zur Beratung des Antrages der Fraktion der FDP: Schutz von Arbeitnehmerdaten verbessern - Arbeitnehmerdatenschutzgesetz einfordern
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
wenn sich der vorliegende FDP-Antrag in sehr ähnlicher Fassung auch auf der Internetseite
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz finden lässt, spricht dies nicht gegen den
heutigen Antrag.
Dieser Umstand macht aber das Problem deutlich, dass es sich in erster Linie um eine
Bundesangelegenheit handelt.
Das Bundesdatenschutzgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen, also Unternehmen
und Betriebe.
Die konkrete Ausgestaltung der Kontrolle des nicht-öffentlichen Bereiches ist dann aber
Ländersache, so dass man aus dem vorliegenden Antrag durchaus einen Landesbezug
herauslesen kann.
Meine Damen und Herren,
Forderungen nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sind nicht neu.
So gibt es etwa auf der europäischen Ebene seit sechs Jahren Bestrebungen, eine Richtlinie zum Arbeitnehmerdatenschutz zu formulieren; zu entscheidenden Ergebnissen ist es bisher nicht gekommen.
Im Bundesrat konnte im Zusammenhang mit Anträgen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland bisher keine Einigung über den einzuschlagenden Weg erzielt werden: soll eine eigenständige gesetzliche Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes erfolgen oder aber sollen erforderliche Neuregelungen innerhalb bestehender Gesetze geschaffen werden?
Welche Position vertritt hierzu unsere Landesregierung?
Meine Damen und Herren,
neben gesetzlichen Grundlagen, ich komme darauf zurück, ist ein Bewusstsein der im
Arbeitsverhältnis stehenden Parteien erforderlich, dass Transparenz, Erforderlichkeit,
Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung sowie Datensparsamkeit und Datensicherheit die
tragenden Grundlagen für den Umgang mit Daten im Arbeitsverhältnis sind.
Dieses Bewusstsein aber, meine Damen und Herren, bildet sich nicht im Bundesgesetzblatt, sondern in den Köpfen der Beteiligten.
Und hierauf zielt unser Änderungsantrag.
Unabhängig von gesetzgeberischen Entwicklungen auf Bundesebene sollten wir die Akteure des nicht-öffentlichen Bereiches ermuntern, den Landesdatenschutzbeauftragten nicht allein als Prüfungsinstanz für datenschutzrechtliche Fragen anzusehen.
Mit Beratung, Schulung und Unterstützung dieser Behörde kann es bereits heute gelingen, Datenschutzbewusstsein im Arbeitsleben dem technischen Fortschritt anzupassen.
Meine Damen und Herren,
die Bundesregierung hat erste Beschlüsse für einen verbesserten Datenschutz der
Arbeitnehmer gefasst.
So sollen die Vorarbeiten für ein neues Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz jetzt beginnen.
Auf Grund der komplexen Materie, so jedenfalls Bundesinnenminister Schäuble, könne ein Gesetz allerdings erst in der nächsten Legislatur verabschiedet werden.
Meine Damen und Herren,
der Bankenrettungsschirm biegt sich förmlich vor Lachen, wenn er derartige Bedenken hört.
Auch von daher sollte die Landesregierung auf Bundesebene aktiv werden.
Meine Damen und Herren,
die vorgeschlagenen Grundsätze sind in Ordnung, entbinden uns und die Bundesebene aber nicht von weiterem Nachdenken.