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16. Juli 2009 Rede, Birgit Schwebs

Birgit Schwebs

zur Ersten Lesung des Gesetzenwurfes der Landesregierung: Entwurf eines G4esetzes zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

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Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

Einwohnerinnen und Einwohner sind auf die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die ihnen von Städten, Gemeinden und Kreisen zur Verfügung gestellt werden, angewiesen.

Viele Dienstleistungen, sie sind von existenzieller Bedeutung, tragen maßgeblich zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft bei und ermöglichen andererseits die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Ich denke nur an den öffentlichen Nahverkehr, die Wasserversorgung, Brandschutz, Kinderbetreuung, medizinische Versorgung aber auch Kultur und Sport.

Auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten - wie in der gegenwärtigen Krise, muss das Angebot an Daseinsvorsorge in den Kommunen aufrechterhalten, wenn nicht gar ausgebaut werden, denn in den Städten und Gemeinden leben und arbeiten Einwohnerinnen und Einwohner für gewöhnlich.

Dort gehen die Kinder in KITA und Schule, werden medizinische Leistungen beansprucht, muss Abwasser entsorgt werden, treffen sich Jugendliche in Jugendclubs, verabreden sich Senioren in den Gemeindehäusern oder Stadt- und Gemeindevertreter kommen zusammen, um über die Aufgaben ihrer Kommune zu beraten und zu entscheiden.

Um dieses alles zu ermöglichen – quasi um den Alltag zu bewältigen, brauchen die Städte, Gemeinden und Kreise neben ihren eigenen Einnahmen eine angemessene und zuverlässige Finanzausstattung durch das Land.

Nur so können sie tatsächlich die Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises erledigen.

Wir befürchten, dass den Kommunen unseres Landes in den nächsten Jahren bereits die nötigen finanziellen Mittel fehlen werden, um die Pflichtaufgaben erfüllen zu können – von den so genannten freiwilligen Aufgaben ganz zu schweigen.

Die Auswirkungen der aktuellen Steuerentwicklung auf die künftigen Schlüsselzuweisungen sind gravierend, ja beinahe beispiellos, wie die Zahlen zeigen.

Und noch ist ungewiss, was uns die November-Steuerschätzung bescheren wird.

Auch deshalb befürchten wir, dass viele Kommunen auf Dauer ihre finanzielle Leistungsfähigkeit verlieren und keine ausgeglichenen Haushalte mehr vorlegen können und ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können.

Mit dem hier vorgelegten Entwurf des FAG, so schätzen es auch die kommunalen Verbände ein, ist eine aufgabengerechte Finanzausstattung nicht gegeben. 

Meine Damen und Herren,

nun heißt es immer, in den letzten Jahren konnten die Kommunen ja steigende Einnahmen verzeichnen und sich so Luft zum Atmen verschaffen. Finanziell wären viele Kommunen gut aufgestellt. Das ist aber nur zum Teil richtig.

Denn neben den gestiegenen Einnahmen der Kommunen sind die Kosten für soziale Leistungen weiter gewachsen – insbesondere die Kosten, die Kommunen tragen müssen, um die Auswirkungen von Hartz IV für ihre EinwohnerInnen zu bewältigen.

Diese Kosten fressen einen großen Teil der Einnahmen wieder auf und aufgrund der Strukturschwächen in unserem Land sind die Kommunen ganz besonders betroffen.

Dies drückt sich auch im Verhältnis zwischen Investitionen der Kommunen und den getätigten Sozialausgaben aus.

Dieses Verhältnis hat sich im Verlauf der letzten Jahre stark zu Lasten der Investitionen verschoben.

Denn die Ausgaben für soziale Leistungen sind von den Kommunen aufgrund gesetzlicher Vorgaben kaum beeinflussbar und damit unvermeidbar.

Unübersehbar ist nach wie vor der Investitionsstau in vielen Kommunen: bei Schulgebäuden, den Straßen, dem kommunalen Wohnungsbestand usw.

Die Finanzspritze aus dem Konjunkturprogramm II wirkt hier nur wie ein Tropfen auf dem heißen Stein, zumal die Kommunen noch einen Eigenanteil aufbringen mussten.

Die Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung wird immer enger je weniger Geld den Kommunen zur Verfügung steht.

Und letztlich geht der politische Handlungsspielraum gegen Null, wenn der kommunale Haushalt kein Geld mehr für freiwillige Ausgaben wie Kultur, Sport, Jugend- und Seniorenarbeit hat.

Da hilft es dann praktisch gar nichts, wenn theoretisch rein rechtlich die Selbstverwaltungsgarantie ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben in den Gemeinden einräumt.

Von einem intakten Dorfleben, ehrenamtlichem Engagement und einem lebenswerten Umfeld profitiert nicht nur die einzelne Gemeinde, davon profitiert auch das demokratische Gemeinwesen.

Und umgekehrt schadet es nicht nur der Gemeinde, wenn nichts mehr stattfindet, es schadet auch dem Gemeinwesen.

Und auch deshalb kann und darf sich das Land nicht aus seiner Pflicht und Verantwortung stehlen.

Meine Damen und Herren,

ja, wir brauchen eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs! Wir brauchen einen fairen, aufgabengerechten und transparenten Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen einerseits und zwischen den Kommunen andererseits! Darin sind, darin waren wir uns einig. Deshalb hat der Landtag in der letzten Legislaturperiode zwei Entschließungen gefasst, wonach der Finanzausgleich auf Basis des genannten 2-Quellen-Modells neu geregelt werden soll. Davon jedoch ist der vorliegende FAG-Entwurf weit entfernt.

Also, nur Lippenbekenntnisse, meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen? Nehmen wir unsere eigenen Beschlüsse nicht ernst? Wir tragen Verantwortung für das Land und damit gleichermaßen auch für die Kommunen. Dem Land kann es nur so gut gehen wie seinen Kommunen.

Der FAG-Entwurf, meine Damen und Herren, wird einer angemessenen und aufgabengerechten Finanzausstattung zumindest für die Jahre 2010 und 2011 nicht gerecht. Vor allem dann nicht, wenn wir den Gleichmäßigkeitsgrundsatz einfach fortschreiben. Von einer Reform kann in diesem Falle überhaupt nicht die Rede sein.

Neben den in der Höhe nicht vorhersehbaren Einbrüchen bei den eigenen Steuereinnahmen sollen die Kommunen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch noch mit weniger Zuweisungen aus der Finanzausgleichsleistung umgehen. Das ist für die meisten Kommunen aus eigener Kraft nicht mehr zu leisten, meine Damen und Herren. Hier sehen wir akuten Handlungsbedarf mit dem Ziel, die Kommunalfinanzen zumindest zu stabilisieren. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten, die es auszuloten gilt. Möglich – und von den kommunalen Verbänden favorisiert wäre eine Erhöhung der kommunalen Beteiligungsquote. Möglich wäre auch eine an den Aufgaben orientierte Mindestfinanzausstattung oder möglich wäre auch ein Entschuldungsprogramm für Kommunen.

Das Land darf gerade in schwierigen Zeiten, seine Städte und Gemeinden nicht im Regen stehen lassen.

Meine Damen und Herren,

wie das Geld an die Kommunen verteilt wird, rückt angesichts des insgesamt kleiner werdenden Kuchens, nun in den Hintergrund.

Denn: Alle Städte und Gemeinden werden verlieren – egal wie die finanziellen Mittel verteilt werden.

Dazu möchte ich nur zwei Punkte kurz anreißen:

Kritisch sehen wir vor allem das Bestreben der Landesregierung, den kleineren Gemeinden unter 500 Einwohnern künftig weniger Geld zu geben, denn es gibt keinen Nachweis dafür, dass kleine Gemeinden per se unwirtschaftlich sind.

Hierin sehen nicht nur wir eine Gemeindegebietsreform durch die kalte Küche – in dem man den kleineren Gemeinden einfach Geld wegnimmt.

Offenbar sollen so Fusionen erzwungen werden.

Ein solches Vorgehen halten wir im Übrigen, wie auch der Städte- und Gemeindetag, für verfassungsrechtlich bedenklich.

Mit dem vorliegenden FAG sollen die Zentren im Land gestärkt werden – dagegen ist nichts einzuwenden, dies ist längst überfällig – aber, meine Damen und Herren, bitte schön nicht zu Lasten der ländlichen bzw. ländlichsten Räume.

Was wir brauchen ist eine gleichberechtigte Entwicklung!

Ich will nur darauf verweisen, dass auch Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern z. B. Kitas, Horte, Grundschulen, Feuerwehrhäuser und andere Einrichtungen zur Daseinsvorsorge wie Sportplätze und Jugendclubs unterhalten, die über die Grenzen der Gemeinde hinaus genutzt werden.

Nicht immer sind die Aufgaben, die Gemeinden übernehmen, von der Anzahl der Einwohner abhängig.

Ebenfalls grundsätzlich zu kritisieren sind die neu festgelegten Verteilungsregelungen für die kommunalen Theater und Orchester.

An erster Stelle unserer Kritik steht dabei die im Vorwegabzug vorgesehene Fördersumme von 35,8 Mio. Euro pro Jahr.

Sie soll weiterhin eingefroren bleiben. Und das seit 1994! Wir brauchen hier endlich eine Dynamisierung, eine Anpassung an reale Entwicklung.

Mit dem § 19 soll offensichtlich im Voraus festgeklopft werden, wofür den Einsparten- und Bespieltheatern laut Diskussions- und Eckpunktepapier der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater bis Ende des Jahres noch Zeit verbleibt, nämlich Kooperationsverträge mit einem Mehrspartentheater abzuschließen.

Dass auch hier die Wirklichkeit vielfältiger und bunter ist als es die Regierung in Konzepten zu bändigen versucht, zeigt die Entscheidung des Anklamer und des Schweriner Theaters, ihre Kooperation vertraglich zu regeln.

Dennoch helfen kleine Listen und gute Ideen der Betroffenen nicht über den zu engen finanziellen Rahmen für die Theater und Orchester hinweg, den die Regierung gebastelt hat.

Meine Damen und Herren,

es ließe sich im Detail zu den einzelnen Regelungen noch weiteres kritisch anmerken. Ich will darauf in der Einbringung verzichten. Meine Fraktion wird die Gelegenheit zur Kritik und zu konstruktiven Änderungsvorschlägen in den Ausschüssen wahrnehmen – davon können Sie ganz sicher ausgehen.