Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
in der Einbringung des vorliegenden Antrages hat mein Kollege Prof. Dr. Fritz Tack auf die unterschiedlichen Facetten hingewiesen, die das Werk Fritz Reuters auszeichnen: Humor, Volkswitz, Satire, Auflehnung, Sozialkritik. Reuters großes Thema war die Klassenauseinandersetzung des 19. Jahrhunderts zwischen Adel, Bürgertum und Bauernschaft. Er verstand sich als Anwalt des Volks und verpackte die sozialen Ungerechtigkeiten seiner Zeit in einem unschlagbaren Humor, der nachdenklich stimmen oder betroffen machen kann.
1847 bis 1850 arbeitete Reuter an einem Fragment gebliebenen Manuskript eines Romans, heute unter dem Titel „Herr von Hakensterz und seine Tagelöhner“ bekannt. Darin kritisiert er die gesellschaftlichen Widersprüche des feudalständischen Mecklenburg schonungslos und vertrat dabei die Interessen der unterdrückten Bevölkerung.
Auch „Läuschen und Riemels“, Ende November 1853 erschienen, tragen außer Unterhaltung und Belustigung auch gesellschaftskritische Züge, Ausdruck zugleich für seine Verbundenheit mit den Menschen.
Mitte 1866 stellt er in „Dörchläuchting“ Dörchläuchting Adolf Friedrich IV., Herzog von Mecklenburg Strelitz, in seiner Lächerlichkeit dar. Der befand sich mit seiner Verschwendungssucht im Widerspruch zu den Möglichkeiten seiner Kleinherrschaft. Die UntertanInnen zeigten sich couragiert und selbstbewusst in ihrem teils offenen, teils versteckten Opponieren gegen den Fürsten. Mutter Schulten, der in Neubrandenburg ein Denkmal gewidmet ist, gehört zu ihnen.
Im Gegensatz zu solchen Adligen bewies Reuter sein soziales Engagement z. B. dadurch, dass er 1867 250 Taler eines Preisgeldes für die „Stromtid“ an seine Vaterstadt Stavenhagen überwies als Unterstützung für die Einrichtung eines Krankenhauses.
Ausdruck seines Zorns gegen Missbrauch von Recht und Macht ist vor allem „Kein Hüsung“, erschienen Mitte 1857:
Mitte des 19. Jahrhunderts in einem mecklenburgischen Dorf. Johann und Mariken stehen im Dienst des Barons, und nach den mittelalterlichen Landesgesetzen brauchen sie, um heiraten zu können, seine Einwilligung und sein Hüsung, d. h. das Wohnrecht auf seinem Land. Johann bittet ihn darum, doch der Baron verweigert es, weil die hübsche Mariken ihn einst abgewiesen hat. Mariken versucht es nun bei der Baronin. Als diese jedoch merkt, dass das Mädchen schwanger ist, jagt sie es empört davon. Im Streit tötet Johann den Baron und muss fliehen. Mariken bringt ihr Kind zur Welt und stirbt darauf.
Nach zehn Jahren kommt Johann zurück, seinen Sohn zu holen. Er ist in der Welt herumgekommen, hat die 48er Revolution miterlebt und hofft, dass der Sohn es einmal besser haben wird.
„Kein Hüsung“ ist das bedeutendste sozialkritische Werk Reuters. Konsequent parteilich steht er auf der Seite der TagelöhnerInnen.
Hier wie in anderen Werken zeigt sich seine unmittelbare Aktualität, wirft er Fragestellungen auf, die uns heute beschäftigen. So hat er schon damals in seinen Werken von der (Zitat) „Raffgier als Wurzel des Übels unter Menschen“ (Zitatende) gesprochen. Die aktuelle tief greifende Krise lässt grüßen.
Nehmen wir das Wort „Hüsung“. So heißt auch eine Straße in der von Prof. Tack bereits erwähnten Hufeisensiedlung in einem Berliner Stadtteil. Denn wer hier wohnt, der hat eine Bleibe-Hüsung eben. Und wer nicht? Der hat kein Hüsung oder – hochdeutsch ausgesprochen – ist obdachlos.
Obdachlosigkeit ist ein Grundübel in Deutschland, einem der drei reichsten Staaten der Erde.
Laut Bundessozialhilfegesetz sind Obdachlose (Zitat)„Personen, die ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage umherziehen, allein stehende Personen ohne Wohnung und regelmäßige, sozialversicherungspflichtige Arbeit, ohne abgesicherte Existenzverhältnisse und häufig ohne existenziell tragende Beziehungen zu Familien oder anderen Lebensgemeinschaften“, kurzum: „Personen, deren besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen.“ (Zitatende)
Außer an dieser genauen rechtlichen Bestimmung scheint der Staat kein besonderes Interesse an den Obdachlosen selbst zu haben. Der Bund führt keine Statistik dazu, ebenso – wie die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Irene Müller im August 2008 belegt – das Land. Ehrenamtliche in der Bundes-AG Wohnungslosenhilfe e. V. engagieren sich, nehmen Schätzungen auf seriöser Basis vor und veröffentlichen jährliche Berichte.
Im Bericht zum Jahr 2008 berichten sie von 330.000 Wohnungsnotfällen, davon 227.000 Wohnungslosen und 103.000 von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, letztere betreffen 35.000 Haushalte.
Die Betroffenen unterteilen sich in 64 % Männer, 25 % Frauen und
11 % Kinder. Bundesweit spricht man von 170.000 Kindern in Behelfs- und Notunterkünften. Das ist – und hier wäre ich mich wohl mit Fritz Reuter einig – beschämend.
Es ist empörend, dass die Rechte der Kinder in Deutschland – und Mecklenburg-Vorpommern gehört bekanntlich dazu – nicht bedingungslos anerkannt werden, obgleich die Bundesrepublik die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat. Diese Kinder wie alle Obdachlosen haben dazu fehlende Rechtssicherheit. Statt diese Probleme ernsthaft anzugehen, existiert Finanzierungsgerangel zwischen den unterschiedlichen KostenträgerInnen der Hilfe für Wohnungsmangel.
Einer der wichtigsten Gründe für das Abrutschen in die Nichtsesshaftigkeit ist die Tatsache, dass immer mehr Menschen – nicht zuletzt wegen Hartz IV – von Armut bedroht sind oder bereits in Armut leben. Für diejenigen, die darin stecken, ist es äußerst schwer, wieder auf die Füße zu kommen. Armut führt oft genug zum Verlust der eigenen Wohnung; ohne feste Adresse keine Chance auf eine Arbeitsstelle – ein Teufelskreislauf.
Auch wenn ein großer Teil der Betroffenen aus dem Umfeld sozial schwacher Familien stammt, so zeigt sich doch, dass Obdachlosigkeit jeden treffen kann. Schaut man sich in Suppenküchen oder Obdachlosenunterkünften um und sucht das Gespräch mit Betroffenen, stellt sich schnell heraus, dass Personen aus jeder Gesellschaftsschicht in diese Situation geraten können. Hilfen in Kommunen, wie Notunterkünfte, Übergangsheime, Suppenküchen und andere Anlaufstellen, können den Menschen Linderung verschaffen, keine Lösungen bringen.
Vor allem die Politik ist gefordert und aufgerufen, aktiv zu werden. Die Initiative kann nur von denen ausgehen, die das soziale Netz in Deutschland einst geknüpft haben, aber seit Jahren immer größere Löcher hineinreißen. Selbstkritik ist angesagt – nicht nur im Reden, sondern im Handeln.
Deshalb sollten wir uns von Frankreich inspirieren lassen. Wir als Land sollten angesichts von vielen, vielen kein Hüsungs die Initiative ergreifen und vom Bund fordern, das Recht auf Wohnung im Grundgesetz zu verankern.
Das Europäische Parlament fordert mit einem Beschluss vom April 2008, die Wohnungslosigkeit bis 2015 zu beseitigen.
Wenn wir hier alle, meine Damen und Herren, in diesem Sinn aktiv würden, wäre das ein rühmlicher Schritt im Jahr 2010, ein würdiger politischer Beitrag für ein Fritz-Reuter-Jahr.