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5. März 2009 Rede, Regine Lück

Regine Lück

zur Beratung des Antrages der Fraktion der FdP: Konzept für Guts- und Herrenhäuser in M-V

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,


die FDP fordert ein Konzept für Guts- und Herrenhäuser.
Nichts Ungewöhnliches auf den ersten Blick, aber schon ungewöhnlich von der FDP.
Was will die FDP?
Sie fordert ein Konzept, was Möglichkeiten aufzeigt, wie Bauherren die Bausubstanz ihrer
Guts- und Herrenhäuser erhalten oder instand setzen können.
Außerdem soll dieses Konzept einen fachlich kompetenten Notsicherungsdienst einschließen, um Verfall und Vandalismus abzuwenden.
Zu guter Letzt soll dargelegt werden, wie die Landesregierung eine nachhaltige
wirtschaftliche Nutzung der Guts- und Herrenhäuser unterstützen will.
Verstehe ich das Ansinnen wirklich richtig?
Will die FDP, dass das Land ein Konzept erarbeitet für Immobilien und Liegenschaften, die - bis auf wenige Ausnahmen - nicht dem Land gehören?
Soll sich der Staat etwa um den baulichen Zustand und eine tragfähige wirtschaftliche
Nutzung von Guts- und Herrenhäusern in Privatbesitz kümmern?
Ein Schutzschirm für Guts- und Herrenhäuser vielleicht?
Die Welt steht doch wirklich auf dem Kopf.
Tönte doch Herr Roolf unlängst beim Thema Bahnhöfe - gemeint sind die Bahnhöfe, die die Bahn nicht mehr braucht - und die seit Jahren vor sich hingammeln:
Eigentum verpflichtet! Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz
Und war es nicht Herr Roolf, der die Debatte über Baukultur im Landtag falsch aufgehoben sah und dies lieber nur den Ausschüssen überlassen wollte. Dabei sollte auch noch der Verkehrsausschuss übergangen werden.
Die FDP ruft nach dem Staat, was ein Sinneswandel, wie sich die Zeiten doch geändert haben.
Aber vielleicht hat das im April vorgesehene Seminar der Europäischen Akademie
Mecklenburg – Vorpommern e. V. den Denkanstoß zu diesem Antrag gegeben.
Dort wird gefragt, warum geht der Verfall von 237 denkmalgeschützten Häusern in
Privatbesitz weiter.
Denn man hoffte doch gerade durch Privatisierung diese Häuser retten zu können.
Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinen rund 2.000 Schlössern, Guts- und Herrenhäusern europaweit das dichteste Netz dieser imposanten Bauwerke.
1.080 davon stehen unter Denkmalschutz.
Hinzu kommen noch 1.200 Parkanlagen, von denen ebenfalls die Hälfte unter Denkmalschutz steht.

Fest steht:
Das baukulturelle Erbe prägt entscheidend unsere Kulturlandschaft.
Fest steht auch: Guts- und Herrenhäuser haben eine große wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung für das ganze Land, den ländlichen Raum, die jeweilige Region und die Orte selbst.
Da stimme ich allem bereits Gesagten zu.
Und meine Fraktion und ich wollen selbstverständlich ebenso wie Sie, dass dieses
baukulturelle Erbe für kommende Generationen erhalten bleibt.
Viele Gebäude und Anlagen sind aufwendig und liebevoll restauriert und werden für die
unterschiedlichsten Zwecke genutzt.
Respekt all denen, die das geschafft haben, auch an die privaten Eigentümer gerichtet.
Sie haben Guts- und Herrenhäuser rückübertragen bekommen oder erworben und diese dann verantwortungsbewusst und mit Bedacht wieder hergerichtet, so dass sie nun bewohnt, touristisch oder kulturell genutzt werden können.
Aber wo Licht ist, ist auch Schatten.
Ungefähr ein Viertel der unter Denkmalschutz stehenden Guts- und Herrenhäuser sind in
einem maroden und ruinösen Bauzustand.


Diese Häuser sind fast ausnahmslos in privatem Eigentum.
Sie wurden einst mit falschen Vorstellungen zum Arbeits- und Kostenaufwand für Sanierung und Unterhaltung oder gar als Spekulationsobjekt gekauft.
An den Gebäuden und Grundstücken tat und tut sich seither nichts.
Sie verwahrlosen und verfallen und werden zu Schandflecken für den Ort und die Natur.
Einige Guts- und Herrenhäuser waren nicht mehr zu retten und sind zwischenzeitlich
abgerissen worden. Das darf nicht weiter geschehen.
Ich erinnere wieder an den Artikel 14, Absatz 2 Grundgesetz:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Nach dem Willen der FDP sollen nun der Staat, also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für falsche Entscheidungen oder Fehlkalkulationen aufkommen.
Ich finde, so geht das nicht!


Sehr geehrte Damen und Herren,
die „Stiftung Herrenhäuser und Gutsanlagen M-V“ und die „Arbeitsgemeinschaft
Gutsanlagen in M-V“ haben 2007 eine Initiative gestartet, die sich um Häuser kümmert, die in Privatbesitz sind und verwahrlosen.
Es gibt erste kleine Erfolge. Die Eigentümer wurden angeschrieben und an ihre Sicherungs und Erhaltungspflichten nach dem Denkmalschutzgesetz erinnert.
Einige reagierten und machten etwas oder signalisierten, dass sie einem Eigentümerwechsel nicht im Weg stehen würden.
Im Rahmen dieser Initiative wurden auch die Unteren Denkmalschutzbehörden einbezogen.


Offensichtlich war dieser Anstoß von außen nötig, damit nun auch die Behörden aktiver
werden und die Besitzer verpflichten, zumutbare Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Ich fordere das Kultusministerium auf darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Behörden ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Bei unmittelbarer Gefahr kann die Behörde selbst handeln und die Eigentümer oder Besitzer zur Erstattung der Kosten heranziehen.
Ebenso wichtig ist auch, dass die Politikerinnen und Politiker vor Ort den unschätzbaren Wert von Guts- und Herrenhäusern erkennen und sie dafür gewonnen werden, alles für deren Erhaltung zu tun.
Dieses Ziel hatte auch der im Mai 2008 vom Planungsverband Vorpommern durchgeführte
Bürgermeisterworkshop in Neetzow.
Dem Bauministerium sage ich:
Wir brauchen zukünftig regelmäßig Veranstaltungen dieser Art, und das in allen vier
Planungsverbänden.


Sehr geehrte Damen und Herren,
Notfalldienste, wie sie die FDP will, gibt es bereits.
Begonnen hat es vor über drei Jahrzehnten mit der „Monumentenwacht“ in den Niederlanden.
Mittlerweile gibt es in einigen Bundesländern Denkmalwachten oder Denkmal- und
Altbauinspektionsdienste.
Beispielsweise die DENKMALWACHT Brandenburg und Berlin e. V. führt regelmäßige
Inspektionen und die genaue Erfassung des Bauzustandes durch.
Kleinstreparaturen werden sofort ausgeführt.
Die Eigentümer werden beraten und erfahren, welche baulichen Maßnahmen erfolgen
müssten und welche Fachfirmen diese durchführen könnten.
Auch bei der Finanzierung gibt es Unterstützung von der DENKMALWACHT.
Sie ist ein Netzwerk regionaler und qualifizierter Fachleute zur Bewahrung, Pflege und
Erhaltung des kulturellen Erbes.


Aus unserem Land ist die 2005 gegründete „Stiftung Kulturerbe im ländlichen Raum
Mecklenburg-Vorpommern“ Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft BAUDID.
Diese Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Denkmal- und Altbauinspektionsdienste ist ein bundesweiter Zusammenschluss gemeinnütziger Vereine, Initiativen und Landesverbände, die alle ein Ziel haben: Eine langfristige und nachhaltige Denkmalpflege durch regelmäßige Inspektion und Wartung.


Mecklenburg-Vorpommern steckt dabei noch in den Kinderschuhen.
Bereits im Jahre 2004 forderte die „Neue Tellower Erklärung“ die Schaffung einer
Denkmalwacht für Mecklenburg-Vorpommern.
Aber, soweit mir bekannt, gibt es diesen Inspektionsdienst bei uns noch nicht.
Meine Fraktion und ich befürwortet durchaus auch hierzulande eine Denkmalwacht. Sie
könnte in gewissem Umfang Notfalldienste leisten.
Nach unserer Auffassung kann das aber nicht Aufgabe des Landes sein.
Gebraucht werden unabhängige Strukturen, wie Arbeitsgemeinschaften, Vereine oder
Stiftungen, nach dem Vorbild in den anderen Bundesländern und in den Niederlanden.
Als Mitglieder dieser unabhängigen Strukturen sind die Eigentümer von Denkmalen oder
denkmalwürdiger und wertvoller Altbausubstanz zu werben, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen eine kostengünstige Bestandsaufnahme und regelmäßige Inspektion ermöglichen und dabei selbst Nutznießer sind.
Selbstverständlich ist eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen Arbeitsgemeinschaften, Vereinen oder Stiftungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den Unteren Denkmalschutzbehörden notwendig.


Und, ich gehe noch weiter: Eine finanzielle Starthilfe durch das Land kann helfen, wirksame Strukturen aufzubauen.
Es ist der FDP also unbenommen, in der Haushaltsdebatte zum Doppelhaushalt 2010/2011 Mittel dafür zu fordern.
Dank ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung) werden seit
2007 jährlich rund 934.000 Euro für Notsicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen an bedrohten Denkmalen für öffentliche und nicht öffentliche Träger in den Landeshaushalt eingestellt.
Die Zuwendungen können bis maximal 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen eingesetzt werden.
Das ist zumindest ein Anfang.


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ziel der „Stiftung Kulturerbe im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern“ ist unter
anderem auch die Beratung von Eigentümern von Gutsanlagen zu Fragen der Nutzung, des Erhaltes, der Pflege und der Finanzierung.
Damit macht die Stiftung bereits das, was die FDP von der Landesregierung fordert.
Deshalb können meine Fraktion und ich diesen Antrag nur ablehnen.
Meine Fraktionskollegen Helmut Holter und Prof. Dr. Tack wirken mit, um die Kulturgüter
im ländlichen Raum zu erhalten.
Weitere Mitstreiter sind herzlich willkommen.
Das gilt auch für Sie, meine Kollegen von der FDP.
Aus unserer Sicht hat die Landesregierung die Pflicht, alle Initiativen für den Erhalt des
Kulturerbes zu unterstützen und mit ihnen eng zusammenzuarbeiten.
Lassen Sie mich an dieser Stelle all den Menschen danken, die sich in Arbeitsgemeinschaften, Vereinen, Stiftungen und privat seit Jahren sehr engagiert und kontinuierlich um die Guts und Herrenhäuser in diesem Land kümmern.
Unsere Lebensqualität braucht Vergangenheit und Zukunft und dazu gehören Guts- und
Herrenhäuser unbedingt.
Abschließend will ich Ihnen die Werbung eines Wirtschaftsberaters nicht vorenthalten.
In dessen Internetauftritt kann man lesen, dass Investitionen in eine denkmalgeschützte
Immobilie zu den attraktivsten Steuersparmöglichkeiten in Deutschland gehören.
Deshalb gibt er den Rat:
Ich zitiere:
„Nutzen Sie die genialen Möglichkeiten der Investition in ein Kultur- oder Baudenkmal.
Profitieren Sie von dem Steuervorteil und lassen Sie das Finanzamt an Ihrem
Vermögensaufbau teilhaben.
Eine Steuer – Immobilie bietet Ihnen Sicherheit – Rentabilität – Inflationsschutz.“ Zitatende


Ich danke für die Aufmerksamkeit.