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11. September 2009 Rede, Birgit Schwebs

Birgit Schwebs

Erste Lesung zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung "Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011", "Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes M-V für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 und die Festlegung der Verbundquoten des Kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2010 und 2011" und "Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung

Mittelfristige Finanzplanung 2009 bis 2013 des Landes M-V einschließlich Investitionsplanung"

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

mir scheint, die Landesregierung setzte bei der Erarbeitung des Doppelhaushaltes ganz auf das Prinzip Hoffnung. Sie hofft, dass die Auswirkungen der Krise auf unser Land, auf die Wirtschaft, auf die Kommunen, die Einwohnerinnen und Einwohner schon nicht so schlimm sein werden; sie hofft dass die Steuereinnahmen ab 2012 wieder steigen werden; sie hofft, dass die Kommunen die geplanten Mindereinnahmen und vorhersehbaren Mehrausgaben schon irgendwie schultern werden; sie hofft mit zurückhaltendem Agieren und dem Beharren auf den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages den Anforderungen der kommenden zwei Jahre gerecht zu werden und sie hofft scheinbar auch, dass sich die Opposition dieser Sachzwanglogik nicht entziehen können wird.

Nun, die Debatte hat es bis hierher schon gezeigt: dem ist nicht so!

Ob wir mit diesem Haushaltsentwurf, meine Damen und Herren, mit einem blauen Auge – also ohne weitere drastische Kürzungen im Haushalt - davon kommen werden, wird sich bei der nächsten Steuerschätzung zeigen.

Dann werden wir sehen, wie belastbar die vorgelegten Zahlen dieses Haushaltsentwurfes sind.

Sicher ist aber: die Ausgaben des Landes und der Kommunen werden steigen. Steigen im Gefolge der Krise, steigen auf Grund der demographischen Entwicklung, steigen weil viele Beschäftigte bei uns im Land zu Niedrigstlöhnen arbeiten und aufstockende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten müssen, steigen weil sich Bund und Land aus ihrer Pflicht zur Finanzierung der Daseinsvorsorge immer weiter zurückziehen.

Die Werftenkrise wird möglicherweise noch eine riesige haushaltspolitische Herausforderung – aber selbst dieser offensichtlichen Herausforderung begegnet die Landesregierung nur mit einem „weiter so“, sie hat kein strategisches Konzept für den Erhalt der Werften geschweige denn den Willen, die Werftenkrise zu nutzen und die Standorte zukunftsfähig, sprich sozial- ökologisch umzubauen.

Ja, meine Damen und Herren, vorsorglich wurden im Landeshaushalt ein Puffer angelegt - für schlechte Zeiten.

Allerdings konnten viele Kommunen für schlechte Zeiten keine Vorsorge treffen. Nicht, weil sie es versäumt hätten oder nicht wollten, sondern in der Regel deshalb, weil sie ihre Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge ernst genommen und wenige Möglichkeiten haben, ihre Einnahmesituation zu verbessern.

Wir befürchten, dass viele kommunale Haushalte mit den hier festgeschriebenen sinkenden Einnahmen in große Turbulenzen geraten werden. Weniger Einnahmen für die öffentliche Hand, sind aber nur die eine Seite der Medaille. Wir müssen auch mit deutlich höheren Sozialausgaben rechnen, insbesondere beim Wohngeld und bei den Kosten der Unterkunft. Und hiervon sind wieder die Kommunen am stärksten betroffen. Vor allem dann, wenn sich die Bundesregierung weiterhin weigert, die notwendige Unterstützung zu leisten.

Die Kommunen brauchen deshalb in den nächsten Jahren unbedingt eine stabile Finanzausstattung – das hat auch die gestrige Anhörung zum FAG deutlich gemacht. Deshalb halten wir es für notwendig,  die Finanzausgleichsleistungen für die Jahre 2010 und 2011 auf dem Niveau von 2009 zu sichern.

Meine Damen und Herren,
Investitionen in „Grips statt in Gips“, wie es jüngst der DIW-Präsident, Klaus Zimmermann, formuliert hatte, müssen Priorität haben. Wie richtig!!! Aber es bringt nichts, wenn man diese Losung immer vor sich herträgt. Es kommt darauf an, diesem Anspruch auch tatsächlich gerecht zu werden. Aber hierzulande bleibt es wieder mal nur bei der gewohnten Ankündigungspolitik.

Sie wollen ein Beispiel?
Ich sage nur: Kinderland Mecklenburg-Vorpommern! Dazu hieß es in der Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 21.04.09 : “Mit der geplanten Novellierung des KiföG, das Mitte 2010 in Kraft treten soll, werden wir als Land zum einen die erhöhte Inanspruchnahme von Kita-Plätzen finanziell ausgleichen, um Kommunen und Eltern sofort und unmittelbar zu entlasten.
Zum zweiten wollen wir an den qualitativen Standards arbeiten, die bei der frühkindlichen Förderung benachteiligter Kinder angewandt werden sollen.“ Geblieben ist von dieser Ankündigung gerade mal ein Ausgleich dessen durch die Landesregierung, was schon in den letzten Jahren an zusätzlichen Belastungen hinzugekommen ist.

Wir gehen davon aus, dass die Haushaltsansätze für 2010 und 2011 nicht ausreichen werden, um die steigenden Kosten pro Platz für die Kindertagesbetreuung annähernd auszugleichen. Das zeigt die reale Kostenentwicklung sowohl in den letzten Jahren, aber auch in diesem Jahr. Zurückzuführen sind diese Steigerungen insbesondere auf die höhere Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen. Das ist zwar erfreulich, aber Eltern und Gemeinden werden auf den gestiegenen Kosten sitzen bleiben. Da die Gemeinden in den kommenden Jahren mit weniger Einnahmen rechnen müssen, ist bei vielen die Schmerzgrenze erreicht.

Zu erklären, wie unter diesen Umständen höhere Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung mit dem Anspruch ein kinder- und familienfreundliches Land zu sein in Übereinstimmung zu bringen ist – das bleibt Ihnen überlassen.

Wir meinen, das Dilemma lässt sich nur lösen, wenn das Land  seinen Anteil entsprechend aufstockt.

Ein zweites Beispiel:
Landesregierung und Koalition, meine Damen und Herren,  haben in den letzten Wochen mehrfach betont, dass für die schulische Bildung zukünftig mehr Geld ausgegeben werden wird. Im Einzelplan des Bildungsministeriums Kapitel 0750 finden wir  folgerichtig auch eine neue Maßnahmegruppe 74 mit der Bezeichnung: „ Qualitätsverbessernde Maßnahmen im Schulbereich“. Soweit so gut.

Für das Haushaltsjahr 2010 sind an dieser Stelle 4,2 Mio. € eingestellt und für das Haushaltsjahr 2011 nochmals 10 Mio. €. Also zusammen 14,2 Mio. €. Zieht man die bereits erfolgten Kürzungen im Bereich der Vorschule ab, sind es nur noch 12,2 Mio. €.

Aber, meine Damen und Herren, schauen wir doch einmal genauer hin, wofür das Geld ausgegeben soll: Zum Einen für das so genannten Junglehrerprogramm (mit 10 Mio.€ pro Jahr ) und zum Zweiten  für zusätzliche Ausstattungen infolge gestiegener Schülerzahlen und zur nachhaltigen Sicherung der Qualitätsstandards (mit 5 Mio. € pro Jahr). Aber wirklich fließen soll das zusätzliche Geld erst mit Beginn des Schuljahres 2010/11, also in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres.

Und die zusätzlichen 5 Mio. für die nachhaltige Sicherung der Qualitätsstandards sind eben nur die Mittel für eine Sicherung der Qualität, ein Erhalt des status quo  sozusagen und eben keine Verbesserung der Qualität, was aber dringend notwendig wäre. Und wofür konkret diese Mittel verwendet werden sollen,
ist auch nicht ersichtlich.

Ähnlich undurchsichtig verhält es sich mit der Finanzierung des Junglehrerprogramms. Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit lassen grüßen – wahrscheinlich aus der Verbannung!

Auch im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes,
meine Damen und Herren, sind wir auf einige interessante Sachverhalte gestoßen und einen möchte ich Ihnen wirklich nicht ersparen:

Wie wir ja schon der Presse entnehmen konnten, soll im Bildungsministerium eine neue Stelle eines B2-dotierten Landesschulrates eingeführt werden.

Begründet wird das unter anderem damit:

- Dass auch die oberste Schulbehörde eine höhere Verantwortung für Schulentwicklung und Qualitätssicherung trägt und

- dies einen erheblichen Mehraufwand an Steuerung und Koordinierung  bedeutet.

Die Arbeitsaufgaben für die neue Stelle – sehr spannend:

a) Die Gewährleistung der schwierigen Aufgabe der Qualitätsentwicklung und -sicherung an der selbstständigen Schule soll gesichert werden und

b) es soll dafür Sorge getragen werden, dass die Arbeit der Schulämter dem Zweck des Gesetzes entsprechend durchgeführt wird.

AHA!!!…..Wir halten diese Stelle schlicht für einen Witz.

Denn selbstständige Schule bedeutet doch wohl die Verlagerung von Aufgaben aus dem Ministerium und den Staatlichen Schulämtern an die Schulen.
Die Konsequenz daraus wäre dann nach meinem Verständnis eine Stellenreduzierung in den oberen Schulbehörden.

Hier passiert aber offensichtlich genau Gegensätzliches. Es wird eine neue Kontrollinstanz eingeführt oder soll hier ein neuer „Versorgungsposten“ eingerichtet werden?

Ob so oder so: diese Stelle ist völlig überflüssig.
Das Geld  gehört an die Schulen und nicht ins Ministerium!

Verlassen wir jetzt den Bereich der Ankündigungen,
meine Damen und Herren, und kommen zu den wirklichen Herausforderungen des Lebens.

Den Auswirkungen des demografischen Wandels,
die auch vor unserem Land nicht Halt machen und
ein praktisches Umsteuern in den unterschiedlichsten Politikfeldern geradezu herausfordert :

Was also plant die Landesregierung in diesem Doppelhaushalt, um dem aktiv zu begegnen?

Nachdem Regierung und Koalition bereits das Landesblindengeld gekürzt haben (und die daraus folgenden finanziellen Belastungen klammheimlich an die Kommunen weitergereicht haben), werden jetzt mit dem Haushaltsentwurf die Zuschüsse für Einrichtungen der Altenhilfe und für Menschen mit Behinderungen um 310 TEUR abgesenkt.

Eine weitere Herausforderung, der sich die Koalitionsfraktionen angenommen haben meine Damen und Herren, ist die Sportförderung. Auf der hat sich ja gestern auch Herr Glawe getummelt hat – zumindest pressemäßig. Denn hier wird gekürzt. Die erst im Jahr 2009 eingestellten Zuschüsse an Sportvereine für die Förderung des Kinder- und Jugendsports in Höhe von 250 T€ werden nicht fortgeführt. Die 500 T€ für den Sportstättenbau werden im Breitensport um 250 T€ gekürzt. Das führt dazu, dass trotz steigender Mitgliederzahlen im Landessportbund um ca. 20.000 im letzten Jahr nun 500 T€ weniger zur Verfügung stehen.

„ Die Frage ist nicht nur, ob man spart, sondern man muss auch Zukunft gestalten“ so wird Herr Glawe gestern in Bezug auf die Sportförderung im Nordkurier zitiert.

Wohl wahr, Herr Glawe – genau deshalb hatten wir in den letzten Haushaltsberatungen beantragt, die Fördersumme im Sportfördergesetz zu erhöhen, um dem Sport finanzielle Planungssicherheit zu gewähren.

Allerdings hatten das die Koalitionsfraktionen abgelehnt!

Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich auch noch etwas Generelles zur angekündigten Personalentwicklung sagen. Mein Kollege Helmut Holter hat bereits deutlich gemacht, dass wir zusätzliche pauschale Stellenstreichungen ablehnen. Schon erst recht, wenn dem keine Aufgabenkritik vorangeht.

Jede weitere Stellenkürzung im Bereich der Polizei halten wir für beispielsweise unverantwortlich.

Unangemessen und kontraproduktiv sind Personalkürzungen in den Nationalparken, denn bereits jetzt arbeiten die Mitarbeiter am Limit, um zu beweisen, dass Mecklenburg-Vorpommern zu Recht ein echtes Tourismusland ist. 

Problematisch sind auch die Stellenkürzungen im mittleren Dienst im Justizvollzug – so reicht nicht mal die Verstärkung durch Personalabordnungen bei den Sozialgerichten aus, um die Aufgabenfülle zu erledigen.

Denn die Situation ist so, dass die Richter 3000 Fälle pro Jahr abarbeiten. Während sie dies tun, kommen jährlich 3500 neue Fälle hinzu - nicht zu vergessen die Altfälle. Und wo bleibt das Vertrauen in das Handeln von Polizei und Justiz wenn an den Gerichten zwar Urteile gesprochen werden, aber nicht zeitnah schriftlich ausgefertigt werden können, weil kein Personal da ist?

Und selbst bei der Neuen Verbraucherzentrale wird gespart -   eine halbe Stelle steht derzeit für die Beratung bei Finanzfragen für das ganze Land zur Verfügung, trotz gestiegener Verunsicherungen der Verbraucherinnen und Verbraucher, wo sie ihr Geld sicher anlegen, damit sie privat für ihre Rente vorsorgen können.    Das zu finanzierende Personal für Beratungen von derzeit gerade mal 10,2 Stellen soll auf 8,5 Stellen abgesenkt werden.

Und dies angesichts der deutlich gestiegenen Anforderungen an die Verbraucherberatung und an den Verbraucherschutz. Ich denke nur an Fragen des Klimaschutzes und der Energieeffizienz.

Damit meine Damen und Herren,
komme ich zu einem weiteren Tiefpunkt des Haushaltsentwurfes:  Stichwort Klimaschutz und Energieeffizienz. Wegen der zigfachen Überzeichnung des Programms „Investitionspakt energetische Sanierung sozialer Infrastruktur“ hat der Bund seine Mittel um 100 Millionen Euro aufgestockt.

Auch Mecklenburg-Vorpommern bekommt mehr, allerdings scheint der Landesregierung der Klimaschutz, die daraus resultierenden Belastungen für private und öffentliche Haushalte  nicht so wichtig zu sein.

Denn in den Haushaltsansätzen sind nur gerade mal die Hälfte der Mittel von 2008, etwas mehr als 1 Million Euro, eingestellt worden.

Nach der Verwaltungsvereinbarung wäre durchaus ein anderer Finanzierungsschlüssel möglich und aus unserer Sicht dringend notwendig.