zur Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Entwicklungschancen im ländlichen Raum erhalten - Bodenzugang für einheimische Landwirtschaftsbetriebe sichern
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die Privatisierung der ehemaligen volkseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen der DDR
durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft, BVVG, hat in
Mecklenburg- Vorpommerns Landtag häufig eine Rolle gespielt.
Zuletzt haben wir uns vor einem Jahr in der 37. Sitzung,
im März 2008, damit beschäftigt.
Weiterhin hat der Agrarausschuss des Landtages im September 2008 zu dieser Thematik
beraten.
Dass das Thema nach wie vor brandaktuell ist zeigen u.a. die fast euphorischen Mitteilungen
der BVVG über das bisher beste Geschäftsjahr im Nordosten.
Die BVVG hat ihren Plan 2008 mit 41 Millionen Euro Erlöse übererfüllt, obwohl sie weniger
als geplant,
von den ehemals volkseigenen Flächen verkauft hat.
Ursachen für diese Ergebnisse sind der Preisanstieg und die wachsende Nachfrage nach
landwirtschaftlichen Flächen,
die auch in Krisenzeiten hohe Anlage-Sicherheit und zuverlässige Rendite bieten.
Nachdem schon 2007 bei uns im Land im Vergleich zum Jahr davor die Bodenpreise aus
BVVG- Verkäufen um mehr als 17% anstiegen, haben wir 2008 eine erneute Steigerung um
sage und schreibe 32 %
zu verzeichnen.
So wurde bei Verkäufen zum Verkehrswert ein Durchschnittserlös von 7 492 Euro pro Hektar
erreicht.
Der durchschnittliche Pachtzins für die rund 161 000 ha
BVVG- Pachtfläche betrug im vorigen Jahr 142 Euro/ha und legte damit um rund 13%
gegenüber dem bisherigen Spitzenjahr 2007 zu.
„Wat den ein sin Uhl -ist den anderen sin Nachtigall“
Die demokratischen Parteien waren sich 2008 in der Landtagsdebatte im Wesentlichen
darüber einig, dass die Politik der BVVG
zur Preistreiberei und damit zum Schaden der einheimischen Landwirte führt, die immer
weniger in der Lage sind,
den überteuerten, aber dringend benötigten Boden zu kaufen.
Klarheit besteht auch darin, dass Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit der
Landwirtschaftsbetriebe sowohl durch hohe Kaufpreise,
als auch durch hohen Pachtzins zumindest eingeschränkt werden.
Die Rede meiner Kollegin Birgit Schwebs begann 2008 mit den Worten „Boden ist nicht
Alles, aber gerade für Landwirte gilt:
Ohne Boden ist alles Nichts!“
Konzentrierter lässt sich das Verhältnis der Landwirtschaft zu ihrem Hauptproduktionsmittel
Boden wohl kaum ausdrücken.
Wir hatten in jener Plenardebatte über die Abschaffung des
Last Call Verfahrens gesprochen und die Einbeziehung regionaler Verkehrswertansätze
gefordert.
Das Ergebnis ist bekannt: Ein Erlöszuwachs bei der BVVG von bereits genannten 32% zum
Vorjahr.
Das kann wohl von uns nicht als Erfolg verbucht werden und
zeigt in welcher Geschwindigkeit sich die Probleme mit dem Bodenerwerb verschärfen.
Wir haben aber auch über die bessere Nutzung der Möglichkeiten
des Grundstückverkehrsgesetzes gesprochen.
Seit der Föderalismusreform unterliegt dieses Gesetz bekanntlich
der Regie der Bundesländer.
Ziel dieses Gesetzes ist es, Bodenspekulationen und –konzentrationen zum Nachteil einer
sinnvollen Agrarstruktur einen Riegel vorzuschieben.
Dass das Gesetz auch in unserem Land nur unzureichend angewandt wird, hat meine Kollegin
Schwebs bereits vor einem Jahr an dieser Stelle festgestellt und auf das entsprechende
Gutachten des renommierten Rechtsanwaltes Dr. Lothar Schramm verwiesen.
Mit großer Zustimmung wurde unser diesbezüglicher Änderungsantrag mit der Nummer
5/1352 angenommen, indem die Landesregierung verpflichtet wurde, dem Landtag über die
Nutzung der Möglichkeiten dieses Gesetzes zu berichten.
Ein Jahr ist vergangen und nichts ist passiert.
Muss man davon ausgehen, dass die Landesregierung ihre Verantwortung auf diesem Gebiet
nicht ausreichend wahrnimmt und nicht einmal versucht, die legalen gesetzlichen Mittel
gegen die ungehemmte Preistreiberei der BVVG anzuwenden?
Deshalb, meine Damen und Herren Abgeordnete,
haben wir den ersten Punkt unseres Antrages so formuliert.
Folgerichtig befasst sich der zweite Punkt unseres Antrages mit der Überprüfung der
bestehenden einschlägigen Gesetze.
Das sind das bereits erwähnte Grundstücksverkehrsgesetz,
das Landpachtverkehrsgesetz und das noch aus dem
Jahr 1919 stammende Reichssiedlungsgesetz.
Das Grundstücksverkehrsgesetz und das Landpachtverkehrsgesetz bestehen in ihrer
Grundstruktur auch bereits mehr als 20 Jahre.
Das anerkannte Gutachten macht deutlich, dass diese rechtlichen
Regelungen sowohl den nationalen sowie auch den
internationalen Herausforderungen Rechnung tragen,
weil nur so Bodenwertspekulationen vorgebeugt und
dem Landwirt weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden kann, Boden als
Produktionsfaktor zu vertretbaren landwirtschaftlichen Preisen zu erwerben.
Damit wird auch der sozialen und gesamtgesellschaftlichen
Funktion der Landwirtschaft sowie der Landwirtschaftsunternehmen besser Rechnung
getragen.
Es geht also um eine effektivere Gestaltung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs mit
Hilfe des GrdstVG, des RSG und des LPachtVG.
Wir meinen, dass diese Gesetze auf den Prüfstand gehören,
um ihre Wirksamkeit und Anwendbarkeit für unsere heutigen Bedingungen festzustellen und
zu nutzen.
Im Übrigen befinden wir uns mit diesen Forderungen nicht allein auf weiter Flur.
Die Landesregierungen in Sachsen- Anhalt und Brandenburg arbeiten bereits an diesen
Themen.
Die Begründung des dritten Punktes unseres Antrages führt uns einige Jahre zurück, in die
Zeiten der rot- roten Koalition.
Da gaben es - kurz gesagt - die Idee und die Bemühungen
der Landesregierung, Flächen der BVVG in den Landesbesitz
zu überführen und den Landwirten als Pachtfläche zur Verfügung
zu stellen.
Das hätte positive Auswirkungen auf die Agrarstruktur gehabt und
wir hätten heute nicht dieses Problem der Preistreiberei durch die BVVG- Verkaufspolitik.
Die landwirtschaftliche Nutzfläche wäre bei weitem nicht
das Spekulationsobjekt, mit dem wir es heute zu tun haben.
Damals platzte der Handel auf den Zielgraden, weil der Bund in den letzten Verhandlungen
den Preis drastisch erhöhte.
Warum lassen wir die Sache nicht ruhen?
Was soll ein neuer Anlauf bringen?
Einmal, so meine ich, ist jeder Hektar in Landeshand besser aufgehoben, als dass er ein
Spekulationsobjekt auf dem freien Markt ist und den einheimischen Landwirten nicht zur
Stabilisierung ihrer Betriebe dienen kann.
Zum anderen wären wir mit diesem Vorstoß wiederum nicht allein, denn die Fraktionen der
CDU und SPD in Sachsen- Anhalt haben im Dezember 2008 ihre Landesregierung
aufgefordert, erneut in dieser Sache mit der Bundesregierung in Verhandlung zu treten.
Deutlich hervorheben will ich allerdings, und das kann man in dem Antrag gut lesen, dass es
nur um Flächen geht, die nicht für die Umsetzung des Entschädigungs- und
Ausgleichsgesetzes (EALG) benötigt werden.
Kommen wir nun zum Punkt vier unseres Antrages.
Im Jahr 2009 sollen noch etwa 12 200 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche durch die
BVVG an Berechtigte nach dem EALG
verkauft werden.
Wir haben den Eindruck, dass trotz des Drucks, den die BVVG jetzt aufmacht, nicht alle
Berechtigten kaufen können.
Trotz der Vergünstigung, des um 35% reduzierten Kaufpreises, werden viele Antragsteller
nicht kaufen können, weil der Grundpreis, wie bereits ausgeführt, zu stark gestiegen ist und
durch die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse nicht mehr zu decken ist.
Ich sage es hier deutlich, dass uns der EALG Kauf der berechtigten Landwirte das Liebste
wäre.
Wenn jetzt aber Flächen nicht in Anspruch genommen werden können, so ist unser
Vorschlag, diese in einen Pool oder Bodenfonds einzubringen.
Welche Vorteile der Bodenfonds 1 der Nord Ost Bodenmanagement GmbH seinen Nutzern
durch stabile und langfristige Pachtverhältnisse bieten kann, hat u. a. ein Bericht des
Geschäftsführers auf einer Beratung des Agrarausschusses im Herbst 2008 deutlich gemacht.
Der Geschäftsführer, Herr Wolfgang Jaeger, den ich für einen sehr glaubwürdigen Menschen
in der Agrarbranche halte, hat uns u. a.
die Möglichkeit aufgezeigt - ja das Angebot gemacht -, dass bei Bildung eines weiteren
Bodenfonds zusätzliche Arbeitsplätze
zu schaffen sind.
Bei entsprechender Größe und Kaufpreisgestaltung garantiert er,
dass pro 100 Hektar, die im Fonds sind, eine Arbeitskraft
für 10 Jahre zusätzlich beschäftigt wird.
Das wäre ein Mehrwert für den ländlichen Raum und das Land,
von dem wir sonst nur träumen könnten.
Der Agrarausschuss hat sich für die Unterstützung der Bildung weiterer Bodenfonds im
Lande ausgesprochen und wir wollen
mit dieser Idee einen neuen Impuls geben.
Wir haben Ihnen heute zur Weiterführung der Debatte um die Sicherung des Bodenzugangs
für einheimische Landwirtschaftsbetriebe und die Entwicklung des ländlichen Raums ein
Bündel von Ideen, Aufgaben und Anregungen vorgelegt,
die wir im Rahmen einer einzigen Aussprache wohl kaum tiefgründig beraten können.
Deshalb schlagen wir vor, diese Fragen im Agrarausschuss weiter
zu beraten und ich bitte Sie um entsprechende Überweisung.