Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Frau Ministerin Schwesig, bereits bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes habe ich
unsere Unterstützung zu diesem Vorhaben zugesichert, aber auch auf die Probleme, die die
Koalition und die Landesregierung mit diesem Gesetz hatten, hingewiesen.
Zunächst war es die Landesregierung, die sich nicht einigen konnte,
dann war es der eigene Staatssekretär, der die Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes in Frage
gestellt hatte und schließlich war es die CDU-Fraktion, die schwere verfassungsrechtliche
Bedenken ins Feld geführt hat.
Nachdem diese vielfältigen Bedenken ausgeräumt scheinen, können wir heute ein Gesetz
verabschieden, mit dem die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in unserem
Land gestärkt werden.
Ich will an dieser Stelle aber der Vollständigkeit halber auch daran erinnern, dass wir ein
Seniorenmitwirkungsgesetz schon eher hätten haben können.
In diesem Fall Frau Ministerin war es nicht DIE LINKE, die hier irgendetwas verhindert hat.
In diesem Fall waren es ihre Koalitionsfraktionen, die aus parteipolitischen Erwägungen so
gehandelt und ein frühzeitigeres Gesetz verhindert hat.
Nun haben wir also einen Gesetzentwurf der Landesregierung und nicht einen der Opposition,
über den wir beraten und beschließen können.
Meine Fraktion hat ihnen dazu Änderungsvorschläge unterbreitet.
Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum Frauen und Männer, die noch nicht das
60. Lebensjahr vollendet haben, aber auch vielleicht nicht mehr im Arbeitsprozess stehen,
warum diese Frauen und Männer nicht mit den Mitwirkungsrechten ausgestattet werden
sollen.
Es gibt auch Seniorenvereinigungen, die das 55. Lebensjahr als Altersgrenze nutzen.
Darüber hinaus ist die LIGA eben keine Seniorenorganisation und auch nicht als solche zu
definieren.
Die Seniorinnen und Senioren sollten über sich selber bestimmen, ganz im Sinne des
Selbsthilfegedankens, den Sie, Frau Ministerin und meine Damen und Herren der
Koalitionsfraktionen, offensichtlich immer noch nicht verinnerlicht haben.
Meine Fraktion ist auch der Auffassung – im Übrigen gilt dies hier wie auch bei den
Schuldnerberatungsstellen, dass die Geschäftsstelle auskömmlich finanziert werden muss. Die
ewigen Kopfstände wegen des zu erbringenden Eigenanteils sind einfach nur hinderlich in der
täglichen Arbeit und darüber hinaus handelt es sich nicht um Millionenbeträge.
Frau Schwesig, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen,
Sie wollen, dass die LIGA ständig an den Beratungen des Landesseniorenbeirates über
Initiativen, Stellungnahmen und öffentliche Erklärungen teilnimmt.
In der Begründung heißt es, Sie wollen dies ermöglichen.
Im Gesetzestext wird aus der Möglichkeit eine Soll-Vorschrift.
Wir halten das für einen Eingriff in die Rechte eines juristisch selbständigen Vereins und
darüber hinaus für eine Entmündigung.
Denken Sie nicht, dass der Landeseniorenbeirat selbst entscheiden sollte, wann und wen er
beratend hinzuziehen und mit wem er sich abstimmen möchte?
Im Übrigen findet im Herbst das 15. Koordinierungstreffen zwischen dem
Landeseniorenbeirat und der LIGA statt.
Ihr Vorhaben ist also nicht nur im Ansatz falsch sondern auch überflüssig.
Meine Damen und Herren,
wir werden heute also ein Gesetz beschließen, mit dem die Rechte von Seniorinnen und
Senioren in unserem Land gestärkt werden.
Sie werden dies aber nur, wenn wir selber nicht an dem Vorhaben, der Richtigkeit und
Notwendigkeit dieses Gesetzes und der Arbeit der Seniorenbeiräte im Land zweifeln.
Damit spreche ich vor allem Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, an.
Herr Glawe, klären Sie die Bürgermeister mit CDU-Mandat bitte darüber auf, dass auch Sie
das Gesetz unterstützen und die Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren etwas
Gutes für jede Gemeinde sind.
Und Sie, Frau Reese und meine Herren von der FDP, sollten ebenfalls das Gesetz und das
Anliegen unterstützen.
Die Seniorenvertreter mit FDP-Mandat schütteln völlig zu Recht entrüstet ihre Häupter und
haben kein Verständnis für Ihre ablehnende Haltung hier im Landtag.
Zum Schluss noch einmal ein Wort an die Ministerin.
Frau Schwesig, bei der Einbringung des Gesetzentwurfes haben Sie im Zusammenhang mit
dem demografischen Wandel auch Ausführungen zur Pflegeproblematik und zum Problem
der medizinischen Versorgung gemacht.
Die Pflegestützpunkte sind ein seit eineinhalb Jahren überfälliger Rechtsanspruch, auf den die
Menschen in unserem Land nicht zugreifen können.
Wir werden am Freitag noch ausführlich darüber debattieren.
Im Rahmen der Anhörung zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz gab es dazu hilfreiche
Hinweise.
Ich hoffe, dass Ihr Haus diese aufmerksam aufgenommen hat und wir alsbald zur Umsetzung
des Rechtsanspruches auf eine wohnortnahe, unabhängige Beratung und Begleitung auch
in unserem Land kommen, denn auch dieses Vorhaben dauert schon viel zu lange und nicht
immer wird alles, was lange währt, auch gut, zumal wir dadurch auch immer von anderen
Aufgaben abgehalten werden und die gibt es wirklich reichlich.
Meine Damen und Herren,
meine Fraktion unterstützt das Anliegen des Gesetzentwurfes, wird sich aber aus oben
genannten Gründen der Stimme enthalten.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.