zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Koalition und Opposition sind heute sehr eng beieinander. Das einende Band ist die tiefe Enttäuschung über das von der Regierung vorgelegte Reformpaket. Die einen sagen es nur etwas lauter als die anderen und nicht alle sagen es bisher auch innerhalb des Landtages.
Meine Damen und Herren,
die Erste Lesung ist bekanntermaßen der Beratung über die Grundsätze von Gesetzentwürfen vorbehalten. Voran stellen möchte ich allerdings eine prinzipielle Kritik am vorgesehenen parlamentarischen Verfahren. Ein Blick auf den Beratungszeitplan macht deutlich: er ist kommunalfeindlich und kaum parlamentsfreundlich.
Nach der heutigen Landtagssitzung wird der Innenausschuss die Anhörungen einleiten, am 10. September erfolgt bereits die mündliche Anhörung zum FAG, für den 21. Oktober ist die abschließende Zweite Lesung geplant. Die Anhörung der kommunalen Körperschaften und Verbände erfolgt also maßgeblich während der Sommerpause und unmittelbar nach den Kommunalwahlen, wo sich die Gemeinden bis heute bzw. morgen gerade konstituiert haben.
Man kann vor diesem Hintergrund den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung an tatsächlichen Anhörungsergebnissen im Grunde wenig Interesse hat und auch den Landtag davon abhalten möchte.
Meine Damen und Herren der Koalition,
im Oktober wird das FAG verabschiedet, im Dezember beginnen die Anhörungen zur Kreisstruktur und Aufgabenzuordnung, nach dem bis zum 16. Oktober von allen Kommunen schriftliche Stellungnahmen vorliegen sollen. Hören Sie ab heute bitte auf, in diesem Zusammenhang von einem einheitlichen, abgestimmten Reformpaket zu sprechen. Das können Sie von mir aus in internen Koalitionsrunden hinter verschlossenen Türen so weiter machen, aber nicht mehr in der Öffentlichkeit.
Verkaufen Sie die Bürgerinnen und Bürger, die in der Kommunalpolitik Engagierten und auch den Landtag nicht für dumm. Wer für sich frühzeitig ein Kreismodell 6+2 fixiert und erst im Anschluss meint, dieses Modell mit einem Gesamtkonzept verhängen zu müssen, der muss sich dann nicht wundern, dass kaum etwas zusammenpasst.
Meine Damen und Herren,
unser Fraktionsvorsitzender Helmut Holter hat bereits kritisiert, dass die Landesregierung dem Landtag unfertige Gesetze vorlegt. Wenn ich mir vor diesem Hintergrund z. B. das Aufgabenzuordnungsgesetz anschaue, dann möchte ich sagen, die Ausschussüberweisung ist fast unzulässig.
Allein Art. 1 § 29, der sich mit den so genannten Mehrbelastungsausgleich beschäftigt, verhindert, dass der Landtag überhaupt weiß, worüber er berät und entscheidet.
Ich zitiere aus der Begründung: „Wegen der noch nicht abgeschlossenen Kostenfolgeabschätzung haben alle Zahlenangaben in § 29 vorläufigen Charakter.“
Meine Damen und Herren der Landesregierung,
was bieten Sie hier dem Landtag an? Zur Kostenfolgeabschätzung gibt es im Übrigen ein vorgeschriebenes Verfahren und zwar jeweils zur ersten und zur zweiten Kabinettsbefassung.
Ich zitiere weiter: „In den anstehenden Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden während der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes können weitere Festlegungen…erfolgen.“
Meine Damen und Herren der Koalitionsregierung,
das ist eine Anmaßung gegenüber dem Landtag. Das Parlament soll diesen Gesetzentwurf parlamentarisch beraten – die eigentlichen Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden erfolgen aber außerhalb des Landtages, denn laut gemeinsamer Erklärung zum Konnexitätsprinzip verhandeln die kommunalen Landesverbände mit der Landesregierung, der Landtag hat hier nichts zu melden. Und Verhandlungen haben bekanntermaßen einen offenen Ausgang. Sie nehmen den Landtag mit Ihrem Gesetzentwurf unzulässig in Haftung für Entscheidungen, die nicht im Landtag liegen. Das weisen wir entschieden zurück.
Meine Damen und Herren,
auch die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen sind ein Armutszeugnis für die Landesregierung.
Ich zitiere: „Die in Umsetzung der Aufgabenübertragungen anfallenden Kosten, z. B. für die Kosten der Anpassung der Strukturen, sind derzeit im Einzelnen noch nicht bezifferbar und hängen von den Organisationsentscheidungen der Aufgabenträger ab.“
Statt ihre Hausaufgaben zu machen, verhöhnt die Landesregierung die kommunalen Aufgabenträger. Solchen Gesetzentwürfen darf der Landtag nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren,
eine verfassungsrechtliche Bewertung der Gesetzentwürfe wird letztlich an anderer Stelle vorgenommen. Immerhin wird in 50 % der Neukreise die Zielgröße 4.000 km2 überschritten, z. T. erheblich. Als problematisch könnte sich dabei erweisen, dass die Landesregierung diese Überschreitungen allein mit gemeindlichen Zuordnungswünschen rechtfertigt.
Auch bin ich mir nicht sicher, ob Alternativmodelle, etwa 7+2, durch die Landesregierung mit der notwendigen Ernsthaftigkeit geprüft wurden. Und wenn ich mir die entsprechenden Begründungen des Gesetzentwurfes ansehe, wird sich wohl auch der Aufgabenentzug bezüglich einzukreisender Städte als verfassungsrechtliches Problem erweisen.
Meine Damen und Herren,
aufgrund dieser rechtlichen Unwägbarkeiten wiegt die politische Ablehnung des „Reformpäckchens“ umso schwerer. Dabei ist es der Landesregierung trotz größter Anstrengungen offenbar nicht gelungen, dem Land und dem Landtag das rot-rote Reformgesetz aus dem Kopf zu treiben. Und dabei hat die Regierung keine Mühe gescheut, sich den so genannten Reformgesamtrahmen hinzubiegen, wie es ihr gefällt. Da wird über Nacht ein Jahr nach Beschlussfassung des Gesamtrahmens hier im Landtag die Strukturreform zur eigentlichen Mutter der Reform verklärt und die Funktionalreform lediglich zu deren Beiwerk.
Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen,
für ihren Reformgesamtrahmen hat die Landesregierung inzwischen längst die Abwrackprämie kassiert und den Ihnen überlassenen Reformbollerwagen mit ein paar Blechbüchsen garniert. Damit lassen wir Sie gern allein übers Land fahren.
Und, Kollege Müller, Kollege Ringguth,
tuckern Sie bitte nur in die Zentren, denn außerhalb lässt man Ihnen die Luft aus den Reifen. Zentren stärken, Umland schwächen, diese Philosophie kommt nicht aus diesem Landtag und diese Politik taugt nicht für unser Flächenland. Auch ansonsten sind die vorgelegten Gesetzentwürfe der Landesregierung eine Brüskierung der Enquete-Kommission und damit des Landtages.
Wofür engagiert sich kommunalpolitischer Sachverstand in der Enquete-Kommission, wofür bezahlt der Landtag eine Kommission, die „Handlungsperspektiven zur Ausgestaltung dauerhaft leistungsfähiger Gemeindestrukturen“ analysieren und für die Gesetzgebung Empfehlungen erarbeiten soll, wenn die Regierung gleichzeitig machen kann, was sie will?
Meine Damen und Herren,
Art. 1 § 12 Abs. 7 FAG-Entwurf, also die flächendeckende finanzielle Austrocknung von Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern, ist vom Landtag scharf zu kritisieren und auch praktisch zu korrigieren.
Meinen Kollegen Müller und Ringguth empfehle ich einen Blick in den Enquete-Bericht 2002. Was dort im Zusammenhang mit der 500-Empfehlung zur Region Vorpommern, den Landkreisen Mecklenburg-Strelitz und Müritz aufgeführt wurde, rückt die jetzt beabsichtigte Praxis in den Bereich der Kommunalfeindlichkeit.
Meine Damen und Herren,
es ließe sich noch vieles sagen, von vorgesehenen Verordnungsermächtigungen bis hin zu vielen Passagen, die offensichtlich mit sehr, sehr heißer Nadel gestrickt wurden.
Aber wir sind heute in der Grundsatzdebatte und die Opposition ist nicht für Fachfehler der Landesregierung zuständig. Deshalb eine abschließende, allerdings skeptische Anmerkung. Seit über zwei Jahren hören wir in diesem Hause, und hier kann mein Kollege Ringguth in der Tat das copy-right beantragen,
· Kritik ja, aber nicht hier und nicht heute,
soweit sind wir noch gar nicht.
· Kritik am Leitbild der Landesregierung?
Nein, das wird doch vom Landtag noch maßgeblich geändert.
· Kritik am Leitbild des Landtages?
Nein, das ist doch unwichtig,
entscheidend ist die Gesetzgebung.
· Kritik an den Gesetzentwürfen der Landesregierung?
Nein, die kommen doch jetzt erst in die Ausschussberatungen.
· Kritik am FAG-Entwurf im Innenausschuss?
Meinetwegen, aber der Zeitplan lässt Änderungen nicht mehr zu und wir machen 2012 sowieso ein neues FAG.
Meine Damen und Herren,
so oder so ähnlich werden auch die nächsten Wochen und Monate verlaufen. Die Fraktion DIE LINKE wird dies nicht unterstützen.