zur Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU: Gleiche Teilhabe von Vätern und Müttern am Erwerbs- und Familienleben
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
vor uns liegt ein Antrag, in dem die Landesregierung um einen Sachstandsbericht zu Punkt 210 des Koalitionsvertrages zur „Gleichen Teilhabe von Vätern und Müttern am Erwerbsund Familienleben“ gebeten wird.
Was mir sowohl im Koalitionsvertrag, als auch in der Überschrift Ihres Antrages ins Auge
springt, ist die Reihenfolge in der Wahl der Begrifflichkeiten.
Väter vor Müttern; Beruf vor Familie.
Damit wird klar, wo Ihre Prioritäten liegen.
Dass vor allem Frauen bezüglich Ihrer Teilhabe am Erwerbsleben gefördert werden müssen und angesichts der aktuellen Entwicklungen und immer weiter sinkenden Geburtenzahlen die Förderung von Familien nicht nur formal den Vorrang erhalten sollte, wird von Ihnen eher anders gesehen. So interpretiere ich Ihre Wortwahl. Dabei hat Sozialministerin Manuela Schwesig in den letzten Wochen doch ganz deutlich ihre Position dargestellt, die eindeutig Kinder und Familie in den Fokus stellt. Herrscht da etwa Uneinigkeit in der Koalition?
Auch im Positionspapier des Fachgremiums für Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist zu lesen, dass sich der Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
etabliert hat.
Ich zitiere aus dem Positionspapier: „Familie sollte dabei an erster Stelle stehen, um deutlich zu machen, dass dieser Kern und diese Basis unserer Gesellschaft nicht nur Anpassung leisten, sondern auch Berücksichtigung ihrer Belange erleben muss.“
Sie bitten die Landesregierung um einen Sachstandsbericht über die modellhaften
Maßnahmen für betriebliche Veränderungen zur besseren gleichen Teilhabe von Vätern und Müttern am Erwerbs- und Familienleben.
Da drängt sich mir gleich die nächste Frage auf.
Warum wird dafür ein gesonderter Bericht verlangt? Ist der Bericht, wie Sie ihn fordern, nicht schon Bestandteil des „Berichts zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in
Mecklenburg-Vorpommern?“, der kürzlich von Frau Schwesig an die Prognos AG in Auftrag
gegeben wurde?
Jedenfalls bietet es sich ganz klar an, dieses Thema in dem Bericht mitzubehandeln.
Und warum veranschlagen Sie für die Bearbeitung über ein Jahr – für einen
Sachstandsbericht? Vielleicht können Sie mir die Frage ja beantworten.
Nach Ihrem Verständnis gehören zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Maßnahmen zur
Sicherstellung der gleichen Teilhabe (ich glaube, Sie meinen eher die gleichberechtigte
Teilhabe) am Erwerbs- und Familienleben von Eltern mit Kindern.
Aber nicht nur die Kinderbetreuung, spielt hier eine Rolle, sondern auch die Betreuung
pflegebedürftiger Angehöriger.
Das wird in Ihrem Antrag völlig außer Acht gelassen.
Bereits im Koalitionsvertrag ist nur von Vätern und Müttern die Rede.
Dass Sie sich im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf lediglich auf die Eltern-
Kind-Dimension beziehen, ist ziemlich einseitig und zeigt, dass Sie die Komplexität der
Thematik nicht erkannt haben.
Familie ist nicht mehr nur als traditionelle Kernfamilie zu sehen, sondern eher im Sinne einer Gemeinschaft des füreinander Einstehens. Die Gemeinschaft definiert sich nicht nur durch gegenseitige soziale Verpflichtungen gegenüber Kindern, sondern auch in Form von anderen Beziehungen der Generationen.
Es gibt verschiedene Lebensphasen und je nach Phase unterschiedliche Bedürfnisse in der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben. Es ist ein Unterschied, ob ich mich in der Phase der Familiengründung befinde oder ob die Pflege von Angehörigen im Vordergrund steht.
Das muss bei der Maßnahmenbildung einfach berücksichtigt werden.
Wissen Sie, es ist traurig, dass wir auch in dem Punkt wieder von vorne anfangen müssen.
Dabei waren die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Möglichkeiten der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den neuen Bundesländern bis zur Wiedervereinigung weit fortgeschritten.
Seit der Wende gibt es einen Rückwärtstrend, der bis heute nicht aufgehalten werden konnte.
Den weiten Weg, den wir der Gleichheit bis dahin näher gekommen sind, haben wir durch die Verschärfung geschlechtstypischer Ungleichheiten durch unzählige Rückwärtsschritte wieder einbüßen müssen.
Zu den Besonderheiten, die mit der Wende verschwunden sind, gehören die Rechtsnormen zu Gunsten der Frauen und die Frauenförderungspläne der Betriebe.
Sozialpolitische Hilfen für erwerbstätige Frauen und Mütter wurden abgeschafft oder auf
westdeutsches Niveau abgeschmolzen.
Der Grund war nicht, dass sie sich nicht bewährt hätten – ganz im Gegenteil. Der
markwirtschaftlich orientierte Sozialstaat des vereinten Deutschland hielt es einfach nicht für nötig, dieselben Finanzmittel zur Unterstützung der Frauen aufzuwenden wie bisher.
Sie nahmen damit das scheinbar überflüssige Zahnrad „Frauenförderung“ aus dem Getriebe und schon lief das ganze Räderwerk aus Familiengründung, Geburtenziffer und
Erwerbsbeteiligung nicht mehr ordentlich! Und darüber wundert man sich noch…
Die Soziallage der Frauen in den neuen Bundesländern verschärfte sich zusätzlich durch den Abbau der sozialpolitischen Stützmaßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und durch den Abbau der Kinderbetreuungseinrichtungen.
So wurden zum Beispiel gleich nach der Wiedervereinigung die Kinderkrippenversorgung
und die Polikliniken abgeschafft. Heute ist man bemüht, die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wieder auszubauen und den Zusammenschluss von Arztpraxen als medizinische Stützpunkte voranzutreiben.
Unter der Rot-Roten Regierung in Mecklenburg Vorpommern wurde damit begonnen, die Benachteiligungen von Frauen wieder aufzuheben. Wir haben gut funktionierende
Maßnahmen für alle Frauen, unabhängig vom sozialen und beruflichen Status ins Leben
gerufen. Die „Modulare Qualifizierung in der Eltern- und Familienzeit“ zum Beispiel. Sie hat es zunächst allen Frauen ermöglicht, sich während des Elternjahres, weiterzubilden und weiterzuqualifizieren. Damit hatten sie einen leichteren Wiedereinstieg ins Berufsleben. Vor allem die Frauen, die zuvor arbeitslos waren, haben davon profitiert, sie waren für den Arbeitsmarkt wieder interessant. Zu dieser Maßnahme gab es nur Erfolgsmeldungen – und die jetzige Landesregierung schränkt sie derart ein, dass Mütter und Väter, die Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB III erhalten, nicht daran partizipieren können. Das ist völlig kontraproduktiv!
Stattdessen loben Sie den Wettbewerb „Familienfreundliche Kommune in M-V 2009“ aus. So ein Wettbewerb ist grundsätzlich zu befürworten, er macht sensibel für das Thema
Kinderfreundlichkeit und schafft einen Anreiz, Angebote für Kinder sowie eine
kinderfreundliche Atmosphäre in den Kommunen zu schaffen. Für die Kommune, die den
Preis nach Hause trägt, ist es eine Anerkennung und Aufwertung. Positive Effekte würden dadurch sicherlich entstehen.
Dennoch genügt es bei weitem nicht, nur Anreize zu schaffen. Es müssen direkte Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen dazu beitragen, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu
können.
In der „Entschließung des Europäischen Parlaments zur Beseitigung der geschlechtsbedingten Diskriminierung und zur Solidarität zwischen den Generationen“ vom 3. Februar 2009 heißt es, dass „qualitativ gute, erschwingliche Kinderbetreuungseinrichtungen und erschwingliche, qualitativ gute Betreuungsstrukturen für ältere Menschen und andere Betreuungsbedürftige“ die Schlüsselelemente für Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Durch sie wird der Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und zu bezahlter Beschäftigung, trotz anfallender Versorgungsaufgaben in der Familie möglich.
Die derzeit von der Bundesregierung diskutierten Betriebskindergärten und Elterninitiativen können dabei aber nur unterstützende Einrichtungen sein. Ziel ist die flächendeckende Verfügbarkeit öffentlicher Betreuungs- und Unterstützungseinrichtungen, die für alle sozialen Gruppen und Schichten zugänglich sind, unabhängig vom Einkommen.
Um den gestiegenen Erfordernissen der Berufswelt und dem Schutz des Privatlebens
entsprechen zu können, müssen die Einrichtungen und Dienstleistungen flexibel und auch zu Randzeiten verfügbar sein – gegebenenfalls auch 24 Stunden am Tag.
Das Geschlecht ist ein Bestimmungsfaktor sozialer Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Das lässt sich nicht verleugnen. Die Schwierigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt bestehen,
bekommen vor allem die Frauen zu spüren. Sie verdienen für die gleiche und gleichwertige Arbeit deutlich weniger als Männer.
Die Arbeitslosenquote, die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil der
Langzeitarbeitslosen sind bei Frauen deutlich höher, als bei Männern. Nach dem Verlust einer Arbeit haben Frauen um fast zwei Drittel schlechtere Chancen wiederbeschäftigt zu werden als Männer.
Ostdeutsche Frauen haben nach wie vor eine hohe Erwerbsneigung. Das Streben nach
beruflichem Erfolg ist nicht nur auf gleichem Niveau geblieben, sondern wurde laut
Umfragen sogar noch verstärkt. In den Lebensentwürfen ostdeutscher Frauen spielt der
Wunsch, Familienverpflichtungen und Berufstätigkeit miteinander zu verbinden, eine
tragende Rolle. Diese Überzeugung haben nicht nur Frauen, auch ostdeutsche Männer tragen sie mit. „Der doppelte Lebensentwurf – als modernes Sozialisationserbe des Realsozialismus ist somit erhalten geblieben.“ …um es mit den Worten des Souiologen Prof. Dr. Rainer Geißler von der Universität Siegen zu sagen.
Durch die Probleme, die mit dem Wandel des Arbeitsmarktes verbunden sind und durch den erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt für Frauen ist zu beobachten, dass die geschlechtstypische Rollentrennung innerhalb der Familie wieder stärker wird.
Dies betrifft vor allem arbeitslose Frauen, denen in der Frage der häuslichen Arbeitsteilung mit zunehmender Selbstverständlichkeit die Rolle als Hausfrau und Mutter aufgedrückt wird.
Es ist Aufgabe der Politik, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch geeignete
Maßnahmen zu unterstützen.
Ein Bericht über die derzeitigen Maßnahmen für betriebliche Veränderungen dient zumindest als Erkenntnisgewinn und wird daher von uns befürwortet. Allerdings nur, wenn er über eine Bestandsaufnahme hinausgeht.
Mit einer bloßen Auflistung von Maßnahmen und Mitteln geben wir uns nicht zufrieden. Der Bericht sollte auch eine Analyse der Situation enthalten und Handlungsempfehlungen aufzeigen. Alle modellhaften Maßnahmen für betriebliche Veränderungen sollen konkret benannt und differenziert ausgewertet werden.
In diesem Sinne stimmen wir Ihrem Antrag zu!