Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
es ist der Koalition heute in beeindruckender Weise gelungen, ein weiteres Kapitel ihres Zukunftsvertrages für unsere Kommunen vorzutragen. Auch konnte die Koalition erneut darlegen, was sie unter einem Dialog mit unseren Kommunen versteht.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition,
Sie wollen sich nicht nur mit den kommunalen Argumenten zur Altfehlbetragsumlage nicht auseinandersetzen. Nein, durch eine Verhinderung der Überweisung des Gesetzentwurfes wollen sie sogar verhindern, dass diese Argumente vorgetragen und beraten werden können.
In schlechter Kontinuität wird somit die Tradition der letzten Legislatur vorgesetzt.
Ein Dialog mit unseren Kommunen auf Augenhöhe wird leider wieder erst vor dem Landesverfassungsgericht ermöglicht. Und hier steht uns ja noch einiges bevor, meine Kollegin Rösler hat darauf verwiesen.
Meine Damen und Herren,
wenn man sich die Urteilsbegründung zur 500er-FAG-Regelung vornimmt und sie über die Regelung zur Altfehlbetragsumlage deckt, dann dürfte das zu § 25 Landkreisneuordnungsgesetz zu erwartende Urteil kein großes Geheimnis mehr sein.
Zur 500er-Regelung stellt das Gericht fest, dass es für die vorgesehene Differenzierung an einem sachlichen Grund fehlt. Sollte also die Altfehlbetragshöhe in keinem direkten Zusammenhang zur Höhe der Kreisumlage stehen (Frau Rösler hat dies am Beispiel des Altkreises Güstrow verdeutlicht), dann dürfte dieser Sonderumlage der sachliche Grund abhanden gekommen sein.
Und wenn das Gericht zur 500er-Regelung darüber hinaus feststellen muss, dass entsprechende empirische Untersuchungen nicht angestellt wurden, dann gibt es dieses Defizit auch bei der Altfehlbetragsumlage. Und wenn ich abschließend an die sog. „freien Spitzen“ für freiwillige Leistungen der Gemeinden denke und welchen Stellenwert das Verfassungsgericht diesen eingeräumt hat, dann ist ersichtlich, dass es sich Landesregierung und Landtagsmehrheit mit der Altfehlbetragsumlage entschieden zu einfach gemacht haben.