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18. Dezember 2009 Rede, Irene Müller

UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren Abgeordnete, 

als ich diesen Antrag las, dachte ich zunächst, die Zeit wurde zurückgedreht. Ich hatte ein Déjà-vécu-Erlebnis. Ich will das kurz erklären:  

Wie Sie wissen, wurde die Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist bereits von 53 Vertragsstaaten ratifiziert.

Die Bundesrepublik Deutschland trat der Konvention am 30. März 2007 bei und hat sie am 24. Februar 2009 ratifiziert.  

Wir hier im Parlament haben uns genau vor einem Jahr, am 19. Dezember 2008, mit der Umsetzung dieser Konvention in unserem Land beschäftigt. Die Fraktion der FDP forderte damals ein „Entwicklungskonzept für eine Politik für Menschen mit Behinderungen“. Meine Fraktion brachte hierzu einen umfangreichen Änderungsantrag ein.

Wie Sie wissen, wurden beide Anträge damals einstimmig an den Sozialausschuss verwiesen.  

Der Sozialausschuss befasste sich mit diesem Thema auf seiner 54. Sitzung am 8. Juli dieses Jahres. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinen Plan für die Umsetzung der UN-Konvention auf Bundesebene. Den gibt es, nebenbei, auch heute noch nicht. Da die Länder in diesen Plan eingebunden werden, verständigten sich die Mitglieder des Sozialausschusses darauf, die Beratung des Antrages der FDP und des Änderungsantrages der Linksfraktion auf den Juli 2010 zu vertagen. Meine Forderung nach einem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgese<wbr></wbr>tzes in Mecklenburg-Vorpommern wurde von den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und damit mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt.  

Soweit zur Geschichte, vor deren Hintergrund ich mich frage, warum die Fraktion der FDP den vorliegenden Antrag unter Drucksachen-Nummer 3012 in den Landtag eingebracht hat?  
 
Er ist weniger stringent – damals wurde ein Entwicklungskonzept von der Landesregierung gefordert, jetzt soll der Landtag einen breit geführten Diskussionsprozess – ja was: soll er diesen anstoßen oder soll er diesen selbst führen? Auf jeden Fall soll das Ziel der UN-Konvention gefördert werden.

Nach dem jetzigen Antrag soll die Landesregierung die Auswirkungen der UN- Maßnahmen auf das Landesrecht prüfen und soll dem Landtag die Ergebnisse dieser Prüfung bis zum Ende des Jahres 2010 bekanntgeben. Würden wir dem folgen, wäre das ein halbes Jahr nach dem Termin des Sozialausschusses zur Beratung des Vorgänger-Antrags aus dem Jahre 2009.  

Ich gestehe, ich habe Schwierigkeiten, das Anliegen der einbringenden Fraktion zu erkennen, insbesondere, wenn ich beide Anträge, den damaligen und den heutigen, vergleiche. Aber vielleicht geht das nicht nur mir so.  

Um Menschen mit Behinderungen eine volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die vielfältigen Barrieren und Diskriminierungen für behinderte Menschen zu beseitigen, ist zunächst die Bundesregierung gefordert. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP ist zu diesem Thema leider wenig zu finden. Außer dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention sind keine konkreten Maßnahmen geplant.  

Wieso hat es eigentlich so lange gedauert, bis der oder die Behindertenbeauftragte benannt wurde? War der Behindertenbeauftragte nicht so wichtig oder war man sich nicht einig, welcher Versorgungsfall bedacht werden muss? 

Von der Landesregierung erwartet meine Fraktion, dass sie sich für die schnelle Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzt und diesen dann mit spezifischen Maßnamen für unser Land untersetzt.

Jegliche Form der Diskriminierung von behinderten Menschen sollte eigentlich bereits nach der Ratifizierung des Abkommens in unserem Lande verboten sein.   

Wie gesagt, wir, die Abgeordneten der Linksfraktion, fordern eine schnelle Umsetzung der UN-<wbr></wbr>Behindertenrechtskonvention.

Den vorliegenden Antrag der FDP lehnen wir jedoch aus inhaltlichen Schwächen ab.