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8. Juli 2010 Rede, Peter Ritter

Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz)

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
vor vier Jahren haben wir an dieser Stelle erbittert um das rot-rote
Verwaltungsmodernisierungsgesetz gestritten.
Die CDU hat es damals für verfassungswidrig gehalten und sich im selben Atemzug
verpflichtet, es praktisch umzusetzen.
Damals wurde das Bild geprägt, wonach die CDU unter der Grasnarbe in die Staatskanzlei
gekrochen sei, um an Ministerposten zu gelangen.
Meine Damen und Herren,
führt man sich die damalige Debatte vor Augen, dann muss man sich schon wundern.
Kollege Glawe, Kollege Ringguth, Kollege Kokert, bevor Sie in dieser Woche wieder vor
Ihre Wähler in der Heimat treten, werde ich Ihnen den Spiegel vors Gesicht halten. Sie
werden vor Schreck erstarren oder im Boden versinken.
Spieglein, Spieglein an der Wand, wer sagt die Unwahrheit im Land?
Und auch die Kollegen Dr. Jäger und Renz werden in diesem Zusammenhang zu zitieren sein.
Zunächst aber darf ich mich dem Innenminister zuwenden.
Herr Minister,
nach Ihren Vorstellungen soll mit dem heutigen Tag die Verwaltungsmodernisierung in die
Analen von Mecklenburg-Vorpommern eingehen als so genannte Reform im Dialog.
Herr Minister,
es ist an der Zeit, Ihren Wachtraum zu beenden.
Und dabei denke ich nicht in erster Linie an öffentliche Sitzungen der Enquete-Kommission,
die abgebrochen werden mussten, da die Koalitionäre unfähig waren für einen Dialog.
Und ich denke bei dieser Dialog-Reform auch nicht an Kabinettsbeschlüsse, die durch
einzelne Minister mit Protokollnotizen aufgeweicht werden sollten. Und ich denke hierbei
schließlich auch nicht an bemerkenswerte Beschlüsse von CDU-Sonderparteitagen, bei denen,
Kollege Ringguth, der Dialog wohl mächtig in die Hosen gegangen ist.
Nein, Herr Innenminister,
auffallend ist etwas anderes.
Zwischen den zahlreichen Kritikern und den sehr übersichtlichen Befürwortern ihres
Vorhabens, namentlich aus Nordvorpommern und Mecklenburg-Strelitz, besteht in einem
Punkt Einigkeit.
Und diese Einigkeit bringt auch die dramatische Situation zum Ausdruck, vor die unsere
große Koalition das Land und den Landtag geführt hat.
Wir müssen 2010 einschätzen, dass wir 2006 schon weiter waren. Auch deshalb muss dieses
Vorhaben gestoppt werden.
Meine Damen und Herren,
die vorliegenden Gesetzentwürfe werfen das Land hinter den Stand von 2006 zurück und das,
Herr Ministerpräsident, bereits vor einem Gerichtsurteil.
Ich darf an dieser Stelle den Kollegen Dr. Jäger zitieren, allerdings den 2006er-Jäger:
„Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ganz kurz zusammenfassen, warum
ich an Sie appelliere, diesem Gesetzentwurf so nicht zuzustimmen. Mit dem, was Ihnen
vorliegt, beginnen Sie keine Verwaltungsreform, Sie verschieben sie. Mit dem, was Ihnen
vorliegt, begründen Sie keine Verstärkung der kommunalen Selbstverwaltung, auf Kreisebene
unterbinden Sie sie.
Und mit dem, was Ihnen vorliegt, schaffen Sie keine kostengünstigere Verwaltung, sondern
Sie schaffen neue Schnittstellen innerhalb der Verwaltung.“
Und jetzt hört die CDU-Fraktion bitte besonders gut hin:
„Wir sind enttäuscht darüber, dass es nicht gelungen ist, klar zubekommen, dass man die
Teile der Verwaltungsreform, nämlich Funktionalreform I und II, jetzt absolvieren kann
und dass man die Veränderungen auf der kommunalen Ebene, die sich dann als notwendig
erweisen, in die Wege leiten kann.“ (Protokoll, S. 67)
Herr Kollege Dr. Jäger,
sollte dies eine ehrliche Einschätzung gewesen sein, können die heute vorliegenden Gesetze
Ihre Zustimmung nicht erhalten. Man darf gespannt sein.
Meine Damen und Herren,
die Form der verbundenen Aussprache ist ganz offensichtlich der einzige Zusammenhang
zwischen Strukturänderung und Aufgabenzuordnung. Von einem angeblichen
Zusammenhang mit dem FAG spricht schon niemand mehr. Es ist aber möglich, dass sie sich
alle in Greifswald wieder treffen.
Ansonsten blockiert das Kreisstrukturgesetz eine tatsächliche Funktionalreform und das, was
Sie Aufgabenzuordnung nennen, führt zu keiner Verwaltungsmodernisierung. Das ist keine
Reform, sondern eine Reformblockade ersten Ranges. Die vorliegenden Gesetze müssen
gestoppt werden, um Schaden vom Land abzuwenden.
Herr Ministerpräsident, Herr Innenminister,
Sie sind sich beide besonders sicher, dass erneute Verfassungsklagen aussichtslos seinen, da
Sie das Gerichtsurteil sehr, sehr gründlich ausgewertet hätten. Hier sind Zweifel angebracht.
Das beginnt an zentraler Stelle des Urteils, nämlich beim Reformbedarf. Das
Landesverfassungsgericht begründet den ernormen Reformbedarf gerade nicht allein mit der
Bevölkerungsprognose und der strukturellen Haushaltsschieflage.
Nein, die Reformberechtigung leitet das Gericht aus einem weiteren Aspekt ab, zu
dem die vorliegenden Gesetzentwürfe nicht eine einzige Silbe verlieren. Ich zitiere:
„Die Organisation der Landesverwaltung ist nicht zweckmäßig. Sie ist bei den unteren
Landesbehörden durch eine Vielzahl von Sonderbehörden und teilweise durch Kleinteiligkeit
geprägt.“
Herr Ministerpräsident, Herr Minister Backhaus,
allein von neuen Behördenbezeichnungen wird sich das Verfassungsgericht nicht täuschen
lassen.
Sie haben die Landesebene bereits konzeptionell reformfrei gehalten, Sie haben die
Kreisstrukturreform weitestgehend isoliert und die Verwaltungsmodernisierung in eine
Sackgasse geführt.
Diese Gesetze, Herr Kollege Dr. Jäger, schaden unserem Land, auch in Ihrer Lesart.
Und, Herr Kollege Renz, wer dem Veraltungsmodernisierungsgesetz 2006 zugestimmt hat,
der war für Sie ganz einfach nur ein „vaterlandsloser Geselle“ (Protokoll, S. 202). Ich bin sehr
gespannt auf Ihre heutige tief schürfende Analyse.
Meine Damen und Herren,
Grundlage der vorliegenden Gesetzentwürfe sind bekanntermaßen das von der Enquete-
Kommission mehrheitlich beschlossene Leitbild und die Leitlinien.
Die von meiner Fraktion benannten Kommissionsmitglieder haben hierzu ein umfangreiches
Sondervotum abgegeben.
Frau Kollegin Tegtmeier wollte hierin bereits eine Klageschrift für das
Landesverfassungsgericht erkannt haben.
Fakt ist aber, dass sich das Gericht sehr dafür interessieren wird, auf welcher Grundlage die
Ermessensentscheidungen dieser Kommission oder des Landtages etwa zu den Flächen- und
Einwohnervorgaben zustande gekommen sind.
Defizite im Gesetzgebungsverfahren bzw. Ermessensdefizite lassen sich nur dadurch
vermeiden, dass man die Argumente vollständig aufgreift, auch wenn man ihnen im Ergebnis
nicht folgt. Beim Durcharbeiten der entsprechenden Protokolle des Landtages wird sich das
Landesverfassungsgericht verwundert die Augen reiben.
Denn der Abwägungsprozess war nicht etwa fehlerbehaftet, nein, er hat gar nicht
stattgefunden.
Meine Fraktion hat frühzeitig und wiederholt darauf verwiesen, dass diesbezüglich auch
internen Koalitionsabsprachen rechtliche Grenzen gesetzt sind.
Ob diese Warnung vergeblich war, wird in Greifswald zu entscheiden sein.
Meine Damen und Herren,
weder das Leitbild noch die Leitlinien haben es im Ergebnis vermocht, die vorliegenden
Gesetzentwürfe zu verhindern.
Dabei muss ich auf die Abweichungen von den quantitativen Vorgaben zu Fläche und
Einwohnern nicht eingehen, sie sind offensichtlich.
Die mitunter willkürlichen Entscheidungen zur Kreisfreiheit bzw. Einkreisung werden in
Greifswald bewertet.
Die Forderung der Leitlinien, zur Sicherung transparenter Strukturen Landesaufgaben in der
Regel auf alle Landkreise zu übertragen, wird in weniger als 50 % der Fälle umgesetzt.
Auch hier wird die Ausnahme zur Regel.
Doppelstrukturen werden nicht, wie gefordert, abgebaut, sie werden dort, wo die große
kreisnagehörige Stadt zugleich Kreissitz wird, neu geschaffen.
Meine Damen und Herren, Frau Justizministerin,
nach Einschätzung Ihres Hauses genügt der Gesetzentwurf zur Kreisstrukturreform den
verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Dies gelte ausdrücklich auch für die Prüfung von Alternativvorschlägen und hier insbesondere
das alternative Verbandsmodell bzw. das sog. Krüger-Modell.
Hier muss ich ihnen ausdrücklich widersprechen. Hier besteht ein ganz offensichtliches
Abwägungsdefizit.
Sie beziehen sich bei Ihrer Bewertung auf den vorliegenden Gesetzentwurf, insbesondere die
Seiten 94 ff. und somit auch auf das Verbandsmodell.
Da jedoch dieses Verbandsmodell im Gesetzentwurf der Landesregierung gerade nicht
hinreichend in die Abwägungsentscheidungen einbezogen wurde, hat es der Innenausschuss
für notwendig erachtet, zu diesem Modell am 11. Mai eine erneute Anhörung durch zu führen.
Den Grundtenor brachte der Geschäftsführer des StGT, Herr Thomalla, auf den Punkt:
„Das Verbandsmodell ist nicht nur eine Alternative zum derzeitigen
Aufgabenzuordnungsgesetz, sondern es ist eine Alternative zum Kreisstrukturgesetz und dem
Aufgabenzuordnungsgesetz.“
Frau Justizministerin,
auf die verfassungsrechtliche Dimension bzw. Problematik verweist in dieser Anhörung
ausdrücklich der Geschäftsführer des LKT, Herr Schröder:
„Nach unserer Auffassung muss dieses Modell unbedingt zur Vermeidung von
verfassungsrechtlichen Bedenken in die gesetzgeberische Entscheidung mit einbezogen
werden.
Nach meiner Einschätzung, insbesondere auch aufgrund der Weiterentwicklung des
Modells seit dem Herbst letzten Jahres, ist dies mit den vorliegenden Ausführungen in der
Gesetzesbegründung noch nicht hinreichend geschehen.“
Frau Ministerin,
Ermessensdefizite lassen sich nur vermeiden und dies wiederhole ich ausdrücklich, wenn die
Argumente vollständig aufgegriffen werden, auch wenn man ihnen im Ergebnis nicht folgt.
Das ist beim Verbandsmodell nicht geschehen. Nach der frühzeitigen Festlegung auf 6+2
wurde diese Alternative mit spitzen Fingern angefasst. Die angeforderten Gutachten zu
möglichen Einsparpotentialen wurden ausdrücklich auf 6+2 beschränkt.
Und wenn das Verbandsmodell mit Verweis auf Leitbild und Leitlinien abgelehnt wird,
dann zeigt dies nur, dass bereits im Prozess der Leitbilderarbeitung nicht ernsthaft genug
schonendere Alternativen in den Blick genommen wurden.
Aber das können Sie alles so oder so ähnlich der Urteilsbegründung von 2007 entnehmen.
Meine Damen und Herren,
dass die Reformziele mit den vorliegenden Gesetzentwürfen weitgehend verfehlt werden,
dürfte fraktionsübergreifend Konsens sein, wenn auch stillschweigend.
Von zukunftsfähigen Strukturen kann man nicht sprechen, wenn damit eine
Aufgabenkommunalisierung behindert sowie die Auflösung unterer staatlicher Behörden
verhindert wird.
Und von einer nachhaltigen Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung spricht niemand
ernsthaft.
Herr Innenminister,
es ist aber auffällig, dass Sie überall dort, wo die großen Strukturen Probleme für das
Ehrenamt und die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen, das Land aus der Verantwortung
nehmen. Stattdessen verweisen Sie großzügig auf die Organisationshoheit der kommunalen
Selbstverwaltung, Stichwort Außenstellen. Redlicher wäre gewesen, hier bspw. verbindliche
und damit konnexrelevante Vorgaben zu machen. So aber lassen Sie die kreiskommunale
Ebene im Regen stehen.
Meine Damen und Herren,
im Grunde besteht also die aktuelle Reform in der Schaffung deutlich vergrößerter
Landkreise, die 2006 noch den Namen „Monsterkreise“ trugen.
Zum Teil sind diese neuen Kreise identisch, z. B. Nordvorpommern, oder weitgehend
identisch, z. B. Mecklenburgische Seenplatte und Südvorpommern.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion,
vor dem Hintergrund dieser Kreiskulisse empfehle ich Ihnen wärmstens Ihre Argumente aus
dem Jahre 2006, es ist teilweise herzzerreißend.
Wenn Dr. Jäger bspw. an den Kreis Mecklenburgische Seenplatte dachte, ist
ihm ganz kalt ums Herz geworden (S. 47). Wie fühlen Sie sich eigentlich heute?
Dem Kollegen Ringguth fiel spontan das Märchen von „Des Kaisers neue Kleider“ ein, wenn
er den Innenminister über diese großartigen Einsparpotentiale reden hörte (S. 134). Und dann
stellte er uns folgende Frage, die ich hiermit gerne zurückgebe:
„Wann wollen Sie endlich begreifen, dass Sie mit so einer Augen-zu-und-durch-Mentalität
und diesem aberwitzigen Glauben, dass von diesen großen, zentralistischen Strukturen die
Heilungskräfte ausgingen, dem Ehrenamt und der Demokratie einen nicht wieder gut zu
machenden Schaden zufügen?“ (S. 143)
Kollege Ringguth, sollte dies mehr als Populismus gewesen sein, dürfte eine heutige
Zustimmung für Sie ausgeschlossen sein. Das gleiche gilt auch für die Kollegen Glawe und
Kokert.
Kollege Glawe gab Folgendes zu Protokoll:
„Der Landkreis Nordvorpommern und die Stadt Grimmen sind mit diesem Gesetzentwurf
todunglücklich. Sie können damit kaum leben und wir werden alles tun, dass wir
das auch beklagen werden. Das kann ich Ihnen heute schon versprechen.“ (S. 188)
Ein wenig theatralisch, aber versprochen ist versprochen. Man darf auch hier gespannt sein,
Kollege Glawe.
Ganz schweres Geschütz hat dann zu später Stunde Kollege Renz aufgefahren:
„Ich sage Ihnen, wir haben den Kanzler der Einheit gestellt, das war ein Erfolg, und dann
werfen Sie uns als CDU so etwas nicht vor! Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.“ (S. 209)
Ja, Herr Kollege Renz, auch ohne Einheitskanzler kann man diese Entwürfe nur ablehnen.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich diese aufschlussreiche Rückschau gemeinsam mit unserem Kollegen Kokert
beenden. Zu fragen ist dann, ob seine faktengeladene Argumentation auch heute noch gilt.
„Erklären Sie mal den Menschen vor Ort, warum Sie diesen traditionsreichen Landkreis
Mecklenburg-Strelitz abschaffen wollen…Das können Sie denen nicht erklären…Ihnen sind
nämlich die Menschen in diesem Landkreis eigentlich vollkommen egal. Und das ist das
eigentlich traurige daran…“ und dann wird es noch ein wenig persönlich:
„Ja, das ist ja das Schlimme, Herr Ritter, Sie sind Kreistagsabgeordneter und tun so, als wenn
Ihnen das alles nichts wert ist.“
Heute bin ich gespannt auf Ihre Wertschätzung, Herr Kollege Kokert.
Und zum Schluss ergeht ein Aufruf an alle, mit dem Kollege Kokert heute mehr denn je
richtig liegt:
„Zum Schluss möchte ich Sie alle noch mal aufrufen: Kehren Sie um. Noch ist es nicht zu
spät. Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen. Kommen Sie wieder zurück an den
Verhandlungstisch. Versuchen Sie nicht, so einen, na ja, halben Gesetzentwurf hier durch den
Landtag zu peitschen.“ (S. 194 ff.)
Meine Damen und Herren der CDU-Landtagsfraktion,
sollten Ihre Argumente von 2006 gegen das Verwaltungsmodernisierungsgesetz auch nur
im Ansatz über reinen Populismus oder zynischen Wahlkampf hinausgereicht haben, dann
dürften die vorliegenden Gesetzentwürfe heute eine parlamentarische Mehrheit deutlich
verfehlen. Damit wäre der Weg frei für eine tatsächliche Verwaltungsmodernisierung.
Ich befürchte aber, dass heute nicht gerade stehen kann, wer sich 2006 so verbogen hat. Nur,
heute zieht man Sie zur Verantwortung.
Meine Damen und Herren,
meine Fraktion wird den Gesetzentwürfen selbstverständlich nicht zustimmen.
Nach unserer Auffassung schaden sie insgesamt mehr als sie dem Land nutzen. Durch Ihre
Halbherzigkeit in der Sache, Stichpunkt Aufgabenzuordnung, und Ihren monologischen
Dialog, Stichwort mangelnde Alternativprüfung, ist Ihnen das Unglaubliche gelungen, den
Begriff Reform auf kommunaler Ebene zum Unwort werden zu lassen.
Und das, Herr Kollege Kokert, ist das Schlimme und das Traurige.
Meine Damen und Herren,
den Spatzen in der Hand oder die Taube auf dem Dach, diese Frage muss sich auch eine
konstruktive Opposition stellen.
Mit unseren zahlreichen Änderungsanträgen haben wir versucht, die Gesetzentwürfe
nachzubessern, wohl wissend, dass die Konstruktionsfehler damit nicht zu beheben sind.
Aber beim Thema Aufgabenzuordnung eröffnet unser Antrag dem Landtag zumindest die
Möglichkeit, die Tür zu einer tatsächlichen Funktionalreform offen zu halten.
Und, Herr Innenminister,
sollten Sie es mit einer Reform im Dialog jemals erst gemeint haben, dann stimmen Sie
unserem Antrag zu einem Inkrafttreten im Jahre 2014 ganz einfach zu. Er ist nämlich
Ergebnis der Anhörungen.
Meine Damen und Herren,
selten ist es einer Landesregierung so vollständig gelungen, die öffentliche Wahrnehmung
auf ein Nebengleis zu führen und das Thema Verwaltungsmodernisierung auf die emotional
beladene Frage künftiger Kreissitze einzudampfen.
Herr Ministerpräsident, Herr Innenminister,
der Gesetzentwurf der Verbandsanhörung enthielt die Festlegung künftiger Kreissitze.
Diese waren von der Fachebene umfangreich und weitgehend nachvollziehbar begründet.
Was dann weiter geschah, entzieht sich der Fachdiskussion und verliert sich in dunstigen
Koalitionsrunden, gibst Du mir, so ich Dir. Mit landesplanerischen Entscheidungen oder
landespolitischer Verantwortung hatte das alles nichts mehr zu tun, wenn ich an den Schwenk
von Anklam nach Greifswald denke, Herr Ministerpräsident.
An dieser Stelle haben Sie sich verhalten wie ein so genannter Hinterbänkler und nicht
wie ein Regierungschef. Der sollte nämlich erst denken und dann sprechen. Das haben Sie
aber ganz offensichtlich durcheinander gebracht, wenn man sich den künftigen Landkreis
Südvorpommern vor Augen führt.
Sie haben in dieser Frage nicht geeint, Sie haben zusätzlich gespalten; Sie haben nicht
versachlicht, sondern Sie haben sich persönlich hinreißen lassen.
Sie sollten aber mit dieser Beule im Helm leben können, nach dem sich der Landtag heute mit
großer Mehrheit für Anklam entschieden hat.
Meine Damen und Herren,
die abschließende Beratung im Innenausschuss war daher auch abenteuerlich.
Da waren seitens der CDU-Fraktion Abgeordnete zugegen, die man während des gesamten
Gesetzgebungsprozesses nur selten im Ausschuss zu sehen, geschweige denn zu hören waren.
Sie hatten nicht einmal die notwendigen Unterlagen mit, Hauptsache den Arm bei der
Abstimmung so heben, dass die Mehrheiten stimmen.
Phasenweise konnten die Koalitionäre nicht einmal ihre eigenen Änderungsanträge erklären
und mussten das Innenministerium um Amtshilfe bitten.
Aufhellend war das aber auch nicht.
Und schließlich wurden bei der Festlegung der Kreissitze die Argumente so hingebogen, dass
es koalitionsmehrheitsfähig war.
Nur sachgerecht war und ist es eben nicht.
Da wurde behauptet, dass der Kreissitzverlust für Parchim schwerer zu verkraften wäre als
für Ludwigslust.
Das mag sein.
Aber ist der Kreissitzverlust für Anklam nicht noch schwerer zu verkraften?
Hier galt aber das Argument nicht mehr.
Plötzlich wurde, entgegen den Vereinbarungen zu den Kriterien, die Oberzentrale Rolle
Greifswalds als entscheidendes Kriterium ins Feld geführt.
Wenn aber dieses Kriterium „Rolle als Oberzentrum“ als entscheidendes Kriterium
gilt, müsste dann nicht Schwerin Kreisstadt im Landkreis Südwestmecklenburg sein?
Nein- nicht fachliche Argumente zählten für den Kreissitz.
Gibst du mir - geb ich dir: lautete die Devise.
Dabei hatte das Innenministerium im ersten Entwurf zur Verbandsanhörung durchaus
schlüssige Kriterien für die Kreissitze dargestellt und auf dieser Grundlage Vorschläge für die
Kreissitze erarbeitet.
Warum, Herr Innenminister, haben Sie sich hier das Heft des Handelns aus der Hand nehmen
lassen.
Wiegt die Angst vor einem Plakat „HGW ade, dank Sellering und Caffier“ so stark, das
Sachargumente weichen müssen und vor allem im Falle von Anklam ein weiteres Ausbluten
einer ganzen Region wissentlich in Kauf genommen wird?
Meine Damen und Herren,
wir haben die Chance, diese Fehlentscheidung zu verhindern.
Die Kollegin Frau Reese und ich haben Änderungsanträge zugunsten von Anklam vorgelegt,
die von meiner Fraktion unterstützt werden.
Votieren Sie für Anklam und geben Sie der Region eine Chance.
Ich bitte Sie ebenso um Zustimmung zu den anderen Änderungsanträgen meiner Fraktion.
Wir wollen:
-
Den Vollzug der Reform an die nächste reguläre Kommunalwahl im Jahr 2014
koppeln, damit den Kreisen und den Kommunalpolitikerinnen und -politikern Luft
zum atmen gegeben wird.
-
Die Gleichstellungsbeauftragten mit Konstituierung der neuen Kreistage bestellen,
damit sie sofort- auf ordentlicher Grundlage- arbeiten können.
-
Die Altfehlbetragsumlage streichen, damit die Kommunen nicht noch für eine
falsche Reform bluten müssen.
-
Die Kommunalisierung der Aufgaben der bisherigen Ämter für LW und für
Umwelt und Natur, damit die Funktionalreform wenigstens etwas Sinn bekommt.
-
Für die neuen Kreistagsfraktionen hauptamtliche Unterstützung zu gewähren ist
und nicht von der Haushaltslage der Kreise abhängig gemacht wird.
Und wir Wollen, dass geprüft wird, wie in den künftigen Kreisen die Arbeit der kommunalen
Ausländerbeauftragten neu geregelt und gestärkt werden kann.
Zeigen Sie damit, dass Sie die Kritiken und Hinweise der Anhörungen und vielen
schriftlichen Stellungnahmen so ernst nehmen, wie Sie es immer gern behaupten.