Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
angesichts eines immer deutlicheren Klimawandels mit den bekannten Auswirkungen gilt es sowohl den Lebensraum- als auch den Arbeitsraum sicherer zu machen.
Unser landwirtschaftlich geprägter Kulturraum in seiner vielgestaltigen Struktur muss mittels einer ausgeklügelten Wasserhaltung und Wasserregulierung bewahrt werden.
Wasserwirtschaftliche Anlagen, wie Deiche, Schöpfwerke, Heber, Wehre und Staue müssen deshalb unbedingt instand gehalten werden, damit sie in jeder hydrologischen Situation rechtzeitig und gut aufeinander abgestimmt eingesetzt werden können.
Die Situation in diesem Sommer hat gezeigt, dass bisherige Erfahrungen oder Höchstmarken, wie beim Jahrhunderthochwasser 1872 durchaus zu übertreffen sind.
Wir wissen noch nicht, ob es sich um ein singuläres Ereignis handelt, oder ob wir es häufiger mit solchen und anderen Wetterextremen zu tun bekommen.
Ich vertrete die Auffassung, dass sich der Klimawandel seit längerer Zeit vollzieht und uns dazu zwingen muss, vorausschauend zu denken und zu handeln.
Meine Fraktion hat deswegen im August die Sondersitzung
des Agrarausschusses beantragt, weil wir der Meinung waren, dass das Parlament auch im Wahlkampf und in der Sommerpause seiner Verantwortung gerecht werden muss.
Daraus leitete sich auch die Aufforderung an den Nachfolgeausschuss der 6. Legislatur ab, sich zügig mit der Aufarbeitung der Ereignisse, den Schäden, aber vor allem mit den zu ziehenden Schlussfolgerungen und der Vorsorge zu befassen.
Ich habe auch eine nachfolgende Beratung der Obleute mit dem Minister angeregt, die am 13. 9. 2011 stattgefunden hat und bereits Erwähnung fand.
Mein Kollege, der Abgeordnete Prof. Dr. Wolfgang Methling wird im Protokoll der 97. Sitzung des Agrarausschusses wie folgt zitiert:
Abg. Prof. Dr. Wolfgang Methling spricht sich dafür aus, wie bei Hochwasserereignissen der vergangenen Jahre – Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002 – Schlussfolgerungen zu ziehen, wie man sich auf solche Elementarereignisse vorbereiten könne, um die Auswirkungen und Schäden gering zu halten. Er hoffe, dass dies gelinge und dass man nach dem Abklingen der Wasserstände nicht weitermachen werde wie bisher.
Damit ist er vielleicht der eigentliche Initiator des Antrages. Zumindest hat er ausgesprochen, was zu tun ist.
Wer das Protokoll der Sitzung weiter liest wird auch alle in diesem Antrag enthaltenen Forderungen wieder finden.
Sowohl in den Ausführungen des Ministeriums, des Vizepräsidenten des Bauernverbandes Detlef Kurreck als auch Verbandsvorstehers Landesverband der Wasser-
und Bodenverbände, Michael Constien waren klare Einschätzungen der Situation aber auch Analysen enthalten.
Klar wurde und klar ist, dass die teilweise verheerenden Wirkungen des Sommerhochwassers nicht allein Fragen des Wassermanagements und seiner Schwachpunkte beinhalten, wie es der vorliegende Antrag vermitteln will.
Bei der Aufarbeitung der Ursachen und der daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen geht es um mehr:
Ich erwähne beispielhaft die Folgen von Baugenehmigungen,
die auch Verbandsvorsteher Constien ansprach und was sich so im Protokoll findet:
Exemplarisches Beispiel dafür sei die Erteilung von Baugenehmigungen in bestimmten gefährdeten Bereichen.
In der Hansestadt Rostock seien direkt am Warnowufer „entgegen jeder Vernunft“ Baugebiete erschlossen und zum Teil schon bebaut worden. Seines Wissens habe das Staatliche Amt
für Landwirtschaft und Umwelt Rostock dagegen zwar Protest eingelegt, die Genehmigung sei aber dennoch erteilt worden. Wenn bei Überflutungen „die Füße nass“ würden, dann werde nach dem Staat oder nach Versicherungen gerufen, die Schäden zu regulieren hätten. Seines Erachtens werde mit der dargestellten Problematik nicht vernünftig umgegangen.
Aber auch die Leistungsfähigkeit der Wasser- und Bodenverbände ist ein Thema, das zumindest zwei Aspekte hat:
Zum einen muss die Frage diskutiert werden, ob die bisherigen Beitragszahlungen ausreichen, das öffentliche und private Hab und Gut der Mitglieder in ihrem Verantwortungsbereich zu sichern.
Aber auch die Frage, ob die Landesförderung der Wasser- und Bodenverbände wieder aufgenommen werden muss, ist ein Thema.
Ebenso wurde weitergehend, als in diesem Antrag, die Erarbeitung eines Binnenhochwasserkonzepts angeregt.
Kurz gesagt, die Aufarbeitung und die zu ziehenden Schlussfolgerungen haben viele Aspekte und Zuständigkeiten berührt.
So wie das Wasser auch nicht vor Zuständigkeitsbereichen und anderen Grenzen haltmacht, so muss auch diese Aufarbeitung Ressortübergreifend erfolgen.
Ihr Antrag geht uns nicht weit genug.
Er ist auch deshalb entbehrlich, weil der Agrarausschuss schon viel weiter war und er soll von der unangenehmen Frage ablenken, dass die Koalition nicht gedenkt die existenzbedrohten Landwirte wirklich wirksam zu unterstützen.
Insofern kann ich ihn namens meiner Fraktion mit gutem Gewissen ablehnen.
Kommen wir nun zu unserem Antrag.
Ich will noch einmal betonen, dass wir von der Landesregierung die Bereitschaft fordern, die landwirtschaftlichen Betriebe, die durch die Extremwitterung im Sommer 2011 Existenz gefährdet sind, tatkräftiger, als bisher zu unterstützen.
Wir wollen, dass die Landesregierung nachweislich existenziell gefährdeten Betrieben über die bereits eingeleiteten Maßnahmen hinaus mit einmaligen Zuschüssen hilft den Betrieb und die Arbeitsplätze zu erhalten.
Das wird auch gern verlorener Zuschuss genannt.
Ich sage Ihnen, diese Zuschüsse zum Erhalt von Betrieben, Agrarstrukturen und Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sind nicht verloren.
Das sind beste Investitionen, weil sie Zukunft geben und in der Zukunft über Steuerzahlungen wieder hereinkommen werden.
Dessen bin ich mir sehr sicher.
Ich bin mir auch sehr sicher, dass dem Landwirt Dr. Backhaus das Herz blutet, wenn er den Bauern mehr oder weniger deutlich sagen muss, dass die Landesregierung auf diesem Ohr taub ist und bereit ist, die betroffenen Landwirte im Regen stehen zu lassen.
In der Pressemeldung des Ministers vom 15.9.2011 heißt es Das Land nutzt alle verfügbaren Instrumente zur Unterstützung der Landwirte.
Dem muss ich hier widersprechen:
Das Land nutzt eben nicht alle verfügbaren Instrumente.
Das wichtigste ist die bereits erwähnte Richtlinie („Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse verursachte
Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur“ des BMELV, die noch bis zum 30.Juni 2014 gilt.)
Ich habe am Beispiel Brandenburg deutlich gemacht, dass diese sehr wohl angewandt wird.
Natürlich gehen einer Auszahlung umfangreiche Prüfungen voraus, die sowohl den Verlust beinhalten und zum anderen die Existenzbedrohung feststellen müssen.
Die Verluste müssten nach meiner Übersicht schon fast vollständig feststehen.
Jetzt muss sehr schnell der gesamte finanzielle Schaden festgestellt werden und natürlich ist auch die Rüge des Landesrechnungshofes nach den Auszahlungen der Entschädigungen nach dem Elbhochwasser 2002 an die Landesregierung zu berücksichtigen.
Klar ist auch, dass es bei der Anwendung der Richtlinie nur um die Genehmigung geht, Landesmittel einsetzen zu dürfen.
Mit dem Nachweis eines mindestens um 30% verminderten bereinigten Betriebsertrags im Vergleich zu den vergangenen 3 Jahren dürfen dann 10% Entschädigung des Schadens geleistet werden.
Das ist nicht viel und es wird ähnlich lange dauern, wie in Brandenburg bis die Zahlungen geleistet werden können.
Aber die Bereitschaftserklärung der Landesregierung zur Hilfe ist allemal eine Perspektive und auch eine moralische Unterstützung, die viele von den vielleicht 500 betroffenen Betrieben gut gebrauchen können.
Nutzen Sie die Möglichkeiten in der Aufstellung des Haushalts 2012 und 2013 und planen Sie die Mittel ein. Es ist eine Investition in die Zukunft.