte aktiv mit ein.
Setzen wir uns dafür ein, dass das schon seit langem kritisierte
Demokratiedefizit der EU zumindest durch die Einführung der
Europäischen Bürgerinitiative ein Stück weit beseitigt wird.