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18. Dezember 2009 Rede, Regine Lück

Beschäftigungsbrücke für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Förderung der Altersteilzeit erhalten – Einbringung -

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Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

am 31.12.2009 läuft die durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit aus.  

Damit geht ein sinnvolles Instrument zu Ende, das älteren Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet hat, gleitend vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu gelangen. Für viele, die davon Gebrauch gemacht haben, war außerdem wichtig, dass sie diesen Übergang möglichst gesund vollziehen konnten.  Wir alle wissen, dass in vielen Branchen die Belastungen am Arbeitsplatz heute so groß sind, dass die Beschäftigten aufgrund gesundheitlicher Probleme das reguläre Rentenalter nicht erreichen können.  

Erst recht nicht, da ja das Renteneintrittsalter erhöht wurde – in Mecklenburg-Vorpommern gerade im Beamtenrechtsneuordnungsgesetz auch für Polizisten und Feuerwehrleute.

Das wurde zu Recht von wütenden Protesten der Betroffenen begleitet. 

Die Linke meint, dass ältere Beschäftigte nach einem langen Arbeitleben das Recht haben müssen, gesund und mobil ihren Lebensabend zu genießen. Zumal sie auch nur dann ihren reichen Erfahrungsschatz im Ehrenamt nutzen können    und so auf andere Weise als im Berufsleben im Interesse der Gesellschaft wirken. Gerade das erwartet ja auch die Politik von den Älteren. 

Rund 90 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Altersteilzeit haben sich  für das „Blockmodell“ entschieden. Sie haben also nicht ihre wöchentliche Arbeitszeit gleichmäßig reduziert, sondern arbeiten vielmehr in der ersten Hälfte der Altersteilzeit wie bisher Vollzeit.

In der zweiten Hälfte, der „Freistellungsphase“, bleiben sie dann ganz zu Hause.   
 

Diese Reglung ist den Beschäftigten so wichtig, dass sie dafür auch Lohnabschläge in Kauf nehmen.

Der Staat hat bisher die Altersteilzeit in zweierlei Hinsicht gefördert:

  • Erstens: Der Betrag, mit dem das Teilzeitgehalt aufgestockt wird, ist von Steuern und Sozialabgaben befreit.
  • Zweitens: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Mindestaufstockung des Gehalts um 20 Prozent unter einer Bedingung: Der Arbeitgeber muss den freiwerdenden (Teilzeit-) Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen oder einem zuvor Ausgebildeten besetzen.

Zurzeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für 105 000 der rund 420 000 ArbeitnehmerInnen in Altersteilzeit die Aufstockung des Gehalts.

Für neue Verträge ab Januar 2010 bekommt der Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr für das Gehalt des Arbeitnehmers in Altersteilzeit von der Arbeitsagentur.

Altersteilzeit wird überhaupt nur noch Anwendung finden, wenn die Tarifpartner entsprechende Klauseln vereinbaren. Denn einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht.

Zurzeit verhandeln verschiedene Tarifpartner über eine Lösung. Aber die Chancen stehen nicht gut.

Die Beträge, mit denen der Arbeitgeber das Gehalt aufstockt, sind zwar weiterhin von Steuern und Sozialabgaben befreit, aber die Attraktivität für die Beschäftigten sinkt ohne die Zusatzförderung durch die Bundesagentur.

Die Abschläge sind dann einfach zu hoch.

Meine Damen und Herren, 
unser Antrag will, Altersteilzeit als Beschäftigungsbrücke für Junge erhalten. Diesen Aspekt halten wir für besonders wichtig.

Zurzeit haben wir etwa 500.000 Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unterbeschäftigt sind. Sie sind zwar nicht alle in der Arbeitslosenstatistik aufgeführt, weil sie z. T. in irgendwelchen sinnvollen aber auch  sinnlosen Maßnahmen der BA oder ARGEN geparkt sind.

Aber sie haben keine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Gerade angesichts der Krise und der zu erwartenden weitergehenden Talfahrt auf dem Arbeitsmarkt, ist die geförderte Altersteilzeit nicht überflüssig.

Nicht nur im  Interesse von gesunden und aktiven älteren Menschen sondern auch und gerade als Chance für Jugendliche,  ins Berufsleben einsteigen zu können.   
 

Und diese Chance brauchen nicht nur arbeitlose Jugendliche. 

Auch Auszubildende wollen übernommen werden, Absolventen von Universitäten und Hochschulen brauchen gute Arbeit.

In Mecklenburg-Vorpommern wird – wie übrigens in ganz Deutschland -  der Fachkräftemangel als Bedrohung an die Wand gemalt.

Im Moment haben wir aber noch sehr viele junge Menschen, die draußen bleiben und die auf durch die Altersteilzeit frei werdende Stellen hoffen, und das nicht nur im öffentlichen Dienst.

Die Linke meint also, dass wir für eine Übergangsfrist von zwei bis drei Jahren die geförderte Altersteilzeit brauchen, für die Jungen und die Älteren.

Stimmen Sie unserem Antrag zu!