Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
wie Sie aus den vorhergehenden Reden entnehmen konnten, haben die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD fast zeitgleich den Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung des Agrarausschusses zur Problematik des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelhaltung gestellt.
Vorausgegangen war eine Kleine Anfrage, die mein Kollege
Dr. Andre‘ Brie und ich zu dieser Thematik gestellt haben. Sie sehen daran, dass meiner Fraktion diese Frage sehr wichtig ist. Deshalb haben wir heute einen Änderungsantrag zum Antrag der Regierungskoalition vorgelegt.
Damit sagen wir schon mal grundsätzlich, dass der Antrag, den das Ministerium formuliert hat, in die richtige Richtung geht und von uns unterstützt wird. Jedoch gibt es drei Punkte, die aus unserer Sicht zur Konkretisierung des vorliegenden Antrages beitragen.
Diese Konkretisierungen werde ich im Weiteren erläutern. Doch lassen Sie mich zunächst auf einige grundsätzliche Fragen des Antibiotikaeinsatzes eingehen.
Die Antibiotika sind eine wichtige Errungenschaft, sowohl in der Humanmedizin, als auch für die Tiermedizin. Wenn nichts mehr hilft, dann sind Antibiotika oftmals das letzte Mittel.
Damit das erhalten bleibt, muss die Anwendung dieser Medikamente reduziert werden und auf unvermeidliche Fälle begrenzt werden. Das gilt sowohl für die Human- als auch für die Tiermedizin. In der Humanmedizin, so heißt es in wissenschaftlichen Untersuchungen, wären mit nur wenig Mühe bis zu 40% der Antibiotika einzusparen. Jede Behandlung mit Antibiotika birgt das Risiko von Resistenzbildungen, kann also zur Unwirksamkeit der Wirkstoffe führen,
Das Risiko besteht insbesondere in der Tiermedizin bei nicht sachgerechter Anwendung oder bei Behandlung eines ganzen Bestandes, weil es einige erkrankte Tiere gibt (Metaphylaxe). Vorrang müssen aus meiner Sicht stattdessen Vermeidungsstrategien haben.
Dazu gehören z. B. eine integrierte veterinärmedizinische Bestandsbetreuung, ein gutes Stallklima und ein effektives Stallhygiene-Management. EU-Gesundheitskommissar Dalli hat vor wenigen Tagen einen 12-Punkte-Aktionsplan vorgestellt. Dazu gehört eine Forderung, die DIE LINKE schon mehrfach vorgetragen hat: keine parallele Anwendung von Wirkstoffen in der Human- und Veterinärmedizin. Uns geht es nicht um Verbote, denn Antibiotika müssen eine Option zur Behandlung von Infektionen bei Nutztieren bleiben. Es geht um die Sensibilisierung für das Problem zu häufiger, nicht sachgerechter Anwendung und die Sicherung einer effektiven Überwachung. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium hat jetzt reagiert. Die mehrfach kritisierte Ausnahmeregelung für die Geflügelwirtschaft, die von den Dokumentationspflichten für Nutztierhalter bei Antibiotika-Anwendungen befreit sind,
sollen fallen und Meldepflichten für die Tierärzteschaft verschärft werden. Kritik sollte aber sachlicher sein als die vom grünen NRW-Landwirtschaftsminister Remmel, die anlässlich der Studie in NRW geäußert wurde. Direkte Auswirkungen auf den Menschen sind nicht zwangsläufig zu erwarten, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Behandlung und der Schlachtung eingehalten werden. Das haben auch die Ergebnisse der im Lande durchgeführten Untersuchungen gezeigt. So sind antibiotische Medikamentenrückstände im Nahrungsmittel eher selten zu finden. Auch für die Behauptung, die häufigen Antibiotika-Anwendungen bei Nutztieren würden zu den schwerwiegenden Problemen mit multi-resistenten Keimen (MRSA) in Krankenhäusern beitragen, ist bislang nicht belegbar. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung spielen nutztierassoziierte MRSA eine "sehr untergeordnete Rolle". Bei keinem der 21 in drei Jahren untersuchten MRSA-Fälle war Fleisch die Infektionsquelle. Das bedeutet aber nicht Entwarnung, sondern Minimierung und sorgfältiger Einsatz sind notwendig. Dazu muss diese im Antrag beschriebene Zusammenarbeit der Tierhalter, der Tierärzte, der Wirtschaftsunternehmen, der Verbraucherzentrale mit dem Tierschutzbeirat entwickelt werden. Zugleich gehört aber auch die strikte Kontrolle, die genaue und einsehbare transparente Dokumentation dazu.
Die im Agrarausschuss genannten durchschnittlichen Behandlungsquoten, die deutlich über zwei Behandlungen pro Mastdurchgang bei Geflügelhaltung liegen, sind eindeutig zu hoch und nicht akzeptabel. Nun zu unseren Änderungsvorschlägen. Die erste Änderung, die sich auf den 4. Anstrich des Punktes 1 bezieht, soll eindeutig klarstellen, dass sich dieser Antrag und die Minimierung des Antibiotika -Einsatzes auf alle Nutztierarten beziehen muss. Auch wenn die Geflügelhaltung seit der Veröffentlichung der Studie aus NRW im Focus steht, muss es uns immer um die gesamte Nutztierhaltung gehen.Die zweite Änderung ist eine Ergänzung des Antrages durch einen neu einzufügenden Satz in diesem Punkt.
Mit der Zielstellung den Medikamenteneinsatz in Bezug auf Haltungsformen und Bestandsgrößen in der Nutztierhaltung zu untersuchen, soll der Einfluss z.B. von Stallgrößen auf diese Frage festgestellt werden.
Bisher gibt es keine eindeutigen Aussagen zum Einfluss großer oder kleiner Bestände auf die Medikamentenmenge. Es gibt „groß und gut“, „klein und fein“, aber auch gegenteilige Beispiele. Für die Beurteilung der tiergerechten Haltung in Ställen brauchen wir aber auch gesicherte Aussagen. Damit wären möglicherweise auch Grundlagen für ein Beurteilungskriterium „Gesundheitsmanagement und Antibiotika-Einsatz“, wie sie Minister Backhaus für den Geflügelbereich des Agrarinvestitionsprogramms anstrebt.
Die dritte Änderung soll dem Antrag die notwendige Verbindlichkeit geben und dem Parlament die nötige Kontrollmöglichkeit verschaffen. Das erreichen wir nur, wenn wir Fristen und Berichtszyklen festsetzen.
Mit diesen Ergänzungen, so meinen wir, ist eine gute Grundlage für die Erarbeitung der Minimierungsstrategie gegeben, die eigentlich schon vor Erscheinen dieses Antrages begonnen hat.
Danke.