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25. Juni 2010 Rede, Regine Lück

Sozialversicherungspflichtige öffentlich geförderte Beschäftigung – eine Alternative zu Langzeiterwerbslosigkeit und Ein-Euro-Jobs

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,


Die Linke will:

Den Ausbau und nicht den Abbau von Daseinsvorsorge,

den Ausbau und nicht den Abbau von sozialen und anderen Dienstleistungen, die Erledigung von für die Gesellschaft wichtigen Aufgaben und die Anerkennung dieser Leistungen durch gute Arbeitsbedingungen und einen guten Lohn.


Das ist für uns soziale Gerechtigkeit.


Aus vielen Bereichen hat sich der Staat zurückgezogen und hat somit dafür gesorgt, dass Kultur, Bildung, Natur- und Umweltschutz, medizinische und soziale Betreuung, Kinder und Jugendarbeit und Sport immer mehr unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.


Und auch durch das neue Sparpaket der Bundesregierung werden wieder einmal die ArbeitnehmerInnen, die Familien, die RentnerInnen und die Hartz-IV-EmpfängerInnen zur Kasse gebeten.

Das ist ein Skandal, finden wir!

Statt die Verursacher der Krise zu belangen, heißt die Frage: Alles was sich nicht rechnet muss weg!


Die Haltung, dass Beschäftigte – damit es sich niedrig rechnet – prekäre Bedingungen und Niedriglöhne in Kauf nehmen müssen, ist nicht hinnehmbar.


Vereine und Verbände haben versucht, den Rückzug des Staates auszugleichen, weil der Bedarf an dieser gesellschaftlich wichtigen Tätigkeit groß ist und immer weiter wächst. Entscheidet ist, dass die Erfüllung der Aufgaben ausfinanziert ist.


Deshalb ist die Erfüllung unserer Forderung, einen stabilen ausfinanzierten öffentlich geförderten Beschäftigungssektor als Teil des Arbeitsmarktes zu schaffen, ein Gebot der Stunde.


Ich bin überzeugt davon, dass „Bürgerarbeit“ ein Baustein sein könnte.

Sie ist es bislang nicht, weil sie wieder nur ein Projekt ist, das die Beteiligten als Hilfebedürftige betrachtet, die irgendwie beschäftigt sein müssen.

Kein Geld ohne Gegenleistung! Das steckt dahinter!


Bürgerarbeit ist nicht mit dem von uns geforderten öffentlich geförderten Beschäftigungssektor vergleichbar, weil sie wieder nur befristet ist und jeder beteiligte Hartz-IV-Betroffene im System von Hartz-IV verbleibt.

Klar ist doch, dass nur die wenigsten Betroffenen während der drei Jahre „Bürgerarbeit“ aus der Bedürftigkeit herauskommen.


Unser Konzept der öffentlich geförderten Beschäftigung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

Die Beschäftigung darf kein Instrument zur Disziplinierung sein, sondern soll Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.


Sie muss voll sozialversicherungspflichtig sein und sich an tariflichen Löhnen orientieren. Die Untergrenze soll ein gesetzlicher Mindestlohn bilden.

Das gezahlte Bruttomonatsentgelt muss für Alleinstehende mindestens den Ausstieg aus dem Hilfebezug im Hartz IV-System ermöglichen.


Zudem soll die öffentlich geförderte Beschäftigung den Kriterien Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit entsprechen.


Die Kompetenz, darüber zu entscheiden, um welche Tätigkeiten es sich dabei handeln soll, existiert vor Ort in den Kommunen und Regionen. Selbstverständlich brauchen die dafür ein ausreichendes Budget zu ihrer eigenen Verfügung.


Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Natürlich sind Langzeitarbeitslose eine entscheidende Zielgruppe, aber gleichberechtigt sehen wir auch andere Zielgruppen und Berufe.

Beispielsweise die Schulsozialarbeiter, die bewusst nicht im Schuldienst stehen, um nicht für Vertretungsunterricht herangezogen werden zu können.

Oder beispielsweise die Jugendsozialarbeiter in den Stadtteil- und Begegnungszentren nicht dem Leiter des Zentrums unterstellt sind, sondern einem Verein.


Ich erinnere an unseren Antrag zu den Trainern im Sport, um Übergewicht von Kindern entgegenzuwirken, heißt: professionelle Trainer gehen in Kitas und Kindergarten und machen altersgerechten und zugerichteten Kindersport.

So ein Projekt gibt es in der Hansestadt Rostock. Wir wollen es flächendeckend.


Das alles wäre Grund genug, unserem Antrag zuzustimmen. Ich hoffe, Sie tun es!