zur Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE: Für ein soziales Europa - soziale Fortschrittsklausel in den europäischen Verträgen einführen
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Europa muss sozialer werden. Diese Forderung erhebt die Linke bekanntlich seit Jahren. Sie steht damit nicht allein. Vieler außerparlamentarischer Bewegungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften und auch Kirchen setzten sich dafür ein.
All diese Akteure eint zudem die Feststellung, dass die europäische Integration nur gelingen kann, wenn die Bürgerinnen und Bürger der EU erkennen und erleben, dass bei aller Bedeutung der Freiheitsrechte die sozialen Belange in der Europäischen Gemeinschaft nicht hinten anstehen dürfen.
Zurzeit müssen wir immer wieder feststellen, dass die Rechte der Wirtschaft in der EU, also die Freiheiten für Waren, Kapital, Dienstleitung und Niederlassung, Vorrang vor den sozialen Rechten haben.
Meine Damen und Herren,
ich möchte hierfür exemplarisch kurz zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes skizzieren, die verdeutlichen, wie es um die soziale Verfasstheit der EU tatsächlich steht.
Ich beziehe mich dabei auf die Entscheidungen des EuGH zu „Viking“ und „Laval“ aus Dezember 2007 sowie auf das so genannte Rüffert-Urteil aus April 2008.
Was war passiert? Das finnische Unternehmen „Viking Line“ wollte eine Fähre umflaggen, damit es Personal aus Estland zu den dort geltenden niedrigen Löhnen beschäftigen kann. Das konnte die finnische Seeleute-Gewerkschaft natürlich nicht hinnehmen. Sie kündigte einen Streik an und forderte von dem Unternehmen, auch nach Umflaggung die finnische Besatzung nicht zu entlassen und einen Tarifvertrag anzuschließen. Das hätte auch in Deutschland jede Gewerkschaft so gemacht – zu Recht.
Der EuGH hat am Ende festgestellt, dass der angekündigte Streik unverhältnismäßig sei, da er die Niederlassungsfreiheit beschränke und damit mit EU-Recht unvereinbar sei.
Auch in der „Laval-Entscheidung“ entschied der EuGH, dass Freiheitsrechte höher wiegen als soziale Rechte. Diesmal war es die Dienstleistungsfreiheit, die über das Streikrecht triumphierte. Ausgangspunkt war das das lettische Unternehmen Laval, welches Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Schweden schickte, um eine Schule zu renovieren. Dazu muss man wissen, dass in Schweden der Mindestlohn durch Tarifvertrag festgesetzt wird. Also wollte die Bauarbeitergewerkschaft Tarifverhandlungen mit Laval aufnehmen. Das Unternehmen wollte aber nicht und handelte lieber einen Tarifvertrag mit der lettischen Bauarbeitergewerkschaft aus, natürlich zu weitaus geringeren Löhnen als in Schweden zu erwarten gewesen wären. Daraufhin hat die schwedische Gewerkschaft wiederum die Baustellen von Laval in Schweden blockiert, was zu einer Schadensersatzklage gegen die Gewerkschaft führte. Der EuGH entschied, dass allein der Mindestschutz der Entsenderichtlinie gelte. Man dürfe kein Unternehmen in einen Tarifabschluss zwingen, der über diesen Mindestschutz hinausgehe. Andernfalls würde die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt.
Auf die Rüffert-Entscheidung brauche ich nicht näher eingehen. Wir haben darüber bereits im Rahmen eines Tariftreuegesetzes im Landtag diskutiert.
Apropos. Herr Wirtschaftsminister Seidel, Sie wissen, da ist noch ein Landtagsbeschluss in Ihrem Hause nicht umgesetzt. Die seit langem versprochenen Gutachten zu den Gesetzentwürfen von SPD und CDU. Lassen Sie uns nicht zu lange warten.
Meine Damen und Herren,
diese aber auch andere Entscheidungen belegen, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes Vorrang vor den sozialen Grundrechten haben.
Schuld daran ist aber nicht der Europäische Gerichtshof, obwohl man in anderen Zusammenhängen, ich denke da etwa an das leidige Thema der Kompetenzstreitigkeiten, durchaus Kritik übern kann und muss.
Nein, ich will es klar formulieren. Ursache für die fatalen Entscheidungen des EuGH sind allein die geltenden EU-Verträge. Auch der Verfassungsvertrag oder der Vertrag von Lissabon im Übrigen würden zu den gleichen Entscheidungen des EuGH führen. Sollte der vertrag von Lissabon in Kraft treten, werden keine Verbesserungen für die Beschäftigten eintreten.
Daher kann es nur eine Schlussfolgerungen geben: Wir müssen endlich eine soziale Fortschrittklausel in den Europäischen Verträgen verankern. In Konfliktfällen müssen die sozialen Grundrechte vorgehen.
Der DGB hat vor kurzem zusammen mit SPD, LINKEN und B90/Die Grünen ein entsprechendes Grundsatzpapier vorgestellt.
Nun gilt es, dies auch in die Tat umzusetzen. Ein erster Schritt wäre es, den heutigen Antrag meiner Fraktion anzunehmen und somit vom Landtag Mecklenburg-Vorpommerns aus ein öffentliches Signal zu senden.
Die SPD wird dem Antrag zustimmen. Damit rechnen wir jedenfalls ganz stark. Schließlich steht dieses Ziel auch im Europawahl- und Regierungsprogramm der SPD. Die rot-rote Mehrheit im Landtag steht also.
Allerdings hoffen wir ausdrücklich auch auf Unterstützung der wirtschaftsliberalen Fraktionen von CDU und FDP.
Wenn auch diese Parteien eher der Wirtschaft gern in den Munde reden, erkennen auch CDU und FDP mittlerweile, so hoffe ich, dass die europäische Integration nur über eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingen und nicht über eine neoliberale Politik gelingen kann.
Insofern hoffe ich heute auf ein geschlossenes Vorgehen aller Demokraten.