Zurück zur Startseite
18. Dezember 2009 Rede, Regine Lück

Stärkung der privaten Arbeitsvermittlung

Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

als mir der Antrag auf den Tisch flatterte, habe ich gedacht:

Typisch FDP – privat geht vor Katastrophe, klar ist für die FDP, dass auch in der Arbeitsvermittlung die Privaten alles besser können. 

Und trotzdem war ich neugierig, welche Schwierigkeiten und Probleme denn in den letzten Jahren vor den privaten Arbeitsvermittlern aufgetaucht sind.

Und ich war gespannt darauf zu erfahren, an welcher Stelle sie den dringenden Handlungsbedarf sehen. 

Um es gleich vorweg zu sagen:

wir werden Ihren Antrag ablehnen. Wir betrachten es als vordringliche Aufgabe der öffentlichen Hand, alles zu tun, damit von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen wieder in Arbeit kommen. Private Vermittlung kann höchstens ein zusätzliches Instrument sein, dieses Ziel zu erreichen. Und dafür sind die Rahmenbedingungen  mehr als ausreichend. 

Bereits mit dem „Job-AQTIV-Gesetz“ noch vor den Hartz-Gesetzen wurde die „Beauftragung Dritter mit der Vermittlung“ eingeführt. Zu Anfang oblag es noch weitgehend der Bundesagentur für Arbeit zu entscheiden, ob Private mit herangezogen wurden.  Die BA entschied, welche Personen mit welchem Ziel durch private Vermittler zusätzlich betreut werden sollten.  

Mit der Einführung der Vermittlungsgutscheine und der Aufhebung der Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler im Frühjahr 2002 wurde der Prozess weitgehend standardisiert und die Interpretationsmöglichkeiten eingeschränkt. 
 

Private und öffentliche Arbeitsvermittler sollten in einen Wettbewerb um die besten Ergebnisse eintreten. Heute ist die Situation so, dass wer sich in die Obhut privater Vermittler begibt, aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen wird.  

Das ist zwar ein weiterer der vielen Tricks, um die Statistik zu manipulieren,  den privaten Arbeitsvermittlern ist das aber nicht anzulasten. 

Entscheidend ist, ob dieses Instrument tatsächlich eine Erfolgsgeschichte ist, wie der Antrag vorgibt.

Und das unterschreiben wir nicht vorbehaltlos. 

Evaluierungsberichte des IAB belegen, dass von ca. 100 ausgegebenen Vermittlungsgutscheinen 5 bis 6 Vermittlungen nur aufgrund des Einsatzes von Dritten zu Stande gekommen sind. Und die Berichte belegen, dass Jüngere eher als Ältere, Männer eher als Frauen, Qualifizierte eher als Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung durch Private vermittelt werden. Sind das nicht ohnehin diejenigen, die die besten Chancen haben, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen? 

Erfahrungsberichte von Betroffenen sind sehr differenziert. Die Einschätzungen reichen von sehr positiv, gute Betreuung bis dahin, dass die einzigen Arbeitsplätze, die private Vermittler schaffen, ihre eigenen sind.  

ALG-II-Bezieher, insbesondere im Osten Deutschlands, haben messbar weder größere noch kleinere Chancen, einen sozialversicherungspflichtigen Job aufgrund der privaten Vermittlung zu erhalten. 

Summa summarum:

Ich freue mich für jeden Erwerbslosen, der einen sozialversicherungspflichtigen Job erhält, von dem er oder sie dann auch sich selbst und die Familien ernähren kann. Ob er den vom Arbeitsamt oder Privaten bekommt, ist mir dabei gleichgültig.  

Evaluierungen zeigen, dass die Privaten nicht signifikant besser sind.