zur Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU: Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum, so der Titel des Antrags der Koalition, ist ein Dauerthema mit vielen Facetten. Meine Vorredner haben die Fakten bei uns im Land schon genannt. Ein Anschlussgrad von mehr als 85 Prozent der Bevölkerung an öffentliche (sprich zentrale) Abwasserbeseitigungsanlagen und Investitionen von fast 900 Mio. € sind für ein dünn besiedeltes Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ein gutes Ergebnis, dass es zu wahren gilt.
Da der derzeitige Anschlussgrad ökologisch und ökonomisch sinnvoll nicht mehr bedeutend gesteigert werden kann, macht die Politik der Förderung von vollbiologischen Kleinkläranlagen bei uns im Land Sinn. Bereits 1998 unter dem damaligen Umweltminister Wolfgang Methling wurden dafür die Weichen gestellt.
Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, den Novellen des Landeswassergesetzes und dem Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, nach dem die alten wasserrechtlichen Gestattungen zur Abwassereinleitung aus Kleinkläranlagen bis zum 31.12. 2013 aufgehoben werden, veränderten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die ökologischen Standards für biologische Kleinkläranlagen und für die Kleineinleiter.
Und wer da meint, dass bei einem solch hohen Anschlussgrad an zentrale Anlagen wie in Mecklenburg-Vorpommern die paar Prozent der Bevölkerung mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben kein Problem darstellen, liegt bei einigen 10.000 Anlagen gründlich daneben. Leider war es in der Vergangenheit oft so, dass der Fördertopf recht schnell leer war. Denn es galt das Windhundprinzip: Der schnellste bekam den Zuschlag. In jüngerer Zeit trat noch ein anderes Problem zutage. Zunehmend können sich die Menschen bei einer maximalen Fördersumme von 750 € für eine kleine Anlage (bis 10 Einwohnerwerte) die Gesamtinvestitionskosten nicht mehr leisten.
So macht der von der SPD initiierte Antrag der Koalition auf den ersten Blick durchaus Sinn.
Eine Verdoppelung der Fördersumme soll mehr Betroffene in die Lage versetzen, notwendige Investitionen zu tätigen oder ihre Anlagen zu sanieren.
Aus der Sicht meiner Fraktion wird dieser Antrag die vorhandenen Probleme allerdings nicht lösen.
Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Aufgabe und ein Teil der Daseinsvorsorge. Fast alle Kommunen unseres Landes haben diese Aufgabe den Zweckverbänden übertragen, deren Mitglieder sie sind.
Die Situation in den mehr als 100 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften ist aber sehr unterschiedlich. Viele Zweckverbände haben schon seit Jahren für Grundstücke, die nicht sinnvoll zentral angeschlossen werden können, eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht bei den unteren Wasserbehörden beantragt. Wie gesagt viele, aber nicht alle.
Und wessen Grundstück nicht von der Beseitigungspflicht des Verbandes bzw. der Kommune befreit ist, der bekommt richtiger Weise auch keine Kleinkläranlage genehmigt. Auch genehmigen viele untere Wasserbehörden Kleinkläranlagen nur befristet, da ja durchaus später ein zentraler Anschluss durch den Bau neuer Anlagen sinnvoll erscheinen kann (siehe die geplante grenzübergreifende zentrale Anlage auf Usedom). Das macht private Investitionen erheblich unsicher. Es gibt auch Zweckverbände, die zwar eine Entsorgungskonzeption haben, (das dürften mittlerweile alle sein) aber ihre Wirtschaftspläne noch nicht aufgestellt oder nicht fortgeschrieben haben.
Somit besteht für sie keine Klarheit, für welche Grundstücke sie in Zukunft eine Befreiung von der Abwasserentsorgungspflicht beantragen.
So werden Anträge nicht genehmigt und Fördermittel nicht ausgeschöpft.
Ein weiteres Problem sehe ich in der Gesamtgröße des Fördertopfes. So wird schon seit geraumer Zeit im Landkreis Demmin die maximale Förderhöhe nicht mehr ausgeschöpft (z.B. im WAZ Stavenhagen), weil mehr Anträge vorliegen, als der Topf hergibt. So möchte man mehr Förderfälle erreichen. Und die Landrätin von Rügen, Frau Kassner, bestätigt, das auch dort die Fördermittel nicht das ganze Jahr reichen.
Allerdings gibt es überall Fälle, das die bis jetzt maximal möglichen 750 € nicht ausreichen, damit Grundstücksbesitzer mit wenig Geld oder als Empfänger von Leistungen nach dem SGB sich eine solche Investitionen überhaupt leisten können.
Anhand der notwendigen Fallzahlen macht eine Erhöhung der maximalen Fördersumme für meine Fraktion nur Sinn, wenn gleichzeitig der Gesamttopf erhöht wird. Sonst tritt nämlich der gegenteilige Effekt ein. Es könnten sich zwar mehr Menschen die notwendige Investition leisten, aber die Zahl der Förderfälle insgesamt nimmt ab. Und bei über 40.000 Kleinkläranlagen, die nicht dem notwendigen ökologischen und technischen Standard entsprechen und sicherlich einigen 1.000 undichten abflusslosen Sammelgruben sollten eigentlich mehr Förderfälle ermöglicht werden.
Ebenso kann eine Erhöhung der maximalen Fördersumme dazu führen, dass in einigen Zweckverbänden neu über ihre aktuellen Investitionspläne und über ihr
Abwasserentsorgungskonzept nachgedacht werden muss.
Meine Damen und Herren, Sie können sich sicher vorstellen, das sich kein Zweckverband freiwillig den Unmut der Bürger zuzieht, wenn zum Beispiel die Anschlusskosten an eine zentrale Anlage so um die 6.000 € betragen, ein betroffener Bürger aber mit einer Förderung von 1.500 € aber nur ca. 4.500 € für eine eigene Kleinkläranlage zahlen müsste.
Und ich hoffe, dass Frau Peters als eine der Initiatorinnen dieses Antrags nicht die Probleme der Kleingärtner mit der Abwasserentsorgung mit seiner Hilfe lösen möchte. Das wäre der falsche Weg.
Für mich und meine Fraktion ist auch unverständlich, dass für abflusslose Sammelgruben die gleiche Förderhöhe gelten soll, sind doch hier die notwendigen Investitionen wesentlich geringer.
Einerseits ist es gut, hier erstmals eine Förderung zu ermöglichen, andererseits setzt das die möglichen Förderfälle bei den vollbiologischen Kleinkläranlagen herab. So wird das Windhundrennen um eine Förderung noch verschärft. Sollte dieser Antrag der Koalition angenommen werden (und davon ist ja auszugehen) hat das zuständige Ministerium eine Menge Arbeit. Es muss sehr schnell eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden.
Mit einer Anpassung der Summen ist es nämlich nicht getan. Die Koalition möchte ja die Fördertatbestände um die abflusslosen Sammelgruben erweitern.
Ich bin schon jetzt ganz auf die Haushaltsberatungen gespannt. Denn mit dem neuen Landeshaushalt steht und fällt das Vorhaben dieses Antrags. Wenn es da nicht zu einer deutlichen Erhöhung des Fördertopfes kommt, macht der Koalitionsantrag keinen Sinn.
Einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen und den aktuellen Stand bei der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum begrüßt meine Fraktion ausdrücklich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, sicher haben Sie meine Skepsis und die meiner Fraktion angesichts dieses Antrags wahrgenommen. Wir werden uns der Stimme enthalten.